Aua1297: Jenseits des Tellerrands (2): Solidaritätsadresse von Doggennetz.de im Wanderhure-Streit

 

{Kapitalismuskritik}

[Aktualisierung vom 06.08.2014]

 

Einmal ganz außerhalb der Tierschutzszene, aber keinesfalls außerhalb von Doggennetz.de: Mit großer Sorge verfolgt diese Redaktion seit geraumer Weile die Entwicklung im sogenannten Wanderhurenstreit. Dabei passiert dem Satirekollegen Julius Fischer das, was auch die DN-Redaktion mit Aua460 ereilte: eine einstweilige Verfügung gegen Satire!

Vorgeschichte: Fischer schrieb ein kleines Bändchen Satiren mit dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“, erschienen in dem Independentverlag Voland & Quist, Dresden.

Auf Antrag des Verlagsriesen Droemer Knaur erließ das Landgericht Düsseldorf am 27. März 2014 eine einstweilige Verfügung gegen den Satireband. Begründung des Verfügungsklägers Droemer Knaur: Er sei durch den Titel in seinen Eigentumsrechten als Herausgeber der Bestseller-Wanderhuren-Reihe beeinträchtigt.

Jetzt ist dem Verlag Voland & Quist der Vertrieb des Buches untersagt. Was das für eine Katastrophe auch für einen Autor ist, kann diese Redaktion sehr intensiv nachempfinden.

Verlag und Autor dazu: „Wir sind der Meinung, dass es die Möglichkeit geben muss, kommerziellen Erfolg auch in Buchtiteln zu parodieren und wollen gegen das Urteil in Berufung gehen“ (Quelle).

 

Bildzitat Screenshot des Startnext-Projektes juristischer Gegenwehr gegen eine für die Satire verheerende einstweilige Verfügung.

 

Befreiender Lohn gerichtlicher Überprüfung einstweiliger Verfügungen im Presserecht

Das meint auch die Doggennetz.de-Redaktion und unterstützt Julius Fischer und den Verlag Voland & Quist ausdrücklich, im Rahmen ihrer  Möglichkeiten und ganz besonders vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen. Die beziehen sich auf einstweilige Verfügungen und deren rechtliche Überprüfung in Hauptsacheverfahren! Die nämlich führen dann nicht selten zu radikal anderen Ergebnissen und Urteilen – vgl. dazu besonders den Aktualisierungstext von Aua697.

Schon dreimal durfte diese Redaktion die wohltuende Erfahrung machen, dass es sich durchaus lohnt, einstweilige Verfügungen in Hauptsacheverfahren überprüfen zu lassen. Nach diesseitiger Prozesserfahrung empfiehlt es sich dabei, das Hauptsacheverfahren anzustreben statt des Widerspruchs, weil dem Verfügungsbeklagten im Erstgenannten ganz andere Mittel und Möglichkeiten der Beweisführung offenstehen.

 

Crowdfunding für die Satirefreiheit!

Aber diese Verfahren kosten: Geld! Deshalb haben Verlag und Autor jetzt ein Crowdfunding-Projekt gestartet, um die rechtliche Klärung finanzieren zu können.

DN unterstützt dieses Projekt ausdrücklich, weil bei diesem Rechtsstreit viel mehr auf dem Spiel steht als das Buch des Satirekollegen:

              

Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?

Diese Kampagne richtet sich an alle, die das erstinstanzliche Urteil der Handelskammer Düsseldorf für ungerecht und falsch halten und an alle, denen die Satirefreiheit am Herzen liegt. Sie bietet die Möglichkeit, sich nicht nur in Kommentaren unter Online-Artikeln und auf Facebook-Seiten über das Thema auszutauschen und Unmut über das Urteil zu äußern, sondern uns aktiv bei der Verteidigung der Satirefreiheit durch die Einlegung der Berufung zu unterstützen.

Wir sind sehr dankbar für das große und positive Feedback in den vergangenen Wochen. Die Aufmerksamkeit und Empörung vieler Kommentatoren über das Urteil hat uns darin bestärkt, weiterzumachen. Beim „Wanderhurenstreit“ handelt es sich um einen Präzedenzfall im Titelrecht. Der Fall hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Frage: Was darf Satire und wie weit geht die Kunstfreiheit? Dies gilt es auszuloten. Wir befürchten, dass der Ausgang des Prozesses den Umgang mit Titeln und Kunstfreiheit in der Buchbranche nachhaltig beeinträchtigen könnte. Wir wollen das Eigentum von Droemer Knaur in keiner Weise beschädigen. Aber der Satire muss es erlaubt sein, nicht nur zu kuscheln, sondern auch in fairer und unterhaltsamer, auch bissiger Weise zu kritisieren und zu überspitzen. Und das lassen wir uns nicht ohne Widerstand verbieten.

Wir bitten dich um deine Unterstützung, die es uns ermöglicht, den Fall vor die nächsthöhere Instanz zu bringen.

(Quelle; Hervorheb. d. DN-Red.)

              

Verlag und Autor gehören die volle Solidarität der Satire-Redaktion von Doggennetz.de!  

 

***

 

[Aktualisierung 06.08.2014:] Wanderhuren-Streit gewonnen!

So, das tut jetzt mal richtig gut! Der Satire-Kollege hat offensichtlich mindestens so gute Anwälte wie die DN-Redaktion. Denn in zweiter Instanz hat er das Verfahren gewonnen (hier). Sehr beruhigend für die Satire und Satiriker!!!