Aua1515: Reguläre Pressearbeit ist im Themenbereich Tierschutz unmöglich: Der Musterfall A.C.E. Animal Compassion Europe – Tiere in Not e. V.

 

{TS-Kritik}

[24.02.15]

Das heutige Affentheater rund um eine ganz normale kurze Presseanfrage an die erste Vorsitzende des Auslandstierschutzvereins A. C. E. Animal Compassion Europe – Tiere in Not e. V. Neu-Ulm kommt just in time. Demnächst wird es zwei gravierende Änderungen auf diesem Blog geben. Zur Begründung derer wird sich die Redaktion dann explizit auf diesen Fall beziehen. Denn er gibt beispielhaft wieder, dass die Pressefreiheit in Deutschland für den Themenbereich Tierschutz nicht gilt und reguläre Pressearbeit durch die Tierschützer auf verschiedene Art und Weise unmöglich gemacht wird.

Das Vorgehensvariante der Tierschützer, Presseanfrage nicht zu beantworten, wird in der Rubrik „Auskunft verweigert“ auf dieser Seite dokumentiert. Allerdings fehlen in der Dokumentation noch zwei wichtige Fälle. Einer dieser ist eine Pressereaktion vom Tierschutzverein VIER PFOTEN, der eine Presseauskunft an unzumutbare Bedingungen knüpft und – zumindest kritische – Pressearbeit damit verunmöglicht.

Eine andere Methode ist das mehr oder weniger offene Drohen mit Rechtsanwalt und juristischen Konsequenzen im Falle kritischer Berichterstattung. Aus der sonstigen Journaille und Medienarbeit bekannt ist das Alarmsignal, wenn Presseauskünfte von den Rechtsanwälten der Angefragten kommen oder schon sehr dringend auf diese verwiesen wird. Wenn ein Rechtsanwalt jedoch wie im vorliegenden Fall seiner Mandantschaft auch noch den expliziten Rat gibt, gar nicht erst mit der Presse zu sprechen, nimmt diese Redaktion an: Er wird gute Gründe für eine solche Empfehlung haben!

 

Der Musterfall A. C. E.

Berichterstattungsanlass für Aua1516 über den Verein A.C.E. Animal Compassion Europe – Tiere in Not e. V. (nachstehend mit A.C.E. abgekürzt) ist eine mehr als fragwürdige Aufforderung dieses Vereins zu Beschwerden bei Facebook. Näheres dazu siehe Aua1516. Diese Aufforderung wurde über einen der vielen schon mehrfach auf diesem Blog kritisierten Tierschutzverteiler verschickt; im vorliegenden Fall handelt es sich um den Corry-Ladda-Verteiler.

Die Aufforderung ist aus Sicht der DN-Redaktion zu kritisieren. Die Kritik ist Bestandteil freier Meinungsäußerung.

Redaktioneller Routinejob bei Berichten über Vereine, die bisher auf DN noch nicht besprochen worden, ist des Weiteren ein kurzer Seriositätscheck anhand der Webseite des Vereins. Grundlage dieses Seriositätschecks sind diese Seriositätskriterien sowie die von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft festgeschriebenen Mindeststandards. Die Veröffentlichung einer Vereinsatzung ist seit vielen Jahren Bestandteil dieser absoluten Minimalkriterien von Seriosität und Transparenz. Vereine, die ihre Satzung auf der Homepage nicht veröffentlichen, müssen sich den Vorwurf mangelnder Transparenz und mithin auch geminderter Seriosität gefallen lassen. 

Der Seriositätscheck bei A. C.E. fällt negativ aus. Hinzu kommt ein ganz wesentlicher weiterer Kritikpunkt hinsichtlich der Vertragsmodalitäten mit den Adoptanten (siehe dazu Aua1516).

 

Mit diesen Methoden wird gearbeitet: Veränderung NACH Anfrage

Einfach zur Vollendung noch einmal das schon xfach Dokumentiert. Mit diesen Methoden arbeiten die Vorstände der Tierschutzvereine: DN macht eine Presseanfrage, in der zum Beispiel Mängel des Impressums genannt werden. Direkt NACH der Presseanfrage werden dann diese Mängel im Impressum dann von den Verantwortlichen behoben. Wenn die DN-Redaktion das zuvor aber nicht beweisgesichert hat (durch Screenshot) und trotzdem behauptet, – für diesen Fall – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sei nicht im Impressum gestanden, kann sie das vor Gericht nicht beweisen. Zu dem völlig jenseitigen Aufwand, der bei „Pressearbeit“ im Tierschutz betrieben werden muss, gehört es deshalb unbedingt, VOR der Presseanfrage die Beweise zu sichern.

Schauen wir uns das am Musterfall A.C.E. an:

 

Bildzitat Screenshot Webseite Impressum des Vereinis A.C.E. Animal Compassion Europe – Tiere in Not e. V. Von der DN-Redaktion sicherheitshalber gefertigt am 24.02.15 um 9.59 Uhr VOR der Presseanfrage an die erste Vorsitzende, Hannelore Zubler. Das Impressum enthält klar erkennbar keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

 

Und wie sieht so ein Impressum am selben Tag dann nach der Presseanfrage von DN aus? So:

 

Bildzitat Screenshot Webseite Impressum Verein A.C.E. nur wenige Stunden NACH der DN-Presseanfrage, am selben Tag um 13.27 Uhr : Hokuspokus Fidibus – auf einmal weist das Impressum eine Umsatzsteuer-ID auf! Wenn die DN-Redaktion die andere Version des Impressums zuvor nicht durch Screenshot gesichert hat, hat der Vereinsanwalt theoretisch die Möglichkeit, diese Redaktion mit dem Vorwurf der falschen Tatsachenbehauptung („keine UStID“) anwaltlich kostenpflichtig abzumahnen und notfalls sogar eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erwirken. Auch wenn die DN-Redaktion inzwischn weiß, wie der Hase bei den Tierschützern läuft: Das ist kein journalistisches Arbeiten mehr, das ist permanente Beweissicherung!

 

 

Gelegenheit zur Stellungnahme

Inzwischen kann diese Redaktion für ihre Vorgehens- und Arbeitsweise sogar auf ein von ihr erstrittenes Urteil vom Landgericht Köln (Az. 28 O 451/12 v. 17.04.2013) verweisen: Als Einzelpublizierende und Blogbetreiberin ist Karin Burger nicht (im vollen Umfang) den journalistischen Sorgfaltspflichten unterworfen. Sie darf sich aus öffentlich zugänglichen Quellen informieren und diese zitieren und muss dazu auch nicht jedes Mal eine Stellungnahme der Betroffenen einholen. Die Angaben, die ein Verein über sich selbst auf seiner Webseite macht, sind eine solche öffentlich zugängliche Quelle.

Die DN-Redaktion tut es (Stellungnahme einholen) in der Mehrzahl der Fälle und aus Gründen der Fairness und des Informationsgehalts der DN-Artikel trotzdem! Allerdings muss sich der Aufwand für diese Zusatzleistung aber auch in einem vertretbaren Rahmen halten. Schriftliche Presseanfragen, die von den Tierschützern dann oft entweder gar nicht oder mit enormer Zeitverzögerung beantwortet werden, finden in diesem Zusammenhang nicht mehr statt. Schließlich geht es – Beispiel Aua1516 – nicht um ein riesiges Vereinsporträt wie früher auf CharityWatch.de, sondern lediglich um einen Kurzcheck auf die Seriositätskriterien.

Doch wie der Fall A.C.E. neuerlich beweist: Der Kontakt mit Vereinsvorständen artet vollkommen aus. Auch Hannelore Zubler greift tief in die redaktionellen Belange von DN ein, will der Redaktion ihr Vorgehen und ihre Ansprechpartner diktieren und verlangt die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt des Vereins, dem in der Tierschutzszene bekannten Dr. Konstantin Leandarakis. Dabei würde eine spontane Kontaktaufnahme mit dem gar nichts nützen, wenn dieser nicht zuvor von seiner Mandantin, Hannelore Zubler, von der anwaltlichen Schweigepflicht schriftlich befreit werden würde.

Was für ein Heckmeck!

Außerdem soll die DN-Redaktion in diesem Fall auch noch Kontakt mit dem Steuerberater des Vereins aufnehmen, weil die erste Vorsitzende nicht weiß, warum ihr Verein nur 7 Prozent Umsatzsteuer auf die Erlöse aus ihrem gewerbsmäßigen Hundehandel erheben muss statt der 19 Prozent, wie sie ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg in einem ähnlich gelagerten Fall festschrieb.

Für das Journalistengespräch mit dem Steuerberater gilt das zuvor Geschriebene: Auch dieser müsste erst von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

Was für ein Drama und Galama!

Und um das Maß vollzumachen, diktiert Zubler der DN-Redaktion ins Heft, dass der Artikel über A.C.E. heute (= 24.02.2015) auf gar keinen Fall mehr erscheinen darf und wird.

Bodenlos!

 

Anwaltsempfehlung: kein Pressekontakt!

Nach insgesamt drei, teilweise hoch unerquicklichen Telefonaten mit der Vereinsvorsitzenden, die im Dauer-Eigenlob primär ihre guten Taten rühmt statt offene Fragen zu beantworten, erreicht diese Redaktion eine schriftliche Stellungnahme zu der telefonischen Presseanfrage.

Diese Mail, diese Auskunft vom Verein A.C.E., soll auf diesem Blog historisch werden. Sie zeigt, was die Rechtsanwälte von Tierschutzvereinen, die, wenn nicht in diesem, dann aber in vielen anderen bekannten und belegten Fällen vom Geld der Tiere bezahlt werden, ihren Mandanten empfehlen: keine Auskunft an die Presse. Hat sich was mit Transparenz (bitte: für GEMEINNÜTZIGE Vereine, die vom Staat mit einem besonderen Privileg ausgestattet werden!) und Essig ist mit Pressefreiheit.

Ein nahezu klassischer Klopper in der A.C.E.-Mail ist der Hinweis auf die erfolgende Veränderung des Impressums durch Hinzufügen der vorgeschriebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auf diesem Blog sind solche Fälle schon zahlreich dokumentiert: Tierschutzvereine, die NACH einer Presseanfrage ihre Webseite auf Vordermann bringen (müssen) und NACH einer Presseanfrage von DN entsprechende Änderungen durchführen. Siehe Screenshots oben!

Es schreibt Hannelore Zubler von A.C.E. in einer E-Mail an die DN-Redaktion vom 24.02.2015:

              

Sehr geehrter Frau Burger,

Nach Rücksprache mit unserem Anwalt, Herrn Dr. Leondarakis, bat mich dieser, keinen weiteren Kontakt mehr mit Ihnen zu halten.

ACE arbeitet sehr gewissenhaft und ist bestrebt, alles richtig zu machen. Die UST ID Nummer haben wir in unserem Impressum hinzugefügt,

Die Satzung muss nicht ersichtlich sein, können wir aber gerne machen.

Als gemeinnütziger Verein sind die 7 % in Ordnung, dieser Steuersatz wurde von unserem Steuerberater in Absprache  mit Herrn Siebert, der Ihnen bestimmt auch bekannt ist, so festgelegt. 

Bei unseren Vorkontrollen, die immer von uns selber gemacht werden, werden alle Informationen wie Mittelmeerkrankheiten, Transport usw. mit den Familien besprochen.

Dies zur Info, sollten Sie noch weitere Fragen haben verweise ich Sie an Herrn Dr. Leondarakis [hier angegebene Telefonnummer des Rechtsanwalts von der DN-Red. entfernt].

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Zubler
A.C.E. Tiere in Not e.V.

(Presseantwort von der 1. Vorsitzenden Hannelore Zubler vom Verein A.C.E.; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Nett ist auch, dass sich Zubler ganz offensichtlich nicht an die Empfehlungen ihres Anwalts hält, denn sonst hätte sie der DN-Redaktion diese Mail ja gar nicht schicken dürfen. Diesbezüglich gebührt ihr heißer Dank, illustriert doch nichts eindrücklicher als diese Mail Intransparenz und Auskunftsverweigerung der Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins!

Zu dem Thema Umsatzsteuer ist darauf hinzuweisen, dass die DN-Redaktion lediglich gefragt hatte, warum A.C.E. nur 7 Prozent erhebt. Aber bei Tierschützern wird eine Frage nach dem Grund für ein bestimmtes Vorgehen oder eine Handhabung schon zum Vorwurf, nein recht eigentlich zur Majestätsbeleidigung.

Und: Für weitere Presseauskünfte wird die DN-Redaktion an den Anwalt verwiesen.

Das ist keine reguläre Pressearbeit mehr, unter solchen Bedingungen ist keine normale Berichterstattung mehr möglich. Zum Gespräch mit den Anwälten derer, über die berichtet werden soll, sind manchmal Fernsehredakteure von politischen Magazinen oder Dokus gezwungen bei sehr kritischer und bundesweit ausgestrahlter Berichterstattung. Aber doch bitte nicht bei solchem Hampelpampel, gemeinnützigen Vereinen und einfachen Fragen wie die, warum 7 Prozent Umsatzsteuer erhoben wird, warum die Umsatzsteuer-ID nicht im Impressum genannt ist, warum die Adoptanten die Verträge vor Ankunft der Hunde in Deutschland unterschreiben und die „Schutzgebühr“ zahlen müssen.

Übrigens: Die DN-Redaktion hält die Bezeichnung „Schutzgebühr“ ebenfalls für „merkwürdig“ hinsichtlich der Tatsache, dass hier Umsatzsteuer anfällt.

Wenigstens spricht der Gesetzgeber eine klare Sprache: Das, was A.C.E. tut, ist gewerbsmäßiger Hundehandel.

 

Anwaltdrohung verstanden, Schere im Kopf funktioniert

So können Blogger nicht arbeiten. Für diesen Fall und bei der ungefähr und gefühlt 30 mal erfolgten Nennung des Rechtsanwaltes durch Zubler sind die Folgen schon wieder absehbar: anwaltliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und Klagedrohung; ggf. Antrag auf einstweilige Verfügung etc.

Aua1516 sollte eine kleine Meldung werden über eine hanebüchene Aufforderung per Tierschutzverteiler inklusive kurzem Seriositätscheck. Jetzt bläst sich der Fall A.C.E. schon wieder zu einem für diese Redaktion unabschätzbaren juristischen Risiko auf. Nach Meinung dieser Redaktion be- und verhindert A.C.E. damit ganz normale Pressearbeit und Berichterstattung.

 

Das Prozedere ist ad nauseam bekannt!

Herr Rechtsanwalt Leandarakis war mit Karin Burger und dem Jouralisten Stefan Loipfinger (damals: CharityWatch.de) für einen anderen Verein 2011 schon einmal vor Gericht. Allerdings ist es für den Verein, der ihn damals mandatiert hatte, nicht ganz so toll gelaufen: Von zehn inkriminierten Äußerungen wurden neun vom Landgericht Traunstein (Az.: 8 O 3861/11(2)) zugunsten der beiden Journalisten Loipfinger und Burger abgesegnet; lediglich eine Äußerung des strittigen Artikels von Karin Burger auf CharityWatch.de musste geändert werden. Aber bitte: Es handelte sich um zwei Wörter: ein (1) unbestimmtes Zahlwort und ein (1) Adjektiv!

Hier führen Tierschützer mit dem Geld der Tiere Gerichtsverfahren vor Landgerichten, an deren Ende herausschaut, dass ein Zahlwort und ein Adjektiv nicht mehr verwendet werden dürfen. Das ist völlig unverhältnismäßig! Der „Sinn“ solcher Ballaballa-Gerichtsverfahren liegt nach Meinung dieser Redaktion in der Einschüchterung von kritischen Berichterstattern. Über diesen Fall wurde übrigens seinerzeit auch im Fernsehen berichtet.

Weil die Klägerin mit dem Urteil so gar nicht leben konnte, wurde das Verfahren dann sogar noch bis vors Oberlandesgericht weitergezogen. Am langen Ende gab es irgendein Kuddelmuddel mit den Fristen. Schlussendlich kam es gar nicht mehr zur Berufungsverhandlung. Endergebnis: Ein unbestimmtes Zahlwort und ein Adjektiv müssen geändert werden als Ergebnis eines Rechtsstreites über zwei Instanzen bei einem Streitwert von 10.000 Euro.

Und das alles losgetreten gegen Journalisten/Publizisten, die mit ihrem Portal oder ihrem Blog kaum einen Cent verdienen.

Da wird Pressefreiheit zum blanken Hohn!

Mehr zu diesen unendlichen Possen und Methoden vion Tierschützern, freie Berichterstattung zu verhindern, dokumentiert in inzwischen 48 Beiträgen die DN-Artikelserie Hinter den DN-Kulissen. Da kommen dann allerdings auch die anderen Methoden von Tierschützern zur Sprache: Verleumdungen, Drohungen, Morddrohungen, mit dem Geld der Tiere beautragte Detektive, eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsgrundlage, „Hausbesuche“ oder der Versand einer CD an Bundestag und Presse, die mit gefälschten Screenshots beweisen soll, dass über DN tierpornografisches Material vertrieben wird und und und ….

 

Weitere DN-Artikel der Serie Hinter den DN-Kulissen:

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