Aua1398: Rüsselheim e. V. Schweinerettungsdesaster (23): Vereinsvorsitzende wegen Tierquälerei zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt

 

{TS-Kritik}

[04.09.2014]

 

Bei vielen Beobachtern des Schweinerettungsdesasters des Vereins Rüsselheim e. V. wird das vom Amtsgericht Dillingen am zweiten Verhandlungstag gefällte Urteil für eine gewisse Befriedigung sorgen. Die Vereinsvorsitzende Doris Rauh wurde zu einer Geldstrafe von 4000 Euro wegen Tierquälerei durch Unterlassung verurteilt (Quelle).

 

Tierquälerei ist unabhängig vom Motiv!

Prozess und Urteil sollten, nicht zuletzt durch die gelungene Berichterstattung der Augsburger Allgemeine, dafür sorgen, dass auch blauäugigeren Tierschützern endlich klar wird: Tierquälerei ist unabhängig von den Motiven! Und Tierquäler sind bei Leibe eben nicht nur Menschen, die aus schierer Rohheit oder Sadismus Tieren Leid zufügen.

Schätzungen sind sicherlich problematisch, aber insgesamt vermutet diese Redaktion dass mehr Tierquälereien auf das Konto von Gutmeinenden und Dilettanten gehen als auf das von Tierquälern im klassischen Sinne.

Ein Tierhaltungsverbot erfolgte nicht, von dem Szeneinsider (z. B. hier) geträumt hatten. Aber immerhin entfällt damit für die Vereinsvorsitzende jede Chance auf eine Paragraf-11-Genehmigung, sofern sie eine solche bisher hatte oder in nächster Zeit anstrebt. Mit diesem Urteil erfüllt sie die Grundvoraussetzung der Zuverlässigkeit nicht mehr.

 

4000 Euro oder rund 88 Schweine-Vollpatenschaften

Szenesinsider gehen davon aus, dass sich aber ansonsten nicht viel ändern wird. Der DN-Redaktion kann es nur recht sein, wenn eine verurteilte Tierquälerin Vorsitzende eines Tierschutzvereins bleibt. Eindrücklicher lässt sich der Zustand vollkommener moralischer Verwahrlosung des Tierschutzes kaum noch belegen? Und übrigens wäre der Verein Rüsselheim e. V. mit dieser Konstellation nicht der einzige; da gibt es noch viel berühmtere!

Und dass die Verurteilte nicht einsichtsfähig ist, bemerkte auch die Gerichtsberichterstatterin: „Die 51-jährige Vertriebsmanagerin, die sich selbst als leidenschaftliche und engagierte Tierschützerin bezeichnet, und nun vor Gericht landete, sah sich im Verlauf des Prozesses keiner Schuld bewusst“ (Quelle).

Also steht nicht zu vermuten, dass sich an den Aktionen dieser uneinsichtigen, jetzt aber immerhin wegen Tierquälerei verurteilten Pseudo-Tierschützerin viel ändern wird.

 

Schaden für die Tierrechtler kaum abzuschätzen

Kapitaler dürfte der Schaden für die Tierrechtler insgesamt sein, die sich nun vonseiten der Tierausbeutungsindustrie dieses Urteil mit hämischen Grinsen unter die Nase halten lassen müssen. Dass jedoch die persönliche Unzulänglichkeit, die mangelnde Sachkunde, der missionarische Übereifer sowie die auch von der Richterin expressis verbis kritisierte „überhebliche Art“ der Rüsselheim-Vorsitzenden nichts und gar nichts mit der berechtigten Kritik von Tierschützern an den unsäglichen Missständen in der Massentierhaltung zu tun haben, wird durch dieses Waterloo des Tierschutzes in den Schatten gerückt.

Danke, Doris Rauh!

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