Aua906: SMS Satirisches Montags-Saugut: Wolfgang Apel möchte gern auf diesen Artikel hinweisen!

 

{die satirische Solidaritätsadresse}

 

Nicht zuletzt durch die unermüdliche Arbeit von CharityWatch.deR.I.P. und Doggennetz.de kennen viele Tierfreunde nun schon das bei manchen Tierschutzvereinsvorständen beliebte Spiel anwaltlichen Einsatzes im Ringen um Meinungs- und Pressefreiheit sowie begleitend zu den spröden Akzeptanzbemühungen der Meinung Andersdenkender. [Nee, sone Formulierungen schüttelt auch DN nicht im ersten Anlauf aus dem Ärmel …]

Welche ungeheuren Summen an Spendengeldern bei manchen, freilich weiter südlich siedelnden Tierschutzvereinen für derlei anwaltliche Sperenzien draufgehen, dazu gibt es (hoffentlich) demnächst eine nette kleine Satire! Dabei geht es um Summen im sechsstelligen Bereich …

Schon verplaudere ich mich wieder, denn Obiges hat nichts mit Untiges zu tun!


Der ewige Präsident

Einen neuen Höhepunkt in diesem beliebten Spiel setzt aktuell der Tierschutzverein Bremen unter seinem prominenten und extrem langjährigen, um nicht zu sagen „ewigen“  ersten Vorsitzenden Wolfgang Apel, früher Präsident des Deutschen Tierschutzbund e. V., heute daselbst Ehrenpräsident.

Seit Jahren schwelen die Auseinandersetzungen zwischen der Interessengemeinschaft Tierheim Bremen und dem Tierschutzverein Bremen (vgl. auch Aua545).

Die Interessengemeinschaft wurde 2010 gegründet und begleitet seitdem kritisch die Aktivitäten des Vereins. Dies geschehe auch unter Beteiligung von seitens des TSV Bremen ins Rennen geschickten Anwälten, wie Heike Einwächter-Langer von der Interessengemeinschaft gegenüber der Doggennetz.de-Redaktion erklärt. Die heute der Interessensgemeinschaft Tierheim Bremen vom Anwalt des TSV Bremen vorgelegte Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung mit Fristsetzung und Trallala sei nicht die erste ihrer Art!

 

Neue Form der Pressezensur?

Das mag schon sein. Aber inhaltlich setzt sie neue Maßstäbe, wie diese Redaktion nach Kenntnisnahme bestätigen darf. Denn eins der Unterlassungsbegehren bezieht sich auf den Artikel  Streit um Tierheim-Finanzierung im Weser-Kurier vom 17. Februar 2013 – als Ganzes! Der Interessensgemeinschaft Tierheim Bremen wird anwaltlich untersagt, den Link auf einen in einer regulären Tageszeitung erschienenen Artikel  auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Weltneuheit! Normalerweise werden Zeitungen beziehungsweise die verantwortlichen Redakteure und Journalisten für mutmaßlich „falsche“ Berichterstattung abgemahnt. Einwächter-Langer habe beim Weser-Kurier auch nachgefragt: negativ. Dort liegen nach ihrer Auskunft keine Abmahnung vor.

Warum dann aber ein in einer regulären Tageszeitung erschienener Artikel nicht verlinkt werden darf, dazu gibt das Anwaltsschreiben bedauerlicherweise keine Rechtsgrundlage her. Selbige würde nicht nur die Interessengemeinschaft sowie die DN-Redaktion, sicherlich auch die Buskeismus-Redaktion und andere mit der zunehmenden Einschränkung von Pressefreiheit befasste Portale und Redaktionen interessieren.

Inhaltlich liegt die IG daneben

Zum Verständnis: Die Kritik von DN richtet sich gegen die anwaltliche Intervention des Tierschutzvereins Bremen. Inhaltlich liegt die Interessengemeinschaft Tierheim Bremen hinsichtlich der Kritik an den Forderungen des Tierschutzvereins gegenüber der Kommune komplett daneben! Auf keinen Fall darf ein Tierschutzverein mit den ihm anvertrauten Spendengeldern die kommunale Fundtierverwaltung subventionieren. Und kaum eine Kommune in Deutschland honoriert diese Leistung der Vereine auch nur kostendeckend (vgl. dazu auch Aua814).

Doggennetz.de distanziert sich völlig vom Weser-Kurier!

Ohne sich mit den Inhalten des Artikels im Weser-Kurier vom 17. Februar 2013 in irgendeiner Form gemein zu machen, da diese Redaktion die dort gemachten Tatsachenbehauptungen nicht überprüfen kann, weist Doggennetz.de ganz besonders leidenschaftlich auf den Zankapfel hin:  Streit um Tierheim-Finanzierung´.

Sollte auch diese Redaktion eine anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungsbegehren erreichen, werden wir unsere Leser sofort von der geänderten Rechtslage informieren. Nach dem Verständnis dieser Redaktion würde das bedeuten, dass Tierschutzvereinsvorstände mit anwaltlichem Beistand festlegen können, welche Zeitungsartikel wer lesen darf beziehungsweise wer von solchen Pressestücken Kenntnis erhalten darf.

Doch inzwischen schließt diese Redaktion auch das nicht mehr aus …