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Aua290: Horror-Spanien-Transporte XIX: Keine Ermittlungen gegen ASPA

{TS-Kritik}

 

Die sprachlichen und juristischen Finessen rund um den Begriff „Ermittlungen“ sind nicht zu unterschätzen. In diese Finessen versuchte schon der anwaltliche Beistand von ASPA gegenüber Doggennetz das Brecheisen zu setzen.

Deshalb noch einmal ganz korrekt:

Mit schriftlicher Presseantwort vom 30. Juni 2011 teilte die Pressestelle des Landratsamts Karlsruhe mit: „unser Veterinäramt und die Polizei haben gegen Galgos.at und den Verein ASPA ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.“

So wurde es dann auch sowohl auf Doggennetz wie auf CharityWatch.de berichtet.

Hierzu ist korrigierend einzuwenden, dass – wenn überhaupt – nur gegen die Verantwortlichen der Vereine, nicht gegen die Vereine selbst ein Verfahren eingeleitet werden kann.

Mehrere Personen sollen sowohl gegen die Verantwortlichen von Galgos.at wie gegen die Verantwortlichen von ASPA Strafantrag gestellt haben.

Zwei dieser Personen erhielten nun mit Datum vom 23. August 2011 schriftlichen Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dahingehend, dass diese von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen des Vereins A.S.P.A. friends Germany e. V. absehe.

Die nachvollziehbaren Gründe werden in meiner CharityWatch.de-KurzNews dargestellt.

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Doggennetz-Senf:

 

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist die weniger große Überraschung. Eventuell aber hat A.S.P.A. bzw. dessen Anwältin mit einer zumindest aus Sicht dieses Vereins positiven Wende nicht mehr gerechnet?  Wie sonst ließe sich erklären, dass Doggennetz durch anwaltlich vorgelegte strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung sich dazu verpflichten sollte, es zu unterlassen:

              

Artikel jedweder Art über die Beteiligten […] oder im Zusammenhang mit diesen zu verfassen oder verfassen zu lassen“
(Unterlassungserklärung der Rechtsanwälting von A.S.P.A. friends Germany e. V. an Doggennetz v. 18.07.2011)

              

sowie des Weiteren es zu unterlassen:

              

Artikel jedweder Art über die Beteiligten […] oder im Zusammenhang mit diesen im Internet insbesondere auf den Internetseiten „doggennetz.de“ und „charitywatch.de“ […] zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen“ 
(ibid.)

   


Nach Auffassung von Doggennetz und seines Rechtsbeistandes würde das Unterzeichnen eines derart pauschalen Schreib- und Publikationsverbotes über diesen Verein einen Eingriff sowohl in die Grundrechte wie eine nicht hinzunehmende Begrenzung der Berufsausübung einer freien Journalistin bedeuten. Deshalb wurde die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet.

Jetzt kann man mal sehen, wie weise das war! Denn sonst könnte die Redaktion weder hier noch andernorts die für ASPA doch sicherlich positive Wendung hinsichtlich der staatsanwaltlichen Aktivitäten berichten!

Und das wäre doch richtig schade?