Aua1304: Die imponierende Dreistigkeit von Tierschützern: Der nie genehmigte Gnadenhof Lehnitz bettelt um eine Immobilie

 

{TS-Kritik}

 

Der angebliche „Gnadenhof“ Lehnitz ist in der Vergangenheit immer wieder Thema auf DN gewesen (Aua251, Aua275, Aua344, Aua791) Diese Redaktion kritisiert die dort nach ihrer Meinung vorliegende Animal-Hoarder-Haltung.

Und ganz offensichtlich liegt auch genehmigungsrechtlich einiges im Argen. Denn gemäß Meldung der Märkischen Allgemeinen von heute verbot jetzt die Bauaufsicht des Landkreises Oberhavel (derselbe Kreis, der im Fall Ralf Hewelcke eine Rolle spielt) der Betreiberin Sunny S., das Gelände weiterhin als Tierauffangstation zu nutzen.

Kein Wunder, denn offensichtlich hat es für diese Einrichtung nie eine Baugenehmigung gegeben.

Landkreis Oberhavel: nicht nur Koma, sondern auch blind?

Ins noch aufschlussreichere Detail geht der MOZ-Artikel „Keine Gnade für den Gnadenhof“. Eine schräge Rolle spielt dabei einmal wieder der Landkreis Oberhavel (vgl. dazu Aua1260 sowie Pav7). Der begründet das jetzt ausgesprochene Nutzungsverbot mit einer fehlenden Baugenehmigung für die in einem Wohn- und Erholungsgebiet gelegene Tierauffangstation. Diese sei im August vergangenen Jahres ins Visier der Behörden geraten, wie dessen Pressesprecher gegenüber MOZ erklärt. Weiter heißt es in dem Artikel: „Bei einer Überprüfung des Grundstücks sei damals aber keine größere Anzahl von Tieren festgestellt worden“ (Quelle).

Das muss diese Redaktion für das schiere Wunder halten. Denn die Lehnitz-“Tierschützerin“ hat sich in der Vergangenheit mit ihrem massiven Tierbestand sogar im Fernsehen präsentiert. In einem Beitrag von rbb Brandenburg aktuell vom 8. Oktober 2012 war damals von 200 Tieren die Rede (vgl. Aua791). Außerdem hat allein diese Redaktion mehrere Presseanfragen an das ebenfalls dem Landkreis Oberhavel unterstellte und zuständige Veterinäramt zum Thema Gnadenhof Lehnitz gestellt (siehe Aua791). Auch im Kontext mit einem Parvovirose-Ausbruch in der Tierhaltung 2012 hatte DN Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt.

Jetzt aber will der Landkreis Oberhavel bis vor kürzlich keine Kenntnis von diesem Tierbestand gehabt haben?

Oder stehen die neuen Aktionen der Behörden auch im Kontext mit dem offenen DN-Brief an Landrat Karl-Heinz Schröter? Dort nämlich wurde der Gnadenhof Lehnitz ebenfalls angesprochen (vgl. Aua1260)!

Wahrheitswidrige Angaben der Gnadenhof-Betreiberin?

Aber der MOZ-Artikel hält noch mehr Überraschungen parat:

              

Außerdem hätten die Betreiber seinerzeit schriftlich erklärt, auf dem Gnadenhof lediglich eine Erstversorgung verletzter und ausgesetzter Tiere anzubieten, was aus bauplanungs- und tierschutzrechtlicher Sicht kein Problem gewesen sei. Das Verfahren gegen den Gnadenhof sei deshalb seinerzeit auch eingestellt worden.

(Märkische Online-Zeitung, 29.04.14: Keine Gnade für Gnadenhof?)

              

Das ist ziemlich starker Tobak! Zum einen deshalb, weil die Betreiber mit dem exakten Gegenteil seit Jahren im Internet Spenden einwerben.

Starker Tobak ist das aber auch, weil man selbst dem Landkreis Oberhavel unterstellen darf, einfach einmal einen Blick auf die Webseite des Gnadenhofs zu wefern. Dort wird seit Jahren mit dem ausufernden Tierbestand und dessen Dauerbetreuung geworben und um Geld gebettelt.

              

Nun ist die Behörde aber zu der Erkenntnis gelangt, dass das Grundstück offenbar schon seit Jahren widerrechtlich als Tierauffangstation und Pflegestelle genutzt werde. Anlass für die neuerlichen Ermittlungen der Bauaufsicht waren Anwohnerbeschwerden, die die Kreisverwaltung am 16. April über das Ordnungsamt der Oranienburger Stadtverwaltung erreichten. „Anwohner hatten sich vielfach über zu starke Geruchs- und Geräuschemissionen beschwert“, berichtet Landkreissprecher Wappler.

(ibid.)

              

Es ist die schiere Frechheit zu behaupten, die Behörden im Kreis seien erst jetzt zu der neuen Erkenntnis gelangt. DN wählt den Euphemismus „Frechheit“; der für diese Vorgänge treffendere Begriff ist durch Fernsehberichte und Zeitungsartikel über den Gnadenhof Lehnitz sowie Presseanfrage der DN-Redaktion an das VA belegt!

 

Wir sind Tierschützer, wir dürfen das!

Lesen Sie selbst den Fortgang dieses Brandenburger Krimis:

              

Daraufhin habe es am 17. April erneut eine Kontrolle gegeben, bei der den Mitarbeitern der Bauaufsicht der Zutritt aufs Gelände verwehrt worden sei. Stattdessen seien die Kontrolleure für Anfang Mai zum Tag der offenen Tür eingeladen worden. Den untersagten die Behördenvertreter noch vor Ort. Denn laut Wappler sind auf dem Hof wegen seiner Lage im Wohn- und Erholungsgebiet auch keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt.

(ibid.) 

              

Atemberaubend!

Typisch ist übrigens auch, dass es diesen „Tierschützern“ wieder einmal nicht gelingt, mit ihren Nachbarn auszukommen. Von deren Seite lägen wiederholte Beschwerden vor, wie beide aktuelle Zeitungsberichte betonen.

Kein Problem für die Tierschützer, welche diese Nachbarn gleich in der Kategorie „Tierhasser“ ablegen. Ein ebenfalls bekannter Mechanismus: Wer es je wagt, Tierschützer zu kritisieren, der ist natürlich ein Tierhasser oder noch Schlimmeres!

Und husch in die Opferrolle!

Die Betreiber selbst werfen sich ansatzlos in die Opferrolle und beklagen gegenüber der Presse, dass ihr tolles Engagement nicht ausreichend gewürdigt werde. Der MOZ-Artikel berichtet über reichlich Kritik an Bauaufsicht und „tierhassenden Nachbarn“ im Netz.

Die entscheidende Frage jedoch, warum Tierschützern erlaubt sein soll, was jedem anderen Bürger verwehrt ist (ohne die entsprechenden Genehmigungen Bauten zu errichten und Einrichtungen zu betreiben), diese Frage wird leider weder in der Zeitungsberichterstattung noch im Internet gestellt oder gar beantwortet.

Dass sich Tierschützer über Recht und Gesetz einfach hinwegsetzen, das ist durchlaufendes Thema auf DN. Zu dem missachteten Regelapparat gehören selbstverständlich auch baurechtliche Genehmigungen!

Bestellung: 1 x Grundstück und die Tierfreunde sollen zahlen

Noch toller treibt es die Gnadenhof-Lehnitz-Chefin auf Facebook. Dort fordert sie Tierfreunde auf, ihr geeignete Ausweichgrundstücke zu benennen und weist keck darauf hin, man brauche jetzt auch finanzielle Unterstützung. Wörtlich: „Wir benötigen Gelder, um einen neuen Hof kaufen zu können.“ So viel Dreistigkeit gibt es nach Wahrnehmung dieser Redaktion nur im Tierschutz! Erst setzen sich die Akteure über bestehende Vorschriften hinweg und betreiben ohne die entsprechenden baurechtlichen Genehmigungen eine Tierauffangstation. Und wenn die Behörden dann dahinterkommen, sollen es die Tierfreunde bezahlen. In welchem anderen gesellschaftlichen Bereich ist es denkbar, dass man unbekannte Dritte dazu auffordert, einem Haus und Grund zu kaufen. Sagenhaft!

Einige Tierschützer in Brandenburg hegen jetzt lediglich die Hoffnung, dass es im Zuge des Standortwechsels vom „Gnadenhof Lehnitz“ zur Überschreitung der Landesgrenze komme. Jenseits von Brandenburg wäre dieses langjährige Tierschutzproblem dann wenigstens aus den Augen, wenn schon nicht aus der Welt, stöhnen die Tierschützer vor Ort.

Denn auf Einsicht ist weder bei der Betreiberin noch bei ihren Unterstützern zu hoffen, zu denen auch der umstrittene Jens Waldinger mit seinem Verein Deutschland Sagt Nein zum Tiermorden gehört – oder zumindest in der Vergangenheit gehörte.

Überflüssig vielleicht auch, darauf hinzuweisen, dass der Gnadenhof Lehnitz an einem neuen Standort selbstverständlich VORHER das dort zuständige Veterinäramt informieren und die notwendigen Genehmigungen VORHER einholen müsste. Vielleicht handelt es sich dort dann um ein mutigeres Veterinäramt, welches der Betreiberin den genehmigten Bestand auf eine vernünftige Quantität außerhalb der Exzesse von Animal Hoarding reduziert.

Ansonsten zum Gebet: Hoffentlich finden sich keine Spender, welche diesen tierschutzwidrigen Wahnsinn und das Privatvergnügen einer Animal-Hoarderin weiter finanzieren!