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Aua753: Tierschutzverein Moers: Fahnen, Uniformen, Security, Ausweiskontrolle und Tierverbot bei der Mitgliederversammlung

 

{TS-Kritik}

Wer sich vom Tierelend hinter den Kulissen nicht betrüben lassen möchte, darf den hohen Unterhaltungswert hemmungslos genießen, den so manche Mitgliederversammlung eines Tierschutzvereins unter dem Dach des Deutschen Tierschutzbundes zu bieten hat. Ein Highlight in dieser Sparte soll die gestrige außerordentliche Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins Moers gewesen sein, wie lokale Gewährsleute der Doggennetz.de-Redaktion berichten und mit Bildmaterial belegen.  Im ortsüblichen Slang als „Schnitzel, Pilsken und Parolen“ gelabelt, bedrückt die für den Niederrhein  offensichtlich nicht ganz untypisch martialische Atmosphäre: Uniformen, (rote) Flaggen, Ausweiskontrolle, Sercuritypersonal und Tierverbot!

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Hier tagt nicht der NSU-Untersuchungsausschuss oder sonst irgendein geheimes Gremium. Es ist (nur?) die außerordentliche Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins Moers am 13. September 2012. Wer das gern miterleben wollte, musste Mitglied sein, kein Tier dabei haben, dafür aber den Perso. Auch Rote-Fahnen-Allergiker waren bei dieser Veranstaltung nicht gut aufgehoben …
Foto: Doggennetz.de

TSV Moers kommt nicht aus den Schlagzeilen!

Am Niederrhein steppt der Bär auch ohne den Tierschutzverein Moers. Dieser jedoch trägt seit Monaten das ihm mögliche Schärflein bei, worüber auch die lokale Presse immer wieder berichtete (vgl. Aua654 und hier und hier).

Gestern Abend nun sammelten sich die Mitglieder erneut. Und wem es gelang, an Bundeswehruniformen (?) und Security-Personal vorbei auch noch die strenge Ausweiskontrolle zu überstehen, wer sich von dem befremdlichen Ambiente eines mit roten Fahnen geschmückten Wirtshaussaales nicht schrecken ließ, wer hoffentlich auch seinen Hund zu Hause gelassen hatte und im Übrigen gut gelittenes Mitglied war, dem und nur dem wurde Zutritt gewährt. So viel sei verraten: Trotz Anrufung der Gerichte im Vorlauf dieses Termins und entsprechender richterlicher Empfehlungen soll dies wohl nicht allen gelungen sein. Immerhin: 192 Mitglieder kamen „durch“, wie das schon am Folgetag online befindliche Versammlungsprotokoll belegt.

 

War die ganze Mühe möglicherweise umsonst?

Kritiker des bis gestern Abend amtierenden Notvorstandes behaupten die vollständige Hinfälligkeit der gestrigen außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgrund diverser formaljuristischer Fehler im Vorlauf und im Ablauf der Versammlung.

Inhalte des veröffentlichten Protokolls stützen diese Behauptungen: Die von der früheren Schriftführerin Sabine Holtz (im Protokoll irrtümlich als „Holze“ bezeichnet) beantragte Änderung der Tagesordnung war überhaupt nur in 40 Exemplaren verfügbar, weil die Antragsteller nicht mit dieser regen Beteiligung gerechnet hatten. Diese 40 Exemplare stehen im Widerspruch zum Versammlungsprotokoll:

              

Herr Helmut Schön verweist auf den Antrag von Frau Sabine Holze zur Änderung der Tagesordnung vom 28.08.2012, der allen Anwesenden als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben wurde […]

(Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung Tierschutzverein Moers und Umgebung e. V. am 13. September 2012; Hervorhebung d. Red.)

              

Anwesend waren – wie schon erwähnt – 192 Mitglieder.

Das Protokoll listet dann noch eine ganze Reihe weiterer Merkwürdigkeiten, die vermutlich demnächst Gegenstand weiterer juristischer und gerichtlicher Klärung sein dürften, wie ungenannt bleibend wollende Quellen der Doggennetz.de-Redaktion ankündigen.


Amtszeit auf Zuruf des Notvorstandes?

Das Demokratieverständnis der aktuell beim Tierschutzverein Moers Agierenden belegt dabei sehr schön dieser Passus des Versammlungsprotokolls:

              

Herr Helmut Schön teilt zudem mit, dass der Vorstand für drei Jahre gewählt wird. Aus rechtlichen und praktischen Gründen wird von der satzungsgemäßen Wahlzeit ausgegangen und zwar bis 30.06.2015. In dieser Zeit kann der Vorstand eine neue Satzung herausgeben und die Wahlzeit ggf. modifizieren.

(Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung Tierschutzverein Moers und Umgebung e. V. am 13. September 2012; Hervorhebung d. Red.)  

              

 

Dass die Amtsdauer (der korrekte Begriff statt „Wahlzeit) gewählter Vorstände auf Zuruf des Notvorstandes und Versammlungsleiters erfolgt, das gibt es vermutlich auch nur am Niederrhein. Überall sonst legt das die Vereinssatzung fest. Sie steht weder Notvorständen noch Versammlungsleitern und auch nicht der Mehrheit anwesender Mitglieder zur Disposition, wenn eine Satzungsänderung nicht ausdrücklicher Tagesordnungspunkt schon in der Einladung war. Deshalb kann sich auch kein Vorstand damit die Zeit vertreiben, „eine neue Satzung heraus(zu)geben und die Wahlzeit ggf. (zu) modifizieren“.

So viel Vereinsrechtwissen sollte man 192 Mitgliedern, die sich auf den weiten Weg nach Fort Knox gemacht haben, schon bieten können?

Das neue Team des TVS Moers rund um den gestern gewählten ersten Vorsitzenden Rolf-Peter Paßlack listet das lustige Versammlungsprotokoll hier.

Nach Ambiente, Ablauf und Inhalt dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung steht zu befürchten, dass der Tierschutzverein am Niederrhein auch weiterhin für Schlagzeilen sorgen wird? Für Unterhaltung sowieso ….

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Die außerordentliche Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins Moers am 13.09.2012: „Keine Tiere“ im Saal ist soo nicht ganz richtig, denn im toten Zustand waren sie sehr wohl akzeptiert und wurden von den anwesenden „Tierfreunden“ massenhaft konsumiert. Im Ringen zwischen Schnitzel & Co. versus Hund obsiegten die Tellerexemplare der canivoren „Tierfreunde“ im hohen zweistelligen Bereich!
Korrekter wäre also der Hinweis gewesen: „Keine lebenden Tiere im Saal“!
Foto: Doggennetz.de

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Doggennetz.de-Senf:

Komplett unbestätigten Gerüchten zufolge sollen einige Moerser Tierfreunde kurzfristig ihre Abendgestaltungspläne am 13. September 2012 geändert haben, weil sie den Uniform-Fahnen-Security-Auflauf irrtümlich für eine Pro-NRW-Veranstaltung gehalten hätten.

Der Doggennetz.de-Redaktion ist es auch nicht gelungen herauszubekommen, ob die in Uniform anwesenden Bundeswehrsoldaten bei der Ausweiskontrolle auch jeweils ihre Uniformtrageerlaubnis vorweisen mussten!

Geschossen wurde – abgesehen von einer guten Handvoll formaljuristischer Böcke – sonst aber wohl nicht!