Aua1405: Hinter den DN-Kulisssen (43): Gerati.de legt mit Abmahnung weiteren Offenbarungseid ab

 

{TS-Kritik}

[18.09.2014]

[Aktualisierung vom 19.09.14 am Ende vom Text]

 

Geschafft! Nicht immer gelingt es, das publizistische Instrumentarium so gezielt einzusetzen, dass Kritisierte sich selbst vorführen. Im Fall des sich angeblich gegen radikalen Tierschutz engagierenden Blogs Gerati.de ist das jetzt gelungen.

Der in Indonesien sitzende nominelle Betreiber des Blogs, Silvio Harnos, beklagt in seinen zahlreichen Artikeln immer wieder, dass die von ihm kritisierte Tierrechtsorganisation PETA Kritiker ständig mit Abmahnungen und Klagedrohungen überziehe. Dadurch sieht er auch die Meinungs- und Pressefreiheit gefährdet.

Misst Silvio Harnos mit zweierlei Maß? Denn kaum sind zwei kritische Artikel über seinen Blog erschienen (Aua1373P, Aua1404), reagiert er wie? Mit Abmahnung und Klagedrohung.

Mit heutigem Datum erreicht die DN-Redaktion eine nicht anwaltliche Abmahnung des Seitenbetreibers von Gerati.de und des Facebook-Accounts PETA Nein Danke. Schreiend (Schriftgrad 22, Fettdruck, rot) verlangt er: „Ich fordere sie hiermit auf aus dem oben genannten Artikel folgende Behauptungen zu entfernen bzw. abzuändern“.

 

Inkriminierte Äußerungen, die es nicht gibt …

Dem folgen neun Punkte zu neun kritisierten Äußerungen, die aber bezeichnenderweise mehrheitlich NICHT angegeben und zitiert werden! Das kommt teilweise daher, weil es diese Äußerungen auf DN gar nicht gibt.

Oder wenn es sie gibt … schauen wir einmal:

So möchte der Gerati-Blogger, der selbst kein Problem damit hat, Tierrechtlern ohne vorliegendes Gerichtsurteil Mord, Tierquälerei, Betrug und Erpressung zu unterstellen, selbst nicht der satirischen Kategorie der Schwarzleser zugeschlagen werden.

Brauchen Sie ein Tempo? Mir hat das auch sehr ans Herz gegriffen!

Bei Punkt 2 wird eine E-Mail von Silvio Harnos an die DN-Redaktion, in der es um redaktionelle Belange und das Thema seines Blogs geht, urplötzlich zu einer privaten Mail, aus der nicht zitiert werden dürfe. Über den nicht zitierten Teil der E-Mail lässt sich dann aber nachweisen, dass es um ein redaktionelles Anliegen eines in der Öffentlichkeit auftretenden Bloggers an die DN-Redaktion ging mit dem Wunsch, eine satirische Bearbeitung seines publizistischen Anliegens zu erwirken.

Punkt 3: Natürlich möchte Gerati.de die Behauptung entfernt wissen, dass es sich bei den Inhalten daselbst um mutmaßliche Straftaten handele.

Viertens gelingt dem Gerati-Betreiber nicht die Unterscheidung zwischen der Bewertung von Fragen („saudumm“) versus Bewertungen einer Person. DN hätte ihn als „saudumm“ beleidigt. Diesen dritten Punkt setzt er jedoch selbst außer Kraft mit dem Hinweis, dass die in dieser Weise von DN bewerteten Fragen gar nicht von ihm stammen. Also ist der Punkt ja schon erledigt, zumal DN diese Urheberschaft auch gar nicht behauptet hat.

Punkt 5: Immer wieder zum Verhängnis wird dem Abmahner seine mangelnde Textkompetenz. Im nächsten Punkt möchte er die angeblich von DN erhobene Behauptung gestrichen sehen, der Zirkus Krone sei Auftraggeber des auf Gerati.de rechtswidrig veröffentlichten Gutachtens gegen PETA. Nur: DN hat das nie behauptet!

Punkt 6: Dasselbe trifft für den nächsten Abmahnpunkt zu: In Aua1373P sei behauptet worden, die Veröffentlichung einer E-Mail von Dr. Edmund Haferbeck verstoße gegen geltendes Recht. Aber vielleicht hat Silvio Harnos diese Behauptung deshalb nicht mit der dazugehörigen Textstelle belegt, weil es diese Textstelle in dem Artikel gar nicht gibt?

Auch abgehakt!

 

Punkt 7: Ein Treffer!

Jetzt aber: Treffer! In Aua1373P ist der DN-Redaktion bei den Quellenangabe Nr. 6 und Nr. 7 ein Fehler unterlaufen. Dies auch nicht hinsichtlich der Quellen-Webseite, sondern nur hinsichtlich der dort zitierten Artikel. Die Fehler wurden inzwischen korrigiert.

Allerdings hat auch dieser Mangel eine besondere Pointe: Silvio Harnos ist für diese Kritik nicht aktivlegitimiert. Die Quellenangaben belegen Kritik an PETA; PETA allein könnte diese fehlerhafte Quellenangabe monieren.

Aber DN dankt herzlich für den Hinweis, denn selbstverständlich sollen Leser nicht unnötig nach Referenzartikeln suchen müssen.

Punkt 8: Beim nächsten Kritikpunkt gerät DN wegen einer fehlenden Präposition mächtig unter Druck. Bemängelt wird die DN-Äußerungen: „Einzelfragen erscheinen interessant und recherchewürdig, wie etwa die Gerati-Behauptung, Peter Höffken sei eigentlich Dachdecker.“

Nun gut, um den guten Willen dieser Redaktion zu belegen, konkretisieren wir wie folgt: „wie etwa die auf Gerati.de erhobene Behauptung, ….“. Auf Gerati.de jedenfalls steht sie im Kommentar eines „Dieters“ am 25.07.2014 um 5.32 Uhr (?) (Kommentare unter Artikel „Ist PETA Deutschland e. V. auf der Flucht vor dem Finanzamt?“).

Aber das ist natürlich Haarspalterei, denn als Seitenbetreiber ist Silvio Harnos für alle auf seiner Seite erhobenen Behauptungen juristisch verantwortlich.

 

Macht Schleichkatzenkaffee Hallus?

Den Höhepunkt erreicht diese „Abmahnung“ beim letzten Kritikpunkt (9). Der kommt von der DN-Äußerung „Gerati.de befindet sich also in einem ähnlich existenziell bedrohlichen Zustand wie die Kinder des „Tierschützers“ Helmut Hirmann“ ohne Umwege zu: „Drohen sie meinen Kindern?

Bitte?
Hallo?
Erde an Indonesien …

Zum Abschluss verbittet sich Silvio Harnos eine Behauptung, die nirgends erhoben wurde, nämlich die, dass er sich in einem existenziell bedrohlichen Zustand befinde. Und weiter: „Das ist wirklich die Höhe, lassen sie meine Familie aus ihrer Fede heraus!!!“

Welche Familie denn? Welche Fehde?

Aber man sieht: Der Mangel an Textkompetenz kann katastrophale Folgen haben!

 

DN-Empfehlung

Formaljuristisch ist die Abmahnung ohnehin ungültig, weil sie kein Datum aufweist, die inkriminierten Textstellen nicht benennt, sich teilweise auf Textstellen bezieht, die im genannten Artikel nicht vorkommen; sich auf Äußerungen bezieht, die nicht erhoben wurden, und und und.

Die beiden Quellenangaben wurden korrigiert. Jeder macht Fehler; das hat DN nie bestritten. Relevant ist lediglich die Häufung und der Einfluss der Fehler auf die Verständlichkeit von Texten!

Im Übrigen ist das Ganze der Witz in Tüten: Ein Blogger, der sich angeblich gegen radikale Tendenzen im Tierschutz artikuliert und sich über Abmahnungen und Klagedrohungen von Tierrechtlern beschwert, mahnt ab und droht Klage an einer Person, die seit vier Jahren radikale Tendenzen im Tierschutz dokumentiert und kritisiert.

Pointierter geht der Widersinn nicht! Radikaler kann man die eigene Glaubwürdigkeit nicht aushebeln.

DN macht, was diese Redaktion mit allen hanebüchenen Abmahnungen macht: Als Faktum und mit Inhaltsangabe veröffentlichen, was hiermit geschehen ist; im Übrigen ignorieren.

Darüber hinaus seien dem Gerati.de-Seitenbetreiber noch einmal folgende an Abmahner gerichtete Artikel empfohlen: Aua981, Aua1250, Aua1262, Aua1319, Aua1379 und Aua1394. Unnötig zu erwähnen, dass diese Redaktion von all den dort genannten Parteien, Anwälten und Wichtigkeiten nie mehr ein Wort gehört hat.

Silvio Harnos sollte also seine Drohung weiterer rechtlicher Schritte in Angriff nehmen. Verschiedene Tierrechtsorganisationen freuen sich, wenn sie endlich einen in Deutschland ansprechbaren Rechtsanwalt benannt bekommen, der für Gerati.de zuständig ist!

 

Nächtlicher Anruf in der DN-Redaktion!

Es kann natürlich Zufall gewesen sein. Aber an solche „Zufälle“ glaubt diese Redaktion nach ihren ganz besonderen Erfahrungen nicht mehr so richtig. In Aua1404 wurde unter anderem ein Geschäftsmann aus Dresden erwähnt, der nach den dieser Redaktion vorliegenden Hinweisen hinter dem nur als Marionette fungierenden nominellen Seitenbetreiber von Gerati.de stecke.

„Zufälligerweise“ verzeichnet die Telefonanlage der DN-Redaktion heute Nacht um 04.14 Uhr einen Anruf aus Sachsen. Der sich einschaltenden Sprachbox wurde keine Nachricht hinterlassen. Die Telefonnummer jedoch hat das System registriert.

 

[Aktualisierung vom 19.09.14]:
Nächtlicher Belästigungsanruf war kein Zufall!

Mit heutigem Datum hat die DN-Redaktion noch einmal zwei Abmahnungen von dem Schwarzleser Silvio Harnos erhalten. DN geht auf diese Albernheiten jedoch jetzt nicht mehr weiter ein. Lediglich die Zitate aus der angeblich privaten E-Mail in Aua1373P werden ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gelöscht und inhaltlich wiedergegeben. Der Verfasser der Mail misst diesem nur von ihm so empfundenen Verstoß aber selbst schon keinen Wert bei und setzt banale 100 Euro für jeden weiteren „Verstoß“ fest. Das kann DN in einem Gerichtsverfahren gut verwenden, denn es belegt, wie gering Silvio Harnos diese angebliche Rechtsverletzung bewertet. Da reicht der Streitwert schon nicht für ein Landgericht!

Im Zuge der zwei weiteren Abmahnungen jedoch stellt sich heraus, dass der oben berichtete nächtliche Belästigungsanruf doch kein Zufall war! Den Abmahnungen liegen völlig unprofessionelle Unterlassungserklärungen bei, die an eine Faxnummer in Deutschland zu schicken seien. Die angegebene Faxnummer ist quasi identisch zu der Telefonnummer des nächtlichten Belästigungsanrufers; lediglich die letzte Ziffer, eine 9, unterscheidet beide Nummern. Die erklärt sich mutmaßlich durch den Fax-Anschluss.

 

 

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