Aua1021P: Jetzt hama den Salat: Neues Tierschutzgesetz in Kraft

 

{TS-Kritik}   [Im DNPA erschienen: 15.07.2013; online verfügbar ab: 20.08.2013]

 

Typisch. Zeitgeist anzeigend: Vor lauter Zoophilie-Hysterie (vgl. Aua1018, Aua1019, Aua1020)  und deren negative Begleiterscheinungen rutscht ein für den Tierschutz nicht unwichtiges Ereignis hinten runter. Und auch die Doggennetz.de-Redaktion vermeldet erst mit drei Tagen Verzögerung: Nun ist es in Kraft getreten, das neue Tierschutzgesetz. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Bundesanzeiger) erfolgte am Freitag, den 12. Juli 2013. Den Tag darauf trat das Gesetz in Kraft.

Euphorie will und kann nicht aufkommen. Zu viele wichtige Bereiche des Tierschutzes wurden nicht in dem Maße verbessert, wie es möglich gewesen wäre. Es ist müßig, hier erneut die Stichworte Ferkelkastration und Schenkelbrand zu bemühen. Die Pharma jedoch jammere. Sieht das gut aus für den Qualbereich Tierversuche? Abwarten!

 

Erlaubnispflicht für Auslandsschlepper

Eine der wenigen erfreulichen Regelungen ist die künftig festgeschriebene Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Hunden aus dem Ausland gegen Entgelt in § 21 Abs. 4a TierSchG neue Fassung.

Der Wermutstropfen dabei ist die lange Übergangsphase, die erst am 1. August 2014 ausläuft. Trotzdem ist diese Auflage grundsätzlich als Verbesserung zu begrüßen.

Welche Bypass-Wege der kriminelle Teil der Schlepperszene finden wird, um diese Regelung zu umgehen, wird Doggennetz.de zeitnah berichten.

 

Die Chance auf Sachkunde!

Auch Paragraf 11 TierSchG bringt Neuerungen: Zukünftig benötigen nicht nur die verantwortlichen Personen in Tierheimen, Hundepensionen, Hundetagesstätten und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkundenachweis / Sachkundeprüfung), sondern auch Hundeschulen und Tierschutz-Orgas, die Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen.

Die Übergangsfrist hier ist ebenfalls ein Jahr. Ein Jahr Zeit, sich die erforderliche Sachkunde anzueignen, z.B. durch geeignete Lehrgänge und Kurse.

 

Eine populistische Konzession: Zoophilie-Verbot

Auch wenn „interessierte“ Kreise zunehmend den Eindruck erwecken, es gäbe nur noch ein einziges Thema im Tierschutz, den sexuellen Missbrauch von Tieren, die Realität sieht anders aus.

Jäger, die forschende Pharma, Massentierhalter und alle anderen von der Ausbeutung der Tiere profitierenden Branchen werden sich über die faschistoide Zoophilenhetze freuen. Das zieht viel Aufmerksamkeit von den Bereichen ab, die allein von der Quantität her einen weitaus größeren Anteil am Elend der Tiere haben. Deshalb darf die Frage erlaubt sein, wer eigentlich diese Fanti-Zoos (vgl. Aua1012) finanziert oder anderweitig unterstützt?

Nach Meinung dieser Redaktion war das Zoophilie-Verbot lediglich das schäbige Leckerchen der Bundesregierung an die geifernden Tierschützer als bitterer Preis dafür, dass viele andere wichtige Anliegen des Tierschutzes im neuen Tierschutzgesetz keine Berücksichtigung fanden. Ein populistische Konzession, die so recht keinen Sinn in sich trägt: Zum einen rangiert der sexuelle Umgang mit Tieren auf dem Level von Ordnungswidrigkeiten; zum anderen ist damit das größte aller Probleme auch nicht gelöst: Wie soll man den (gewaltfreien) sexuellen „Missbrauch“ nachweisen? Zum dritten ändert sich de facto nichts: Den gewaltfreien sexuellen Umgang mit Tieren kann man nicht nachweisen; der sexuelle Missbrauch von Tieren unter Anwendung massiver Gewalt war vorher auch schon strafbar.

So what?

Den Fanti-Zoos jedoch dient das Inkrafttreten dieses ambivalenten Gesetzes als offizieller Startschuss für ihre zukünftig in den Erscheinungsformen vermutlich noch radikalere Menschenjagd.

Und die Veterinärämter als zuständige Fachbehörden können einem nur leidtun. Sie müssen jetzt vermutlich eine Flut von Anzeigen gegen Zoophile „bearbeiten“. Das zieht dort Manpower, Zeit und Geld für ein immer weiter ausuferndes Aufgabengebiet ab, für das ihnen jetzt schon nicht die ausreichende Personaldecke zur Verfügung gestellt wird.

Das neue Tierschutzgesetz ist wie diese ganze Bundesregierung: keine Bereicherung!