Aua194: Der Landkreis Karlsruhe und die ablenkende Überheblichkeit – Ein Salzsäure-Kommentar


{TS-Kritik}

 

In der www-Diskussion allerorten und in den Foren allenthalben stellen sich Tierfreunde die erstaunte Frage, warum der Fall Karlsruhe (Aua165, Aua169, Aua172, Aua180, Aua186, Aua190, Aua191)  bisher NIRGENDS in den Medien auftaucht.

Ein Phänomen!

Allerdings muss man erklärend darauf hinweisen, dass in Baden-Württemberg in der Zeit vom 28. bis 30. Juni 2011 die Zeitungen bestreikt wurden. Doggennetz erklärt sich mit den Kollegen solidarisch, die dort nicht ankommen wollen, wo Karin Burger schon ist … Verständlich!

Die Lokal- und Regionalpresse in und um Karlsruhe und in Ba-Wü ist mithin leicht entschuldigt.

Hinzu kommt, dass die Medien gar nicht auf diesen skandalösen Vorgang aufmerksam werden KÖNNEN, weil der Landkreis Karlsruhe und die weiteren involvierten Behörden eine überaus eigentümliche Informationspolitik fahren, die allerdings ganz brisante Hintergründe haben könnte.

 

Tausch von Ursache und Wirkung

Alles, was der Landkreis Karlsruhe bis zum heutigen Datum schriftlich oder auf telefonische Nachfrage verlautbar hat, musste angefragt werden.

Das ist für einen Vorfall dieser Dimension nicht üblich.

Eine gewisse abwehrende Aggressivität klingt auch aus folgenden Zeilen einer Antwort auf eine zweite Presseanfrage im Rahmen meiner Tätigkeit für CharityWatch.de. Es schreibt der „Leiter Büro des Landrats“, Martin Zawichowski:

              

Daher möchten wir uns auch nicht an den Spekulationen und Mußmaßungen der betroffenen Organisationen und an den Diskussionen in den Internetforen beteiligen.
(Zitat aus der Presseantwort des Landkreises Karlsruhe per E-Mail am 30.06.2011) 

              

Das ist gelinde gesagt eine Frechheit! Denn die Spekulationen und Mutmaßungen entstehen ja genau deshalb, WEIL die Behörden keine konkreten Daten herausgeben. Und die Zahlen, welche genannt werden, sind so ambivalent, dass es der telefonischen Nachfrage bedarf, um diese zu spezifizieren (vgl. Aua186).

Dieser skandalöse Fall bewegt tausende von Tierfreunden und Tierschützern. Im Internet tobt zu diesem Thema in allen Foren eine leidenschaftliche Diskussion. Allerdings: Die sitzen alle nicht im Landkreis Karlsruhe und werden deshalb bei den nächsten Kommunalwahlen keine Rolle spielen.

 

Reine Transportdaten strafrechtlich relevant?

Wie stark ist das vom Landkreis Karlsruhe vorgebrachte Argument

              

[…] ein Großteil der aufgeworfenen Fragen bezieht sich wiederholt auf spezifische Details, die im Rahmen der Verfahren noch zu ermitteln und von den Strafverfolgungsbehörden zu bewerten sind.
(Zitat aus der Presseantwort des Landkreises Karlsruhe in einer E-Mail vom 30.06.2011)

              

Auch hier werden zwei verschiedene Schritte – „ermitteln“ und „bewerten“ – in nach Doggennetz-Meinung verwirrender Weise miteinander verquickt.

Elf Tage post festum müsste doch zumindest „ermittelt“ sein, wie viele Tiere man vor Ort nach Eintreffen der Polizei (noch) vorgefunden hat. Deren exakte Summe musste aber telefonisch nachgefragt werden.

Selbstverständlich muss die Bewertung (Schritt 2) dieser Daten den ermittelnden Behörden vorbehalten sein. Aber es ist zunächst nicht nachvollziehbar, warum diese Daten nicht veröffentlicht werden.

Auch solche Fragen wie nach der TRACES-Meldung sind zunächst einmal unabhängig von deren anschließender strafrechtlicher Bewertung. Warum ist nicht in Erfahrung zu bringen, ob dieser Transport über TRACES gemeldet wurde?

Des Weiteren hat eine Antwort auf die Frage, bis wann mit dem Untersuchungsergebnis der verendeten Tiere zu rechnen ist, nach unserer Meinung überhaupt gar nichts mit der strafrechtlichen Bewertung dieser Untersuchungsergebnisse zu tun.

 

Skandal im Skandal ?: Amtstierarzt gewährt Weiterfahrt

Die Spannung steigt. In der CW-Presseanfrage vom 26.06.2011 wurde schon der heikelste Punkt angesprochen:

Wie lässt sich die Erlaubnis zur Fortsetzung dieses Transports bis hinein nach Österreich unter tierseuchenrechtlichen Bestimmungen rechtfertigen?

Wie lässt sich die Erlaubnis zur Fortsetzung dieses Transportes bis hinein nach Österreich unter tierschutzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigen?

 

Anhaltspunkt 1:

Inzwischen ist dokumentiert, dass das Vorgehen der Tierschützer und die von den Behörden am 22.06.2011 in Karlsruhe angetroffenen Zustände zwei Strafverfahren eingeleitet haben.

 

Anhaltspunkt 2:

Neun Tiere sicher (vermutlich mehr) waren tot und sind von den Behörden sichergestellt.

Die noch lebenden Hunde und Katzen müssen zu dem Zeitpunkt schon rund 20 Stunden oder mehr auf dem Transport gewesen sein.

Die noch lebenden Hunde und Katzen hatten zu dem Zeitpunkt in Karlsruhe die euphemistisch einmal als „Stress“ bezeichneten Eindrücke des boxennah miterlebten Todeskampfes vieler ihrer Art- und Nichtartgenossen hinter sich.

 

Anhaltspunkt 3:

Zu dem Ernährungs- und Allgemeinzustand von mindestens 33 Katzen liegt ein wenn auch nur rudimentärer tierärztlicher Bericht vor (Aua190, Aua191), der von Tieren berichtet, die auf gar keinen Fall transportfähig gewesen sein können.

Anhaltspunkt 4:

In der ersten Presseantwort des Landkreises wird das von Galgos.at benutzte Fahrzeug als „ein als Kühlfahrzeug ausgestatteter 3,5-Tonnen-Klein-LKW“ bezeichnet.

Ist ein Kühlfahrzeug für Tiertransporte geeignet?

 

Anhaltspunkt 5:

Schon allein aus dem Alter der in Karlsruhe vorgefundenen toten und lebenden Tiere (viele Hunde- und Katzenwelpen unter drei Monate) müsste ersichtlich gewesen sein, dass dieser Transport gegen das geltende Tierseuchenrecht verstoßen haben muss.

Deshalb drängt sich eine Frage immer stärker in den Vordergrund:

Wie kann es sein, dass dem Transport die Weiterfahrt gestattet wurde?

Durfte Galgos.at mit demselben Fahrzeug weiterfahren?

Kam ein anderer Transporter zum Einsatz?

 

Schweigen auch auf Ministeriumsebene

In einem Telefonat am Freitag, 1. Juli 2011, mit dem Pressesprecher des Landkreises wurde eine Antwort auf diese beiden Fragen noch einmal angefordert. Martin Zawochowski stellte diese bis spätestens Montag in Aussicht.

Auch das Ministerium in Baden-Württemberg kennt seit 26.06.2011 den großen Fragekatalog inklusive dieser beiden heiklen Fragen. Bisher liegen keine Reaktionen vor; nicht einmal ein um Stillhalten bittender Zwischenbescheid.

Auch der Länderarbeitsgemeinschaft Tierschutz LAV liegt seit 26.06.2011 der große Fragenkatalog inklusive dieser beiden Fragen vor. Bisher liegen keine Reaktionen vor; nicht einmal ein um Stillhalten bittender Zwischenbescheid.

Insbesondere im Kontext mit dem Stichwort Stuttgart 21 ist der im Ursprung deshalb nach Baden-Württemberg verortete Wutbürger ein Begriff.

Bei dieser Informationspolitik der Behörden zu einem Zeitpunkt elf Tage nach dem Ereignis auf dem Waldparkplatz der L 563 vor Mutschelback, Kreis Karlsruhe, kann den einen oder anderen Tierfreund aber schon die Wut packen.

Da im Tierschutz aber alles anders ist, artikuliert sich hier vermutlich weder der Wutbürger noch die Wut-Burger, sondern eher der Butwürger!