Pav6: Ralf Hewelcke (3)

 

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Die hier dokumentierte verweigerte Presseauskunft betrifft die Artikelserie Ralf Hewelcke (ab Aua1249 oder über Suchleiste links auf der Startseite).

Pav4 dokumentierte die verweigerte Presseanfrage vom 26. März 2013.

Pav5 dokumentierte die von Ralf Hewelcke verweigerte Pressauskunft vom 3. April 2014.

Anlässlich der Berichterstattung für Aua1274P hatte die DN-Redaktion am 5. April 2014 dem Betreiber der kritisierten Tierhaltung, Ralf Hewelcke, neuerlich die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten.

 

PRESSEANFRAGE: Stellungnahme zum Bericht einer Auszubildenden aus dem Jahr 2013

 

Sehr geehrter Herr Hewelcke,

obwohl Sie die Ihnen von der DN-Redaktion gegebene Möglichkeit zur Stellungnahmen zu einem Bericht über Ihre Hundehaltung sowie zu dem Bericht einer Angestellten (DN-Presseanfrage an Sie vom 03.03.2014) nicht genutzt haben, gebe ich Ihnen gern neuerlich Gelegenheit, zu einer weiteren Zeugenaussage Stellung zu beziehen. Auch diese wird auf meinem tierschutzkritischen Blog doggennetz.de veröffentlicht werden.

In der Anlage erhalten Sie die Zeugenaussage einer Auszubildenden. Wenn Sie zu den darin erhobenen Behauptungen Stellung nehmen möchten, gebe ich Ihnen bis Freitag, den 7. März 2014, 12.00 Uhr, Zeit, mir Ihre Angaben dazu zukommen zu lassen. Sollten Sie ein größeres Zeitfenster für die Beantwortung benötigen, so bitte ich um Rücksprache.

Es bleibt selbstverständlich Ihre Entscheidung, ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können oder wollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de – der tierschutzkritische Blog

 

 

Weitere DN-Artikel über verweigerte Presseauskünfte:

Pav1 / Pav2 /Pav3 / Pav4 / Pav5 /

Weitere Artikel der Ralf-Hewelcke-Serie:

Aua1249 / Aua1251 / Aua1255 / Aua1260 /Aua1261 / Aua1263 / Aua1268P /Aua1271P / Aua1274P / Aua1275 P / Aua1281P / Aua1285P / Aua1298P /

Außerhalb der Serie auch: Aua1262 /