Aua1402: Hundehilfe Koblenz: Späte Gesprächsbereitschaft, aber keine Erlaubnis

 

{TS-Kritik}

[09.09.2014]

 

Wie dieser Redaktion heute von DN-Lesern (und nicht dem Verein) mitgeteilt wird, hat es sich die Hundehilfe Koblenz e. V. nach dem DN-Artikel Pav14 doch noch einmal anders überlegt. Nachdem erst die Presseauskunft verweigert worden und die Anfragende von der ersten Vorsitzenden Ellen Eibel mit Anwalt bedroht worden war, geben sich diese „Tierschützer“ jetzt – und das auch noch ausgerechnet auf Facebook!!! – gesprächsbereit.

Der dort (aber nicht dieser Redaktion zugesandte) offene Brief immerhin hat diesem Blog zu enormen Zugriffen verholfen: Allein gestern hatte DN doppelt so viele Zugriff wie üblich; davon lasen über 600 User Pav14.

Es mag für den Vorstand der Hundehilfe Koblenz e. V. fremd sein, aber für eine ganze Reihe von Journalisten ist Facebook ein No-Go. Und ganz sicherlich wird sich die DN-Redaktion dort nicht auf Diskussionen einlassen; und das schon deshalb, weil sie bei Facebook keinen Account führt und GRUNDSÄTZLICH dort nicht auftritt.

Die Hundehilfe Koblenz e. V. hatte vor dem Artikel Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Der Vorstand jedoch hatte es bevorzugt, dieser Redaktion zu drohen und Antworten zu verweigern.

 

Das Wunder von Koblenz!

Die nachträgliche Verlautbarung des Vorstands soll weitgehend unkommentiert bleiben. Er hat ein Recht darauf, gekränkt zu sein.

Nur auf ein ziemliches Wunder möchte diese Redaktion doch hinweisen:

              

„Wir verfügen bereits seit vielen Jahren über die erweiterte Genehmigung seitens des Veterinäramtes Mayen Koblenz für die legale Vermittlung von Hunden nach § 11 Tierschutzgesetz gegen eine Schutzgebühr.. In Ihren Sprachschatz übersetzt, wir handeln legal mit Hunden. Möchten Sie uns also bitte sagen, was Sie uns genau vorwerfen

(Offener Brief Vorstand Hundehilfe Koblenz e. V. an die DN-Redaktion auf Facebook vom 06.09.14)

              

 

Da kann man wieder einmal sehen, wie sehr diese „Tierschützer“ ihrer Zeit voraus sind! Es ist schlichtweg unmöglich, die jetzt erforderliche Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz Absatz 1 Nr. 5 „seit Jahren“ zu besitzen. Das Gesetz ist erst seit dem 13. Juli 2013 in Kraft; die Übergangsfrist lief am 1. August 2014 aus.

Überdies hatte die erste Vorsitzende, Ellen Eibel, in dem Telefonat mit der DN-Redaktion selbst zugegeben, die entsprechende Erlaubnis nicht zu besitzen.

Als Betreiberin einer Tierpension besitzt sie aber natürlich die (bisherige) Paragraf-11-Genehmigung. Diese Redaktion vermutet, aufgrund mangelnder Sachkunde werden hier die verschiedenen Paragraf-11-Genehmigungen verwechselt?

Wer seit dem 1. August 2014 jedoch Tiere aus dem Ausland ohne diese Genehmigung (inklusive Sachkundenachweis, der in diesem Fall einmal besonders interessant wäre) vermittelt, handelt illegal. Wer illegal mit Tieren handelt, ist Schlepper. Punkt.

 

Da kriegen sie sich schon wieder untereinander an die Köppe

Der Ton unter Schleppern jedoch ist rau. Das kann der Interessierte sehr schön an den aggressiven Kommentaren unter dem offenen Brief ablesen, wo sich die Schlepper untereinander an die Köppe kriegen. Die Hundehilfe Koblenz wird darin von den Schlepperkollegen angegriffen und des Verrats bezichtigt. Verräter ist, wer mit der Presse kommuniziert! (Wenn auch spät.)

Tja, so sind’s, die Schlepper! Bei der Mafia gelten ähnliche Regeln.

 

Nicht labern, Genehmigung vorlegen!

Wie die DN-Redaktion schon in der Antwort auf eine Leserzuschrift formulierte, hier der ganz heiße Tipp an die Hundehilfe Koblenz: Einfach die aktuelle Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nr. 5 auf der Vereinswebseite veröffentlichen und das Impressum auf den Stand bringen! Einfacher geht es wirklich nicht. Und damit wäre DN der Lüge überführt. (Hier können die Damen abspickeln, wie man das macht bzw. wie die Genehmigung aussieht: so, so und so.) Und so sieht ein ordnungsgemäßes Impressum aus!

Auf geht’s!

Es ist schon nicht lustig, wenn Personen ohne Führerschein als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen. Aber auch noch zu behaupten, es bräuchte keinen Führerschein oder anstelle dessen die Bahn-Card vorzuweisen, so etwas gibt es vermutlich nur im Tierschutz!