Aua744hass

Aua1358: Hinter den DN-Kulilssen (40): Ein wichtiges Urteil für Blogger – DN gewinnt den Ralf-Seeger-Screenshot-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf

 

{TS-Kritik}

 

Noch eine Siegesmeldung mag zwar die DN-Stammleser langweilen, ist aber zur lückenlosen Dokumentation der unsäglichen Arbeitsbedingungen notwendig, unter denen diese Redaktion das publizistische Angebot dieses tierschutzkritischen Blogs aufrechterhält. Mit Stolz und Freude verkündet DN deshalb den nun fünften Prozesssieg in Folge: Karin Burger hat das Verfahren um den Ralf-Seeger-Screenshot vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen. Das Urteil wurde am 18. Juni 2014 verkündet und ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat im Telefonat mit den DN-Anwälten Widerspruch angekündigt.

Um diesen Screenshot aus Aua744 und Aua823 geht es:

 

 
Bildzitat Screenshot von:  http://www.youtube.com/watch?v=1ZgHqbwOV1o vom 16.08.2012 Copyright (wie im Screenshot auch angegeben): Ps Record Kleve. Herr Pascal Walterfang, Inhaber der Firma und der o. g. Quelle Ps Records, ist nach eigenen Angaben Urheber des Videos, aus welchem das per Screenshot festgehaltene Bild stammt.
Dieser Screenshot wurde von der DN-Redaktion zuerst in Aua744 verwendet. Da das Video bei YouTube nicht mehr verfügbar ist, wurde die URL von der DN-Redaktion für das aktuelle Bildzitat deaktiviert.

 

Der Urheber des Videos, aus dem das Bildzitat entnommen wurde, hatte die DN-Redaktion daraufhin zuerst abgemahnt. Nachdem diesseits eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Halle vorbereitet worden war, hatte der Urheber Klage beim Landgericht Düsseldorf erhoben. DN hatte in Aua984 über die Klage berichtet.

Zur Bewertung des Ganzen beachtenswert sind die beeindruckenden Zeiträume: Der erste Artikel (Aua744) erschien am 2. September 2012. Das Urteil fiel am 18. Juni 2014. Das sind über 21 Monate zwischen der ersten Veröffentlichung und der (vorläufigen?) juristischen Klärung.

Da sich die DN-Redaktion streng daran hält, während laufender Gerichtsverfahren nicht zu berichten und auch durch eine Weiterverwendung des strittigen Screenshots nicht unnötig zu provozieren, verwendete sie in der Zeit dazwischen ein Symbolbild.

 

 
Symbolbild, das in den 21 Monaten juristischer Klärung der Frage, ob die DN-Redaktion obiges Bildzitat verwenden darf oder nicht, anstelle des ursprünglichen Screenshots verwendet wurde. Das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 247/13) weist ausdrücklich darauf hin, dass es der DN-Redaktion nicht zuzumuten ist, auf ein Symbolbild auszuweichen, wenn sie mit dem Bildzitat ihre Behauptung belegen will, dass Akteure des Tierschutzes Symbole rechtslastiger Ideologien verwenden. 
Foto: Mareho

 

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die DN-Redaktion durch das laufende Gerichtsverfahren an weitergehender Berichterstattung zu dem Video und seiner – nach Meinung dieser Redaktion – bedenklichen Inhalte gehindert wurde, was sie jetzt selbstverständlich nachholen wird.

 

Ein wichtiges Urteil für alle Blogger!

Zum Streitgegenstand „Verwendung von Screenshots“ gibt es noch nicht sehr viele Gerichtsurteile. Deshalb ist das von der DN-Redaktion vor dem Landgericht Düsseldorf erstrittene Urteil von besonderer Bedeutung für alle Blogger. Die Richter haben das Urteil auch sehr ausführlich und über elf Seiten hinweg begründet.

Mit großem Aufwand und der Hilfe eines DN-Lesers wurde das Urteil veröffentlichungsfähig anonymisiert und die relevanten Passagen des Urteils mit Leuchtstift hervorgehoben. DN-Leser finden es im Anhang.

Die Veröffentlichung erfolgt auch mit der Absicht, anderen Bloggern und Internetjournalisten etwas Mut zu machen, sich nicht durch pompös daherkommende Klagen einschüchtern zu lassen.

 

Die einschüchternden Anträge des Klägers

Denn die Anträge des Klägers in diesem Verfahren waren schon sehr eindrücklich. Nicht nur sollte es der DN-Redaktion untersagt werden, den genannten Screenshot überhaupt verwenden zu dürfen (vgl. Seite 7 des Urteils), nein. Darüber hinaus verlangte der Kläger Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.000 Euro. Zuzüglich weiterer Kosten.

Außerdem sollte DN dazu verurteilt werden, dem Kläger unter ordnungsgemäßer Rechnungslegung Auskunft darüber zu erteilen, welche Einnahmen Karin Burger mit den beiden Artikeln erzielt habe.

Allgemein bekannt ist die Tatsache, dass selbst Vollprofi-Journalisten großer Medien mit ihren Blogs über monatliche Einkünfte von ungefähr 300 Euro nicht hinauskommen. Völlig unmöglich ist es darüber hinaus für DN festzustellen, auf welche Artikel sich einzelne Lesegeldüberweisungen beziehen.

Dem Begehren des Klägers liegt mutmaßlich die irrige Vorstellung zugrunde, dass DN als weltweit einziger Blog Reichtümer zu erwirtschaften vermag.

 

Vom Zitatrecht gedeckt und alles richtig gemacht

Die DN-Redaktion hat nach Auffassung der 12. Zivilkammer des Landgericht Düsseldorf bei der Verwendung des Ralf-Seeger-Screenshots aber nun wirklich auch alles richtig gemacht: Die Verwendung war/ist rechtmäßig (Seite 8), die Voraussetzungen für eine Zitatnutzung sind erfüllt (ibid.). Das Bildzitat dient als Beleg für die aufgestellte Behauptung der Verwendung rechtsextremistischer Symbole durch namhafte Personen des Tierschutzes.

Auch die angebrachte Pfeilmarkierung ist gerechtfertigt und bedeute keinen unerlaubten Eingriff in das Werk. Der Screenshot werde nicht um seiner selbst willen, sondern in Belegfunktion genutzt (Seite 9).

Ob Ralf Seeger die im Video gezeigte Tätowierung heute noch auf dem Körper trägt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Nach eigenen Angaben habe er die Tätowierung „HASS“ inzwischen durch „HOPE“ ersetzt. Das mag ja alles sein, aber das Video zeigt etwas anderes. Allein darauf kommt es an.

Auch die Angaben zur Quelle des Zitats, wie von der DN-Redaktion vorgenommen, sind vollständig korrekt und hinreichend:

              

Die Beklagte hat jedenfalls ihrerseits im Rahnmen von § 63 UrhG alles Erforderliche und Zumutbare getan, um eine hinreichende Kennzeichnung und Zuordnung zu erreichen.

(LG Düsseldorf, Az. 12 O 247/13, Seite 11) 

              

 

Die Drohungen von Tierschützern mit anwaltlichen Abmahnungen zur Verwendung von Screenshots durch die DN-Redaktion gehören zum Standardrepertoire. Erst am vergangen Sonntag erhielt DN wieder eine solche von der Tierheilpraktikerin Melanie R. (vgl. Aua1355P). Es steht zu hoffen, dass durch das vorliegende Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit ausdrücklichem Bezug auf die Arbeit von DN zumindest diese Einschüchterungsversuche in Zukunft unterbleiben.

 

Verabscheuungswürdige Gewaltverherrlichung des Ralf Seeger

Wie oben schon erwähnt, war DN durch das laufende Gerichtsverfahren in den vergangenen 21 Monaten daran gehindert, die nach Meinung dieser Redaktion verabscheuungswürdige Gewaltverherrlichung durch Ralf Seeger in dem benannten Video weiter zu thematisieren. Denn dafür sind Screenshots wie dieser notwendig:

 

 
Bildzitat Screenshot von:  http://www.youtube.com/watch?v=1ZgHqbwOV1o vom 16.08.2012 Copyright (wie im Screenshot auch angegeben): Ps Record Kleve. Herr Pascal Walterfang, Inhaber der Firma und der o. g. Quelle Ps Records, ist nach eigenen Angaben Urheber des Videos, aus welchem das per Screenshot festgehaltene Bild stammt.
Ralf Seeger stellt sich in einem weltweit verfügbaren Video mit Schusswaffen dar. Da das Video bei YouTube nicht mehr verfügbar ist, wurde die URL von der DN-Redaktion für das aktuelle Bildzitat deaktiviert.

 

Der C-Promi und „Tierschützer“ (Verein Helden für Tiere e. V.) Ralf Seeger stellt sich in letzter Zeit in den Medien als besonders geläutert und friedfertig dar (vgl. Aua1301). Er schwallt von Demut und Respekt, von Liebe und Achtung. In der Eigendarstellung behauptet er sogar, zum Buddhismus gefunden zu haben:

              

Privat zeichnet sich Ralf Seeger als Förderer junger Talente (z.B. Rapper Shiggi di Shinto, Geigerin Lea Brückner) aus, der für sich selbst als streng religiöser Christ jüngst auch zu den Lehren des Buddhismus gefunden hat.

(Webseite Ralf Seeger, “Service durch Vielfältigkeit“; Hervorheb. d. DN-Red.)

  

              

In dem Fall kann der Tierschutz damit renommieren, ganz neue Praktiken des Buddhismus gefunden zu haben, denn noch im April 2014 war diese Selbstdarstellung von Ralf Seeger im Internet verfügbar, die nach Meinung der DN-Redaktion eine ganz klare Botschaft sendet:

 

 
Bildzitat Screenshot von:  http://www.youtube.com/watch?v=1ZgHqbwOV1o vom 16.08.2012 Copyright (wie im Screenshot auch angegeben): Ps Record Kleve. Herr Pascal Walterfang, Inhaber der Firma und der o. g. Quelle Ps Records, ist nach eigenen Angaben Urheber des Videos, aus welchem das per Screenshot festgehaltene Bild stammt.
Der DN-Redaktion geht es bei der Verwendung dieses Bildzitats darum, die Unglaubwürdigkeit vieler Tierschützer im Allgemeinen und die von Ralf Seeger im Besonderen zu belegen, wenn er von sich behauptet, als streng religiöser Christ zum Buddhismus gefunden zu haben, sich aber dann in dieser gewaltverherrlichenden Art und Weise im Internet präsentiert.
Da das Video bei YouTube nicht mehr verfügbar ist, wurde die URL von der DN-Redaktion für das aktuelle Bildzitat deaktiviert.

 

Die DN-Leser nehmen bitte zur Kenntnis, dass dieses Video inzwischen im Internet nicht mehr verfügbar ist. Im Gerichtsverfahren wurde dazu behauptet, dass der Urheber zeitweise keinen Zugriff mehr auf das Video gehabt hätte. Tatsache jedoch ist, dass Ralf Seeger schon seit Jahren im Tierschutz herumturnt und die nach Meinung dieser Redaktion verabscheuungswürdige Gewaltverherrlichung in dem zitierten Video lange Zeit und mindestens noch im April 2014 verfügbar war und damit auch weiterhin in der Öffentlichkeit gewirkt hat.

 

Morddrohungen aus dem Umfeld von Ralf Seeger

Schlussendlich soll in der Freude über das jetzt gewonnene Verfahren nicht vergessen sein, was die Journalistin und Bloggerin Karin Burger aus dem Umfeld von Ralf Seeger in der Vergangenheit erleiden und erdulden musste. Angefangen mit Drohungen von Ralf Seeger an die DN-Redaktion selbst (vgl. satirisch berichtet in Aua514) ging es dann über zu konkreten und mehrfachen Morddrohungen aus dem Freundeskreis von Ralf Seeger heraus gegen Karin Burger (vgl. Aua603). Auch das eigentlich selbstverständliche Recht darauf, diese bewiesene Tatsache (erfolgter Morddrohungen) berichten zu dürfen (vgl. dazu Offener Brief an das Bundeskriminalamt Aua697), musste sich diese Redaktion erst vor Gericht erstreiten. Das Recht dazu räumte ihr ein Urteil des Landgerichts Köln (Az. 28 O 451/12) vom 17. April 2013 ein.

Und bis heute verfolgen die „Freunde“ von Ralf Seeger diese Redaktion. Erst vor wenigen Wochen erhielt sie weitere Mails mit Drohungen und Ankündigungen irgendwelcher haltloser Klagen (vgl. Aua1325). Dazu kommt noch ein ganzer Stapel völlig substanzloser Strafanzeigen gegen Karin Burger; selbstverständlich wieder aus dem direkten Umfeld von Ralf Seeger heraus und von derselben Person, die schon mit Mord gedroht hatte. Die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu diesen Strafanzeigen allerdings wurden inzwischen ALLE eingestellt:

—> Strafanzeige wegen Betrug und Untreue, berichtet in Aua1058.Einstellungsverfügung dazu in Aua1216).

—> Strafanzeige wegen Verleumdung, berichtet in Aua1058; Einstellungsverfügung dazu in Aua1132.

—> Strafanzeige wegen „falscher Versicherung an Eides statt“; Einstellungsverfügung dazu in Aua1325.

Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie Morddrohungen eines Mannes erreichen, der sich wie im nachfolgenden Screenshot zu sehen im Internet darstellt? (Hier streckt Ralf Seeger eine Pistole schussbereit nach vorn, die aufgrund der Bildqualität eines Screenshots vor dem dunklen HIntergrund schlecht zu erkennen ist.)

 

 
Bildzitat Screenshot von:  http://www.youtube.com/watch?v=1ZgHqbwOV1o vom 16.08.2012 Copyright (wie im Screenshot auch angegeben): Ps Record Kleve. Herr Pascal Walterfang, Inhaber der Firma und der o. g. Quelle Ps Records, ist nach eigenen Angaben Urheber des Videos, aus welchem das per Screenshot festgehaltene Bild stammt.
Der DN-Redaktion geht es bei der Verwendung dieses Bildzitats darum, dien Hass und die Gewaltbereitschaft vieler Tierschützer zu dokumentieren, für die der C-Promi und VOX-„Held“ Ralf Seeger ein eindrückliches und aufgrund seines Status als Person des öffentlichen Lebens darstellbares Beispiel ist.
Da das Video bei YouTube nicht mehr verfügbar ist, wurde die URL von der DN-Redaktion für das aktuelle Bildzitat deaktiviert.
 

 

 

Weitere Morddrohungsopfer

Doch die Journalistin und Bloggerin Karin Burger ist nicht das einzige Opfer von Morddrohungen aus dem Umfeld von Ralf Seeger. Den DN-Stammlesern gut bekannt ist der ebenfalls umfassend dokumentierte Fall des Tierschützers Bernd Wierum. Auch dessen Kritik an der – nach Meinung dieser Redaktion – durch und durch dilettantischen Tierschutzarbeit von Ralf Seeger missfiel dem C-Promi und Fernsehstar der VOX-Serie hundkatzemaus sowie der VOX-Sendung Harte Hunde (vgl. dazu Aua1303P). Seeger rief im Internet öffentlich seine Rockerfreunde zum Kampf gegen den Kritiker zu Hilfe (Aua507), woraufhin Bernd W. eine veritable Morddrohung erhielt (vgl. Aua510, Aua513).

 

Ralf Seeger repräsentiert viele Tierschützer treffend

Mit seiner Kritikunfähigkeit, den Drohungen gegen Kritiker, dem teilweise gewaltverherrlichenden öffentlichen Auftreten, mit seiner Selbstdarstellungssucht und anderen von diesem Blog kritisierten Merkmalen repräsentiert Ralf Seeger einen Großteil der Tierschützer perfekt!

Weit über die Person Ralf Seeger hinaus ist es nicht zuletzt dieser Blog, der in bisher mehr als 1.300 Artikeln die Missachtung viel zu vieler Tierschützer von Recht und Gesetz, ihr teilweise faschistoides Gedankengut, ihre enorme Aggressivität und ihre grundsätzliche Gewaltbereitschaft dokumentiert. Als nur ein und jüngstes Beispiel sei auf den Verein Gegen Tierquälerei in Aua1354 verwiesen, der auf Facebook Aufrufe zu Mord und Gewalt veröffentlicht, mit Bildern von Konzentrationslagern den Holocaust relativiert und wo sich die Poster in unerträglichen Gewaltphantasien ergehen dürfen.

Ralf Seeger ist in seiner problematischen Außendarstellung und seinen noch problematischeren Botschaften nur einer von vielen … Tierschützern. Die Reihe setzt sich fort mit Jens Waldinger (Verein Deutschland sagt Nein zum Tiermorden), der inzwischen aus der Szene wieder verschwundene Johannes G. aus Radebeul und als unerreichter Höhepunkt von allen: Carsten Thierfelder!

 

Ein herzliches Dankeschön an die DN-Anwälte!

Die DN-Redaktion, Karin Burger, bedankt sich hinsichtlich des Prozesses vor dem Landgericht Düsseldorf bei ihrer Berufsorganisation Deutsche Journalistenunion (DJU/VERDI) für den gewährten Rechtsschutz. Durch den gewonnenen Prozess entstehen der DJU keine Kosten.

Ganz persönlich: Mein aufrichtiger und mit hoher Anerkennung versehene Dank jedoch ergeht an meine Rechtsanwälte, die Kanzlei Schön & Reinecke in Köln, die diesen Prozess für mich gewonnen haben – wie zwei weitere zuvor! Diese Kanzlei vertritt die Interessen von DN seit 2012 zu meiner vollsten Zufriedenheit. Die Tatsache, dass es DN trotz der vielen und auch juristischen Anfeindungen immer noch gibt und das Ansehen dieses Blogs durch die gewonnenen Gerichtsverfahren steigt, ist der menschlich einfühlsamen und fachlich hochqualifizierten Betreuung durch meine Rechtsanwälte Eberhard Reinecke und Sven Tamer Forst zu verdanken. Sie nehmen Tempo raus, wenn Karin Burger in Panik verfällt. Prozessaussichten bewerten sie realistisch und eher nüchtern und bisher immer zutreffend. Die Dokumentation ist lückenlos und zeitnah. Kurzum: Mehr geht nicht an  anwaltlicher Betreuung und Prozessbegleitung.

Dabei ganz besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass mich die Kanzlei Schön & Reinecke auch im PKH-Mandat mit voller Kraft vertritt.

Danke!

 

 

Weitere Artikel der Serie <Hinter den DN-Kulissen> :

Aua931 / Aua932 / Aua933 / Aua934 / Aua935 / Aua941 / Aua952 / Aua971 / Aua972 / Aua973 / Aua974Aua979 / Aua981 / Aua984 / Aua997 / Aua999 / Aua1009Aua1037 / Aua1050 / Aua1058 / Aua1096 / Aua1132 /Aua1140/  Aua1178 / Aua1181 / Aua1204 / Aua1215 / Aua1216 / Aua1227 / Aua1250 / Aua1258 / Aua1259 / Aua1262 / Aua1284 / Aua1294 / Aua1319 /Aua1325 / Aua1335 / Aua1342 /

Eine Übersicht der Ralf-Seeger-Artikel und -satiren findet sich in Aua1301.