Aua252: Die Contra-Thümmel-Position der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht

{TS-Kritik}

 

In Aua40 ist der Vortrag des Verwaltungsjuristen Dierk Thümmel zum Thema Einfuhr und Verbringung von Hunden durch Tierschutzorganisationen verlinkt. Der Experte legt darin in ausführlicher juristischer Argumentation dar, warum dieses Tun (Einfuhr und Verbringung von Hunden durch Tierschutzorganisationen) gewerblich sei.

In der Behördenpraxis wird inzwischen ohnehin und dokumentiert von der Gewerblichkeit ausgegangen, wie auch die aktuelle Pressemitteilung des Freistaats Thüringen belegt (vgl. Aua249)


Lückenloser Schutz der Tiere? 

Nun legte die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrechte e. V., Almuth Hirt, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a. D., am 30. Juni 2011 unter der Überschrift Bedarf die gemeinnützige Hilfe für ausländische Hunde durch inländische Tierschutzorganisationen mehr staatlicher Kontrolle? einen weiteren juristischen Ansatz vor, der dem Thümmel-Papier im Wesentlichen widerspricht. Die Stellungnahme gelangt damit zu der (juristischen) Einschätzung: Nein! Mithin: contra Gewerblichkeit. Und: „Damit besteht auch kein Bedarf an vermehrter staatlicher Kontrolle“ (ibid.).

Die Stellungnahme ist gut zu lesen und macht auch die juristische Argumentation problemlos nachvollziehbar. Deshalb sei sie trotz der trockenen Materie allen am Thema Interessierten empfohlen.

Das Fazit der Stellungnahme, es bestehe kein Bedarf an vermehrter staatlicher Kontrolle muss all jenen bitter aufstoßen, welche die Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate rund um die Transportproblematik verfolgt haben. Die Aussage „Damit besteht ein lückenloser Schutz vom Beginn des Transports im Ausland bis zur Abgabe der Tiere an Dritte“ (ibid.) will nicht mit den Praxiserfahrungen aus Karlsruhe, Düsseldorf, Burgos sowie den vielen auf Pflegeplätzen verendenden Auslandstieren passen?

Deshalb wird es kommen, wie eingefleischte DN-Leser sicherlich schon befürchten: Zu dieser Stellungnahme wird es eine dicke Tube Doggennetz-Senf geben. Diese wird aber in einem separaten Aua verabreicht. Dabei geht es speziell um die der Stellungnahme von Almuth Hirt zugrunde liegenden Prämissen.