Aua584: Ralf Seeger: Anwaltliche Einladung zu einer Rumänien-Reise

{TS-Kritik}

 

 

***  KEINE Satire !!! *** KEIN Aprilscherz!!! ***


Diese Redaktion weist ausdrücklich darauf hin, dass nachstehender Artikel weder Satire ist noch in die Rubrik Aprilscherz fällt, auch wenn heute tatsächlich der 1. April ist.

Es ist wirklich wahr:

Mit Datum vom 23. März 2012 schreibt mir ein Anwalt des Tierschützers Ralf Seeger (Helden für Tiere e. V.).

Der Anwalt-Abzählvers: „… und raus bist du!“

Der Begriff „ein“ Anwalt ist notwendig, weil Ralf Seeger derer offensichtlich mehrere, mindestens aber zwei,  beschäftigt. Gerade gestern erst hat ein anderer Kritiker dieses selbst ausgerufenen Tierschutz-Helden eine einstweilige Verfügung aufgrund eines Leserkommentars in einem Online-Magazin erhalten. Aber der Anwalt, welcher für Ralf Seeger diese einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt hat, ist derselbe Anwalt, der auftrags des Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. ETN gegen Karin Burger wegen dreier Sätze einer Satire klagt (vgl. Aua460). Und das sieht dann ja auch verkantet aus, wenn dieser Anwalt einerseits die Klage führen, andererseits die verhasste Publizistin zu einer Reise einladen soll.

Also: ein Anwalt. Ein anderer halt.

Rares Wunder: keine Frist, keine Unterlassungserklärung …

Das geübte und vor allem an Unterlassungsbegehren, Fristsetzungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen und anderes Ungemach gewöhnte Journalistenauge scannt blitzartig die drei Seiten Anwaltsschreiben ab. Nüchts.

 

Ungeprüfte Informationen Dritter übernommen

Dieser Seeger-Anwalt ergeht sich zunächst länglich in die Klage darüber, dass auf Doggennetz.de ungeprüfte Informationen Dritter verwendet und verbreitet würden. Dieses beeinträchtige die Persönlichkeitsrechte des Mandanten erheblich.

 

Satire macht wieder am meisten Aua

Im darauffolgenden Absatz erweist sich die Fatalität einer egozentrierten Optik, welche unmotiviert und unaufgefordert das eigene Handeln in den Mittelpunkt des Tierschutzalls stellt. Denn ganz offensichtlich bezieht Ralf Seeger die „Aufdruck-Variante“ aus der Satire Aua566 „Prozesshansele, die Tierschutzgelder verdödeln, um Kritiker mundtot zu machen“ exklusiv auf sich!

Okay. Diese Redaktion möchte sich dem nicht grob widersetzen!

Zwar weist das umfangreiche Belegmaterial, das Doggennetz.de auch für diese Satire wieder vorlegen kann (vgl. ETN-Klausel!!!) , ganz andere Namen auf, aber die Redaktion möchte hier mit Ralf Seeger nicht streiten und schließt sich in diesem Fall seiner Lesart einfach an.

Dafür sprechen auch der Ausgang des von Ralf Seeger vor dem Amtsgericht Mannheim angestrengten Verfahrens gegen Bernd Wierum sowie die gerade neuerlich und gegen den nämlichen Kritiker erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln.

 

Eine „ganz herzliche“ Einladung

Der Herr Seeger-Anwalt bedauert, dass diese Redaktion nicht aus eigenem Antrieb Recherchen anstelle. (Der Konjunktiv ist hier doppelt wichtig!!!)

Unter Anerkenntnis des Faktums, dass nur eine gute Informationslage zur objektiv guten Berichterstattung führen könne, sowie der Ankündigung, dass der Helden-Tierschützer für den Zeitraum April 2012 wieder Hilfslieferungen in die rumänische Stadt Timisoara geplant habe, – und jetzt kommt’s – lädt Ralf Seeger Karin Burger „ganz herzlich ein“, an dieser Reise teilzunehmen.

(Ja, jetzt braucht’s einen Kognak!)

Solches Tun soll diese Redaktion dann in die Lage versetzen, sich von der Tätigkeit des Mandanten wie auch der des von ihm vertretenen Vereins Helden für Tiere e. V. ein eigenes Bild zu machen. Ein solches eigenes Bild versetze diese Redaktion dann in die privilegierte Lage, nicht auf „voreingenommene Positionen Dritter“ zurückgreifen zu müssen, mutmaßt der Herr Ralf-Seeger-Anwalt.

 

Mit eigenen finanziellen Mitteln

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Reise von dieser Redaktion jedoch aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten sei – wie von jedem anderen Teilnehmer auch. Diese einmalige wunderbare sensationelle Chance wird im O-Ton als „originäre Art der Informationsaufnahme“ (für Doggennetz.de) bewertet.

Sofern diesseits Interesse an dieser Chance bestehe, wird Doggennetz.de gebeten, sich „zur gegebenen Zeit schriftlichan den Ralf-Seeger-Anwalt zu wenden, der dann weitere Veranlassungen treffen werde.

 

Wir wollen den Spannungsbogen schön halten …

So, diese sensationelle Einladung  wird man jetzt bei den meisten Doggennetz.de-Leser erst einmal etwas sacken lassen müssen?

Und auch wenn nicht, wird diese Redaktion einige Tage den Spannungsbogen dahingehend, was jetzt passiert,  schön oben halten. Denn der Unterhaltungswert, den diese wirklich ungewöhnliche Einladung nach sich zieht, kann nur mit einem Schwerlastkran in diese Redaktion angeliefert werden!

Aber er ist gewiss!

*** KEIN Aprilscherz!!!  ***  KEINE Satire !!! *** 
  

 
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Die Antwort auf diese Einladung an den Anwalt von Ralf Seeger lesen Sie in Aua597.