Aua1379: Hinter den DN-Kulissen (41): Schon wieder anwaltliche Murks-Abmahnung – dieses Mal von Mels Arche

 

{TS-Kritik}

[10.08.2014]

 

Passt ja wieder wunderbar zusammen: die Online-Schaltung von Aua1355P und die (hoffentlich) knappe Dokumentation des dazugehörigen Drohszenarios per Anwalt von Mels Arche.

Am 22. Juli 2014 erreicht diese Redaktion ein komplettes Murks-Schreiben eines Rechtsanwalts, der sich als von Melanie R. („Mel’s Arche“) mandatiert ausweist.

Allerdings geht dieser Redaktion allmählich der Humor aus, derlei Dilettantenabmahnungen noch weiterhin detailliert zu besprechen. Solche vor Form- und sonstigen Fehlern strotzenden Anwaltsschreiben wurden schon ausführlich in Aua981, Aua1250, Aua1262 und Aua1319 behandelt und dort erkenntnistreibend durch den Kakao gezogen.

Inzwischen erleidet der Berufsstand der Rechtsanwälte einen massiven Ansehensverlust, weil die Murks-Abmahnungen aus oben genannten Artikeln offensichtlich keine Ausrutscher oder Ausnahmen sind, sondern mutmaßlich den bundesweiten Kenntnisstand von Rechtsanwälten zu Form und Inhalt von rechtskräftigen Abmahnungen wiederspiegelt. Die humorigen Aspekte solcher Dilettantenaufführungen wurden jedoch auf DN ausreichend gewürdigt (siehe Aua-Liste oben). Deshalb erfolgt hier nur noch und lediglich zu Dokumentationszwecken die kurze „Würdigung“ einer weiteren Arbeitsprobe dieses Berufsstandes.

 

              

Sehr geehrter Herr Melanie-R.-Anwalt,

schon in dem in Aua1355P zitierten Telefonat mit Ihrer Mandantin hatte ich diese nach deren Klageandrohung gebeten, sich die DN-Artikel Aua981, Aua1250, Aua1262 und Aua1319 anzusehen, in denen ich Ihren Kollegen nun schon mehrfach, teilweise äußerst detailliert und liebevoll erklärt habe, wie eine rechtlich wirksame Abmahnung zu presserechtlichen Aspekten auszusehen hat.

Das war ja wieder ein grandioser Schuss in den Ofen!

 

Fachfremd, aber todesmutig!

Mir ist auch schwer nachvollziehbar, wie sich ein „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ so todesmutig in ein ihm offensichtlich fremdes Fachgebiet stürzt, wie Sie das in Ihrem mehr als mangelhaftem Schreiben vom 17. Juli 2014 tun. Wenn man von Presserecht keine Ahnung hat, warum lässt man dann nicht einfach die Finger davon? Es ist rechtlich gar nicht möglich, die Löschung eines ganzen Artikels oder ganzer Passagen, für welche der Mandant/die Mandantin gar nicht aktivlegitimiert ist, zu fordern, Sie Spezialist! Welche Optionen sich Ihnen stattdessen bieten, lesen Sie bitte unter den oben genannten Quellen nach!

Ich bemängele auch die sehr eigenartigen Abweichungen in den dokumentierten Daten Ihres Schreibens: Das im Brief genannte Datum soll der 17. Juli 2014 sein. Angekommen ist Ihr Merkwürdigenkeiten-Schreiben hier allerdings erst am 24. Juli 2014. Kein Wunder, denn der Poststempel auf dem Briefumschlag weist auf den 22. Juli 2014 hin. Solche massiven Differenzen bei der Datumsdokumentation empfinde ich eher als unseriös. Oder was meinen Sie?

 

Wiedererkennbarkeit von Melanie R. selbst etabliert

Sie bemängeln, dass Ihre in meinem Artikel lediglich mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen benannte Mandantin durch die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktikerin“ erkennbar sei. Das haben Sie aber pfiffig ausbaldowert!

Verantwortlich für diese Wiedererkennbarkeit ist primär jedoch Ihre Mandantin selbst, die es für angebracht hielt, auf ihrer kommerziellen Webseite als Tierheilpraktikerin gleichzeitig auch noch ihre angebliche tierschützerischen Umtriebe unter dem Titel „Mel’s Arche“ zu bewerben, dort die nicht den Tatsachen entsprechende Behauptung aufzustellen, sie wolle einen Verein gründen, und dafür Spenden zu sammeln.

Da Sie von Presserecht so wenig Ahnung haben, verrate ich Ihnen auch gern noch, dass wir Journalisten/Blogger Vereinsvorstände (erste Vorsitzende) sogar bei vollem Namen nennen dürfen, ohne gegen das Persönlichkeitsrecht zu verstoßen. Da Ihre Mandantin Spenden mit der Ankündigung akquiriert hat, einen Verein gründen zu wollen, den es bis heute nicht gibt, ihr mithin der Status einer Vereinsgründerin zufiele, hätte ich sie deshalb sogar mit vollem Namen nennen können.

Diesbezüglich entsteht diesseits ein wenig das Gefühl von Undankbarkeit?

Die Verbindung zwischen der „Tierheilpraktikerin“ Melanie R. und „Mel’s Arche“ hat also nicht die DN-Redaktion, sondern Ihre Mandantin selbst hergestellt. Es muss Journalisten und Bloggern jedoch möglich sein, über solche – bezeichnen wir es euphemistisch – intransparenten Spendenakquise-Praktiken zu berichten!

Am besten fand ich die Stelle aus Ihrem Schreiben mit „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“. Also: als Tierheilpraktikerin. Sie und ich wissen doch ganz genau, welches Gewerbe Ihre Mandantin ausübt? Und dass in das eigentlich ausgeübte Gewerbe kein Eingriff stattfand?

Aber das können wir dann ja vor Gericht in aller Ruhe klären.

 

Klageweg offen, Zug für eine Einstweilige abgefahren

Wenn Sie das (obige DN-Argumentation) anders sehen, steht Ihnen der Klageweg doch offen. Ich möchte meinen Fehler im Kontakt mit Ihnen und Ihrer Mandantin nicht wiederholen und hier völlig zwecklos darauf verweisen, dass die DN-Redaktion die letzten fünf presserechtlichen Gerichtsverfahren gewonnen hat.

Attraktiv empfinde ich persönlich ja auch immer die Zeitfenster bei Unterlassungsklagen. In diesem Zusammenhang verweise ich gern noch einmal auf den von der DN-Redaktion vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnenen Prozess wegen des Ralf-Seeger-Screenshots (Aua1358). Knappe zwei Jahre können da schon ins Land gehen, bis ein Urteil fällt. Aus redaktioneller Sicht jedoch erhöht die Klageerhebung jeweils die Zugriffe auf einen Artikel erheblich, weil sich dann ja bei Einreichen der Klage und am Ende vom Verfahren jeweils neue Berichterstattungsanlässe bieten.

Der Zug für eine einstweilige Verfügung jedoch dürfte inzwischen abgefahren sein. Der Artikel wurde schon am 11. Juli 2014 veröffentlicht. Und mit Ihrer mehr als unambitionierten Fristsetzung in Ihrem Merkwürdigkeitenschreiben haben Sie selbst dokumentiert, dass Sie keine Eilbedürftigkeit geltend zu machen trachten. Eine angeblich am 17. Juli 2014 verfasste „Abmahnung“ setzt für die geforderte und jeder Rechtsgrundlage entbehrende Löschung der „Passage“ eine Frist bis zum 10. August 2014. Gratulation!

Im Hinblick auf dieses Urteil rate ich ganz persönlich trotzdem immer noch dazu, vor dem wenn auch in Ihrem Fall wohl eher aussichtslosen Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, wenigstens vorher form- und fristgerecht anwaltlich abgemahnt zu haben.

Aber ich will mich natürlich in Ihr Fachanwaltsgedöns nicht einmischen …. Deshalb führe ich jetzt auch nicht weiter zum Stichwort Zweitschuldnerhaftung aus.

 

Melanie R. ist gewerbsmäßige Hundehändlerin

Sie bemängeln eine Eindrucksentstehung durch die DN-Berichterstattung dahingehend, Ihre Mandantin würde unter dem Deckmantel des Tierschutzes Tierhandel betreiben. Das tut mir nun aber leid, dass Sie das als „Eindruck“ missverstehen. Deshalb sage ich es hier noch einmal ganz klar und deutlich: Ihre Mandantin betreibt gewerbsmäßigen Hundehandel! Das definiert inzwischen sogar der Gesetzgeber so und verlangt seit dem 1. August 2014 ohne Ausnahme eine entsprechende Genehmigung dafür nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.

Kann Ihre Mandantin denn diese Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel vorweisen? Hmmmh …

 

Anwaltskontakt nicht grundsätzlich schlecht

Dabei ist es natürlich nicht so, dass diese Redaktion den Kontakt zwischen Melanie R. und einem Rechtsanwalt grundsätzlich schlecht fände. Sicherlich ließen sich dabei die eine oder andere Frage klären wie zum Beispiel die juristische Bewertung der Ankündigung einer Vereinsgründung im Zuge von Spendenakquise; wie etwa das Urheberrecht an Texten Dritter; wie etwa die Erlaubnispflicht nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG für gewerbsmäßige Hundehändler unter dem Etikett des Tierschutzes und und und.

Nun schauen wir mal, wie Ihre Mandantin es denn gern geregelt hätte. Immer wieder gern höre ich von Ihnen und verbleibe bis dahin

Mit freundlichen grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de – der tierschutzkritische Blog

  

              

 

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