TL41/15: Griechenland macht Grenzen für Straßenhunde dicht – Tierschlepper drehen am Rad!

 

[02.02.2015]

Die Griechen sorgen derzeit und nach den spektakulären Regierungswahlen nicht nur bei den Währungshütern und der EU für Furore! Bisher nur über Informationen aus den in heller Aufregung tickenden Tierschutzverteilern (siehe Anmerkung am Ende vom Text) verfügbar: Nach Mitteilung von einer als „Frau Boboulakis vom panhellenischen Tierschutzbund“ bezeichneten Quelle sei die Ausfuhr von Hunden aus Griechenland für die nächsten 21 Tage kategorisch verboten worden! Schon für den Versuch würden mehrere tausend Euro Strafe und Haft angedroht. Polizei und Flughafenpersonal hätten die Anweisung, ALLE Hundetransporte zu beschlagnahmen.

Das passt bündig zu dieser Meldung: TL37/15.

 

Spenden für anwaltlichen Beistand

Aber so schnell lassen sich zumindest die deutschen gewerbsmäßigen Hundehändler unter dem Etikett Tierschutz nicht abschrecken. Jetzt sammeln sie Spenden für einen Rechtsanwalt in Athen. Der scheint üppige Honorare in Ansatz zu bringen, denn als vorläufige Zielmarke werden 5.000 Euro benannt.

Immerhin nehmen die „Tierschützer“ die angekündigten Maßnahmen derart ernst, dass sie ihren Kollegen über Tierschutzverteiler empfehlen, im Moment lieber gar nicht zu versuchen, Hunde außer Landes zu bringen.

Die Tierschutz-Hundehändler beziehen sich in ihren Warnungen auch auf diesen griechischen Zeitungsartikel, für den der Google-Übersetzer allerdings keine verständliche Translation bietet.

 

Ausfuhr durch Tierschützer seit 2008 verboten!

Neu ist diese kritische Haltung zur Verschleppung griechischer Hunde vonseiten der Behörden allerdings nicht. Schon 2008 hatte der Vize-Landwirtschaftsminister Kostantinos Kiltidis auf den illegalen Hundehandel unter dem Etikett Tierschutz hingewiesen und Maßnahmen diktiert, diesen Exodus zu unterbinden. So durften Hunde im Besitz von Tierschutzverein überhaupt nicht mehr ausgeführt werden.

Dass diese Bestimmungen von den „Tierschützern“ seit Jahren massiv unterlaufen werden, weiß jeder Beobachter des schwunghaften Handels auch mit Hunden aus Griechenland. Wie in Deutschland auch, legte das griechische Landwirtschaftsministerium schon 2008 fest, dass Verbringungen von Tierschützern gewerblichen Charakter haben und den dazu gehörigen Bestimmungen für kommerzielle Transporte unterliegen. Die dazugehörige Pressemitteilung aus dem Jahr 2008 finden DN-Leser unten im Anhang!

 

Wichtiger Hinweis zu „Tierschutzverteiler“:

Die sogennanten Tierschutzverteiler sind essenzieller Bestandteil der Kommunikationsinfrastruktur gewerbsmäßiger Hundehändler unter dem Etikett des Tierschutzes. Dabei handelt es sich um international verschickte Rund-E-Mails mit teilweise Hunderten von Empfangsadressen, die den zumeist illegalen Schleppern ermöglichen, sich weitgehend nicht öffentlich untereinander zu informieren und abzusprechen. Nach Einschätzung dieser Redaktion und jahrelanger Sichtung dieser Tierschutzverteiler liegt mindestens die Hälfte der dort verschickten Informationen außerhalb von jeder Legalität. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechteverletzungen sind dort quasi Alltag, weil über diese Tierschutzverteiler permanent auch die sogenannten Schwarzen Listen bestückt werden. Hinzukommen rassistische und verfassungsfeindliche Äußerungen (Beispiel) und Volksverhetzung, dass sich die Banane biegt.

Jeder, der solche Tierschutzverteiler betreibt, beteiligt sich am europaweiten Animal-Trafficking und leistet dem massenweise Pet Trafficking Vorschub. Behörden, die an der Aufdeckung des illegalen Hundehandels unter dem Etikett des Tierschutzes interessiert sind, sei das Einschleichen in diese Tierschutzverteiler dringend empfohlen!

 

DN-Berichterstattung über diese Schlepper-Infrastruktur:

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