Aua676: Hundetötungen Ukraine: Hundequäler muss vier Jahre ins Gefängnis

{TS-Kritik}

 

Über ein spektakuläres Urteil gegen einen ukrainischen Hundequäler berichtet  SPIEGEL online.

Es dürfte sich um den Fall aus Aua653 handeln.

Inzwischen ist das Urteil gefallen: vier Jahre Haft. Haft in einem ukrainischen Gefängnis! Das soll dem Vernehmen nach kein Spaß sein!

Dass das Urteil eine deutliche politische Komponente trägt, wird in Kommentaren aus Kiew eingeräumt: „Mit dem harten Strafmaß wolle die Justiz auch ihre lautstarken Kritiker vor allem in Westeuropa besänftigen“ (ibid.).

Die „lautstarken Kritiker“ sind in erster Linie die Tierschützer und Tierschutzorganisationen, die sich dieses Urteil, das hoffentlich für andere Tierquäler eine klare Botschaft trägt, als Verdienst anrechnen lassen dürfen.

 

Nebenaspekt: Filmaufnahmen

Interessant ist der Hinweis auf die von dem verurteilten Hundequäler-Duo gemachten Filmaufnahmen. Die Bilder seien mit einer Handy-Kamera aufgenommen und dann im Internet veröffentlicht worden.

Da gerade unter den Tierschützern immer wieder die schrecklichsten Horrorvideos aus der Ukraine verteilt werden, sei dieser Hinweis herausgehoben. Wer solche Quälervideos noch weiter verteilt und verschickt, verschafft den perversen Hundequälern genau die Aufmerksamkeit, nach der sie suchen. Über die Wechselwirkung zwischen der durch diese Nachfrage gestillte Sucht nach Aufmerksamkeit und der Produktion weiterer Horrorvideos braucht an dieser Stelle nicht referiert zu werden.

Horrorvideos werden mit propagandistischen Methoden aufgebrezelt

Gerade jüngst gingen wieder äußerst zweifelhafte Filmaufnahmen aus der Ukraine durchs Netz, die mit übelsten propagandistischen Methoden (bluttriefender Fußball, schnelle Bildschnitte, laute Musik etc.) aufgebrezelt worden waren. Auch dieser Redaktion wurde jüngst wieder ein solches perverses Machwerk zugeschickt mit der Aufforderung, den Link zu veröffentlichen.

Kennzeichend für diese unseriösen Machwerke ist immer, dass nicht nachvollziehbar ist, wer die Aufnahmen wann wo gemacht hat. Dies etwa im Unterschied zu den Videos z. B. der PETA-Ermittler. Bei denen ist dokumentiert, wer gefilmt hat, wo gefilmt wurde und auch wann.

Bei manchen Quäler-Video-Aktionen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Tierschützer selbst eine Art perverser Lust daran haben, solche Filme anzusehen. In den sozialen Netzwerken können sie sich dann kollektiv in einen Empörungsorgasmus nach dem anderen verströmen. Wieder und wieder und wieder.

Für derlei Videos gibt es nur eine einzige Adresse: Die Strafverfolgungsbehörden in der Ukraine (oder dem betreffenden Land) selbst. Wie an der vierjährigen Haftstrafe ablesbar, kann das durchaus in dem einen oder anderen Fall zum Erfolg verhelfen.

Was die Tierschützer mit solchen Videos anstellen, ist eine Frage der Transparenz, Seriosität und der Prioritäten. Wem es nur um die Stimmungsmache geht, wird teilen, sich empören, teilen, hassen, teilen, sich empören, teilen …