Aua1430: Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (11): Duisburg-Drama beendet – Pflegestelle musste Hund an Verein herausgeben

 

{TS-Kritik}

 

Aus den zahlreichen Berichten der Vergangenheit über den Verein Dobermann Nothilfe e. V. macht die DN-Redaktion nachträglich eine eigene Artikelserie.

Die Texte ordnen sich der DN-Artikelserie Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. wie folgt zu:

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (1): Das Verbraucherportal CharityWatch.de warnt vor dem Verein (11.07.2011) (Warnliste)

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (2): Aua316: Widerstand polnischer Tierfreunde – ein offener Brief

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (3): Aua340: Eine konkrete Drohung zum Wochenende

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (4): Aua341: Bilder vom Dobermann-Nothilfe-Transport 07.10.2011

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (5): Aua369: Offener Brief an den polnischen Premierminister Donald Tusk – Einstellung der unkontrollierten Ausfuhr von Hunden nach Deutschland

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (6): Aua372: Dobermann Nothilfe e. V. und die undurchsichtige Rolle der Veterinärbehörden

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (7): Aua378: Polen und Dobermann Nothilfe e. V.: Presseantwort des Veterinäramts Altenkirchen

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (8): Aua438: Tiere suchen ein Zuhause: Was der WDR dem Zuschauer verschweigt

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (9): Aua1427: +++ EILMELDUNG +++: Duisburger Polizei bedroht Pflegestelle – eineinhalb Stunden Terror trotz veterinärbehördlicher Anordnung – Adoptanten nötigen Hundehalterin und verhindern Klinikbesuch

Warnliste-Verein Dobermann Nothilfe e. V. (10): Aua1428: SSS Satirisches Samstags-Saugut: Fehler-Suchbild

 

 

Aua1427: Showdown vor dem Haus der Pflegestelle

Von den dramatischen Ereignissen in Duisburg hatte DN in Aua1427 berichtet. Der Verein, welcher den Hund „Witus“ aus Polen nach Deutschland gebracht und bei Frau D. als Pflegestelle untergebracht hatte, ist Dobermann Nothilfe e. V. (DNH).

Über den Verein wurde schon in der Vergangenheit kritisch berichtet. Auf dem Verbraucherschutzportal CharityWatch.de steht er auf der Warnliste.

Am vergangenen Freitag wollte der Verein DNH den aus Polen stammenden Hund Witus bei Frau D. abholen. Da der Pflegestelle für den Hund kein EU-Heimtierausweis vorlag, hatte das Veterinäramt Duisburg nach Auskunft von Frau D. telefonisch verfügt, dass der Hund bis zur Abklärung des tierseuchenrechtlichen Status bei Frau D. verbleiben sollte.

Abends kam es dann zum Showdown vor dem Haus von Frau D. Sogar die Polizei musste anrücken. Die ältere Dame wurde nach ihren Angaben fast zwei Stunden lang von insgesamt sechs Personen belagert, wobei sie schwere Vorwürfe insbesondere auch gegen die Polizeibeamten erhebt.

Der Pressestelle der Polizei Duisburg liegt seit Sonntag eine Presseanfrage der DN-Redaktion mit der Bitte um Stellungnahme vor. Bisher ist noch keine Antwort eingegangen.

 

Pflegestellen haben juristisch keine Chance!

Von Anfang an klar jedoch war, dass die Pflegestelle mit ihrem brennenden Wunsch, den Hund behalten zu dürfen, zumindest juristisch keine Chance hat. Der Hund steht nun einmal im Eigentum des Vereins. Zwar war die Verweigerung der Herausgabe des Hundes an die Adoptanten am Freitagabend aufgrund der bestehenden veterinärbehördlichen Anordnung begründbar; dies gewährte Frau D. jedoch nur einen Aufschub.

Der DN-Redaktion sind aktuell eine ganze Reihe von Fällen bekannt, in denen Pflegestellen und Adoptanten Auseinandersetzungen mit den gewerbsmäßigen Hundehändlern unter dem Label Tierschutz haben, weil sie sich uneinig über den Verbleib der Tiere sind. Viele dieser Auseinandersetzungen landen vor Gericht, wobei Pflegestellen und Adoptanten in der Mehrzahl der Fälle den Prozess verlieren.

Wie Frau D. der DN-Redaktion in einer knappen E-Mail mitteilt, musste sie den Hund gestern an den Verein DNH bzw. die Adoptanten herausgeben. Frau D. hält Letztgenannte nicht für geeignet für den alten Hund.

Frau D. teilt DN des Weiteren mit: Die Überprüfungen des Veterinäramts Duisburg hätten keinerlei Beanstandungen ergeben.

Keine Überraschung für diese Redaktion! Sie kennt das aus dem Fall im Jahr 2011: Es gibt jede Menge Augenzeugen, die Beobachtungen schildern, welche mit legalen Transporten nicht im Einklang zu bringen sind. Im Fall Duisburg ist erneut von einem Transportfahrzeug mit dem Aufdruck des Autoverleihers Hertz die Rede. Frau D. gibt an, der Hund Witus habe starken Flohbefall gehabt. Die Hunde seien 30 Stunden unterwegs gewesen. Beweisen kann sie diese Behauptungen nicht.

Und trotzdem ist hinterher immer alles in Ordnung.

The same procedure!

 

Hundehändler entscheiden nicht zugunsten des Tieres

Hinsichtlich der Herausgabe ihres geliebten Pfleglings Witus an den Verein ist Frau D. darüber zu belehren, dass solche Vorgehensweisen nach Meinung dieser Redaktion genau den Unterschied zwischen Tierschutz und gewerbsmäßigen Hundehandel wie beim Verein DNH ausmachen. Tierschützer hätten den Hund, der sich schon seit zwei Wochen bei der erfahrenen Hundehalterin befand und sich dort eingelebt haben soll, zu seinen Gunsten und nicht zuletzt zugunsten der engagierten Tierfreundin auf dem Platz belassen. Frau D. hätte Witus so gern behalten.

Gewerbsmäßige Hundehändler wie der Verein DNH jedoch entscheiden in solchen Fällen nach ganz anderen Kriterien.

Außerdem: Bei DER MASSE an zu vermittelnden Hunden! Da bleibt schnell mal einer auf der Strecke. Aktuell hat der Verein DNH auf dem Vermittlungsportal Tiervermittlung.de 267 Anzeigen stehen!

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot von Tiervermittlung.de: Mit heutigem Datum hat der Verein Dobermann Nothilfe dort 267 Anzeigen geschaltet; das bedeutet mutmaßlich, wenn keine Hunde doppelt angeboten werden, 267 Hunde zur Vermittlung. Das sind keine Dimensionen von Tierschutz mehr; das sind die Dimensionen des gewerbsmäßigen Hundehandels! Die Höhe der Schutzgebühr bei DNH ist dieser Redaktion nicht bekannt. Bei einem mittleren Abgabepreis von 250 Euro jedoch sind das schon einmal 66.750 Euro Umsatz – also auf jeden Fall tief im Bereich der Umsatzsteuerpflicht!

 

 

Wird der Verein Stellung beziehen?

Dem Verein DNH liegt seit gestern ebenfalls eine ausführliche Presseanfrage der DN-Redaktion vor, die den Verantwortlichen Gelegenheit gibt, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Allerdings hält diese Redaktion es eher für unwahrscheinlich, dass der Verein antworten wird, da er dies schon in dem vergleichbaren Fall vor drei Jahren bei der Anfrage im Auftrag von CharityWatch.de nicht getan hat. Aber DN lässt sich gerne eines Besseren belehren.

Für die Beantwortung hat DN dem Verein eine großzügige Frist eingeräumt und eine Stellungnahme bis spätestens Ende der Woche erbeten. Interessierte können ja derweil ein wenig auf der Homepage des Vereins DNH herumstöbern und ihm nach den üblichen Seriositätskriterien betrachten.

Sollten DN-Leser dabei die Umsatzsteuer-ID finden, bitte Bescheid! Diese Redaktion findet sie nämlich nicht. Aber nachdem sie sich schon einmal so grandios beim Alter des Hundes verhauen hatte (ein 1995 geborener Hund sollte nach DN-Rechnung 14 Jahre alt sein!), nimmt sie gern die Hilfe der Leser an! Wobei: Wenn kleine Fehler noch kleineren Menschen eine derart riesige Freude bereiten – immer gern!

Diesem Artikel folgt noch ein satirisches Leckerstückchen, das beweist: Der Verein DNH hat in Polen eine Bezugsquelle gefunden, aus der verhaltenstechnisch nahezu identische und nur liebe Hunde kommen! Das Ende aller Probleme der Hundehaltung!