Aua945: Tierärzte, die Tierheimen das Töten lehren

 

{TS-Kritik}

 

Gott versprich erfahren die von deutschen Tierschützern mit Leidenschaft kritisierten ausländischen Tierheime nie, was sich in deutschen Tierheimen abspielt. Das Günstigste, was sich dazu sagen lässt: Ja, die Unterschiede sind graduell. Nur graduell.

Dieser Redaktion liegt die Strafanzeige gegen ein deutsches Tierheim vor, das hier nicht genannt werden wird. Allerdings sind die in der Anzeige aufgeführten Beweise und Zeugenaussagen immerhin so substanziell, dass eine Berichterstattung gerechtfertigt scheint.

Den Namen des betroffenen Tierheims nicht zu nennen, trägt auch den Vorteil in sich, dass Lesern die allzu gefällige Flucht in die Ablage schwarzes Schaf erschwert wird.

DN berichtet deshalb über diesen Fall, weil er nach Einschätzung dieser Redaktion eben kein Ausnahmefall ist! Es ist schwer zu kalkulieren, welche Schlüsse Tierfreunde aus den permanenten Notstandsmeldungen deutscher Tierheime insbesondere hinsichtlich der absoluten Überbelegung mit Katzen ziehen. Dass Euthanasie auch gesunder Tiere für manche Einrichtungen der letzte und einzige Ausweg ist, scheint bei diesen Schlüssen nicht vorzukommen. Stattdessen stürzt man sich lieber Hals über Kopf in die nächste Schwachsinns-Rettungsaktion (vgl. Aua902). Und selbst Tierheime unter dem Dach des Deutschen Tierschutzbundes e. V. seien, so ein aktueller, von DN noch nicht berichteter Fall, an illegalen Verbringungen auch von Katzen aus Frankreich beteiligt.

Auch Aua944 und die dort berichteten Fälle machen noch einmal deutlich: Das Töten und Einschläfern gesunder Tiere in deutschen Tierheimen ist in der Mehrzahl der Fälle ohne die Hilfe und Beteiligung von Tierärzten nicht möglich. Und was den nachfolgend geschilderten Fall so spektakulär macht, ist genau diese Beteiligung eines Tierarztes, für die es mehrere Zeugenaussagen geben soll.

Vorbehaltlich der Einschränkung, dass die im dieser Redaktion vorliegenden Strafantrag gemachten Angaben auch stimmen, scheint es ein weiteres Merkmal dieser Tötungen das gemeinschaftliche Handeln mehrerer Beteiligter zu sein. Erschreckend und erstaunend ist die Anzahl der im vorliegenden Fall involvierten Personen, auch wenn es sich dabei mehrheitlich um Angestellte handelt. Darf die Angst um den Arbeitsplatz ein entschuldigendes Argument sein?

 

T61 zur freien Verfügung

T61 ist ein mehr als umstrittenes Tötungsmittel, das von den meisten Tierschützern und vielen Tierärzten grundsätzlich abgelehnt wird (Aua128). Im vorliegenden Fall jedoch sei dieses Mittel dem Betreiber eines Tierheims zur freien Verfügung ausgehändigt worden. Zuvor habe der betreuende Tierarzt den Angestellten dort gezeigt, wie sie Katzen eigenhändig einschläfern können.

Damit jeder, der Lust und Laune auf Tötung hat, freien Zugang zu diesem Tötungsmittel hat, sei es in einem Schrank in der Küche des Tierheims verwahrt worden.

Der erste vom Tierarzt nicht durchgeführte und auch nicht beaufsichtigte Tötungsakt einer Angestellten sei, so behauptet es die Strafanzeige, nicht so erfolgreich verlaufen: „[…] da das Tier unter qualvollem Leid zu Tode gekommen ist“.

 

Merkzettel für Tötungstermine im Büro

Weiter behauptet die Strafanzeige, im August 2012 sei dem Betreiber des Tierheims von dem vorgenannten Tierarzt ein weiteres Euthanasiemittel ausgehändigt worden. Der Betreiber des Tierheims habe seine Angestellten darüber informiert, dass er dieses in seinem Privathaus lagere. Dieses Mittel sei dann bei der Tötung eines Katzenwelpen zum Einsatz gekommen.

Damit die Tötung von Tieren im Tagesgeschäft nicht untergeht, berichtet die Strafanzeige für einen Fall von einem Merkzettel im Büro des Betreibers, die Katze Sowieso am Donnerstag um 9 Uhr einzuschläfern.

Die Strafanzeige sei der zuständigen Landestierärztekammer, dem Bundesverband praktischer Tierärzte sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz in Kopie zugegangen. Schön, schön. Nur: Solange der Staatsanwalt nicht zur Anklage schreitet und eine Verurteilung vorliegt, werden auch diese Einrichtungen kaum etwas unternehmen  können.

Was die Tierschützer, welche diese Vorgänge zur Anzeige gebracht haben, am meisten sorgt, ist die Tatsache, dass das betreffende Tierheim von einer Kommune mit der Fundtierverwaltung beauftragt ist und weitere Kommunen den Willen zur Kooperation mit diesem Tötungsheim bekunden.

Diese Sorge wird sich wohl erhalten. Denn der im Raum stehende Vorwurf darf aus juristischen Gründen bis zu einer Verurteilung zumindest öffentlich nicht verwendet werden.