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Aua1355P: Mels Arche: Tiere sind Waren wie TomatenKäseWein und einer Toten den Text geklaut

 

{TS-Kritik}

[im DNPA erschienen: 11.07.14; online verfügbar ab 10.08.14]

[Aktualisierung vom 10.08.2014]

 

Das durchgehende Anliegen der DN-Redaktion ist es, durch die Dokumentation von vielen Einzelfallbespielen immer wieder zu belegen, wie unseriös der Auslandstierschutz ist; konkret: die gewerbsmäßigen Hundehändler ohne oder mit e. V. unter dem Label Tierschutz. Die illustrierten Defizite reichen dabei von leichten bis groben und mithin tierquälerischen Gesetzesverstößen über die Verquickung mit kommerziellen Interessen der Akteure bis hin zu üblem Dilettantismus mit für die Tiere teilweise tödlichen Folgen

Immer wieder stellt diese Redaktion dabei auch fest: Wer sich besonders lautstark für den sogenannten Auslandstierschutz, der sich de facto auf den Tierhandel beschränkt, ins Zeug wirft und dabei öffentlich in Erscheinung tritt, hat nicht selten selber handfeste kommerzielle Interessen am unendlichen Fluss schwerkranker und verhaltensgestörter, traumatisierter oder gehandicapter Straßenhunde nach Deutschland.

In diesem Zusammenhang wurde die DN-Redaktion auf die Tierheilpraktikerin Melanie R. aufmerksam.

 

1a-Bankrotterklärung der Auslandsschlepper

Melanie R. veröffentlichte am 1. Juli 2014 auf ihrem frei zugänglichen Facebook-Account den Text „Passende Worte zum Auslandstierschutz“ von Claudia Hannig.

In der von dieser Redaktion zu Beweissicherungszwecken per Screenshot gesicherten Version enthielt die Ankündigung und der Abdruck des Textes keinen Hinweis darauf, dass die Verfasserin selbst – Claudia Hannig – schon seit vier Jahren tot ist († 19.05.2010) und es sich um einen sehr alten Text handelt.

Claudia Hannig vom Verein Niemandshunde e. V. hatte diesen Text veröffentlicht (hier eine von mehreren Fundstellen im Netz).

Die Autorin ist tot und kann sich nicht mehr gegen Kritik wehren. Deshalb sei dieser Text von der DN-Redaktion und auch nur aufgrund der Veröffentlichung durch Melanie R. lediglich kurz besprochen.

Der Artikel „Passende Worte zum Auslandstierschutz“ ist eine 1a-Bankrotterklärung – in ethischer und argumentativer Hinsicht. Der Text stellt Tiere auf dieselbe Stufe mit Tomaten und Gurken aus Holland, Käse und Wein aus Italien und importierten Südfrüchten. Aus deren weltweiten Handel leitet die Autorin die Berechtigung für „Tierschützer“ ab, auch mit Straßenhunden handeln zu dürfen.

Der Warenstatus von Straßentieren wird dann auch mit den finanziellen Ansprüchen von Tierschutzvereinen begründet. Die Funktion des Handels mit Straßentieren liege darin, die Finanzierung unattraktiver deutscher Tierheimhunde zu gewährleisten. Die Autorin bringt explizit auf den Punkt, worum es geht: „Angebot und Nachfrage“.

Im weiteren Verlauf steigert sich der Text in den bekannten Retter-Mythos hinein, liefert aber für seine unbewiesene Prämisse – das Schleppen von Straßentieren bedeute „Rettung“ – keinen Beweis.

Auf DN dagegen finden sich Legion von Beweisen für das Gegenteil!

 

Urheberrechtsverletzung von Melanie R.

Wie von dieser Redaktion erwartet, hat sich die Tierheilpraktikerin und gewerbsmäßige Hundehändlerin Melanie R. keine Erlaubnis von den Rechtsnachfolgern der verstorbenen Urheberin des Textes eingeholt, diesen in voller Länge auf ihrem Facebook-Account veröffentlichen zu dürfen. Das wäre dann eine Urheberrechtsverletzung. Diesen Rechtsbruch räumt R. im Telefonat mit der DN-Redaktion auch ein und rechtfertigt sie mit „das machen doch alle“.

Da ist sie wieder, die ethische Vorzüglichkeit!

So sind sie eben, die gewerbsmäßigen Hundehändler: Treten an mit dem Anspruch, den Tieren zu ihrem Recht zu verhelfen, und fühlen sich unter diesem hehren Auftrag berechtigt, selbst die Rechte Dritter mit Füßen treten zu dürfen. Urheberrechtsverletzungen sind Diebstahl geistigen Eigentums, die bei gerichtlicher Ahndung nicht selten mit hohem materiellen Gegenwert geahndet werden.

 

Spendensammlungen einer Privatperson unter Vereinsversprechen

Doch Melanie R. hat noch mehr zu bieten. Als Beruf gibt sie Tierheilpraktikerin an. Zu diesem Zweck betreibt sie auch eine Homepage, auf der sie ihr kommerzielles Angebot mit den nicht überprüfbar ehrenamtlichen Leistungen als „Tierschützerin“ verquickt. Die Chose firmiert unter der mit Rechtschreibfehler aufgepeppten Bezeichnung Mel’s Arche.

 

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Bildzitat Screenshot: Auf der kommerziellen Präsens einer Tierheilpraktikerin wird hier zu Spenden aufgerufen, um private Bauten zu finanzieren. Dabei wird der Eindruck erweckt, eine Vereinsgründung sei geplant. Diesen Verein jedoch gibt es bis heute nicht!

 

Selbstverständlich ist es nicht verboten, auch als Privatperson Spenden zu sammeln. Allerdings wird sich Melanie R. den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass mit dem geschickten Hinweis auf den Verein („… NOCH kein Verein sind“) hier ein falscher Eindruck erweckt wird. Diesen Verein nämlich gibt es bis heute nicht. Es hat auch noch keine Gründungsversammlung stattgefunden oder Ähnliches.

 

Falsche Angaben im Telefoninterview

Im Gespräch mit der DN-Redaktion behauptet Melanie R., sie würde ausschließlich Sachspenden sammeln. Das entspricht nicht den Tatsachen, wie dieser Screenshot beweist:

 

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Bildzitat Screenshot

 

Hier wird explizit zu Geldspenden aufgerufen, auch wenn Sachspenden nicht ausgeschlossen werden. Und die Fährte in Richtung Vereinsgründung wird noch einmal aufgefrischt mit der Zusage „was sich aber im Jahr 2013 ändern wird“. Inzwischen ist schon 2014 halb rum und es gibt immer noch keinen Verein!

Übrigens wollte Melanie R. die Frage der DN-Redaktion, an welche Vereine denn die von ihr angeblich ausschließlich gesammelten Sachspenden weitergeleitet werden, nicht beantworten!

Das ist doch mal überzeugend, transparent und seriös?

Spender, die solchen Aufrufen folgen, ermöglichen es Privatpersonen, mit dem Geld der Tiere Bauten und Einrichtungen auf ihrem Privatgrundstück zu errichten, ohne dass dafür jemals jemand Rechenschaft einfordern oder Rechte für die Tiere einklagen könnte.

 

Selbst zugewiesener Status der gewerbsmäßigen Hundehändlerin

Melanie R. ist mit der Vermittlung von Auslandstieren befasst, wie sie auf der zitierten Seite selbst angibt. Diese Tätigkeit der eine Vereinsgründung ankündigenden Dame bekräftigen auch andere Tierschützer.

Auf die Tatsache angesprochen, dass sie nach dem neuen Tierschutzgesetz für diese Vermittlungstätigkeit von Auslandstieren eine spezielle Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde benötige, erklärt Melanie R., eine solche schon zu besitzen. Damit weist sie sich selbst den Status der gewerbsmäßigen Hundehändlerin zu (DN verwendet diesen Begriff in der Definition des Oberverwaltungsgerichts Schleswig Az. 4 LB 11/11 und 1A 31/10; siehe auch Aua831).

Diese Behauptung jedoch wird von anderen Quellen mit Verweis auf eine Auskunft des zuständigen Veterinäramts bestritten.

Unbestritten jedoch ist die Tatsache, dass Melanie R. Auslandstiere vermittelt. Dass sie dabei auch noch einen so intransparenten Verein wie die Hundehilfe Russland als Partner benennt, macht die Sache nicht besser (vgl. dazu Aua301, Aua303, Aua306, Aua397, Aua485, Aua488, Aua781). Allerdings: Die von der Hundehilfe Russland importierten Hunde haben zweifelsohne mehrheitlich einen hohen Bedarf an therapeutischer Behandlung …

 

Tierschutz-Team Europa e. V. distanziert sich

Melanie R. ist nicht unbekannt in der Szene.

Erst durch die Recherchen von DN wurde der Verein Tierschutz-Team Europa e. V. darauf aufmerksam, dass die Google-Suche auf Melanie R. an erster Stelle einen Treffer auf die Vereinswebseite ausweise. Über diesen Treffer war dann auch bis heute Vormittag noch ein Bild der umtriebigen Dame plus Namensnennung beim Europa-Team zu finden.

Doch das Tierschutz-Team Europa e. V. distanziert sich ausdrücklich von der Tierheilpraktikerin und – nach eigener Kategorisierung – gewerbsmäßigen Hundehändlerin Melanie R. Die über Suchmaschine genannte Zielseite von Tierschutz-Team Europa e. V. wurde daraufhin entfernt.

 

Der Klassiker: Klagedrohung

Der Hinweis auf den Klassiker darf nicht fehlen: Auf eine schriftliche Presseanfrage der DN-Redaktion an Melanie R. hin rief diese am Sonntagabend (kurz vor 20.00 Uhr!) zurück. Das anfänglich üblichen Standards folgende Telefonat lief nach einigen kritischen Fragen der DN-Redaktion zunehmend aus dem Ruder und endete mit der bekannten Drohung: Melanie R. kündigte Klage an, sollte DN für die erhobenen Behauptungen im Artikel Screenshots verwenden.

Bitte schön! Gerne. Selbstverständlich wird sich DN auch von Melanie R. nicht an der ordnungsgemäßen Berufsausübung hindern lassen und unter Rückgriff auf das Zitatrecht die gemachten Behauptungen mit Screenshots belegen.

In Aua1358 wurde zum Ausgang des Ralf-Seeger-Screenshot-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf (vgl. Aua984) berichtet: DN hat auch diesen Prozess gewonnen; übrigens der fünfte presserechtliche Verfahrenssieg in Serie!

Und für Melanie R. extra das Aktenzeichen dazu, damit sie sich kundig machen kann, bevor sie versucht, Journalisten in ihrer Arbeit zu behindern und mit Klageandrohungen einzuschüchtern: Az. 12 O 247/13.

 

DN erreicht sein Ziel

Im Kontext zu Aua1354 erhielt DN eine interessante Leserzuschrift. Abgesehen von dem Hinweis auf einen dieser Redaktion unterlaufenen Fehler enthielt die Mail den Dank des Verfassers „für die vielen gut recherchierten Artikel, die mich gelehrt haben, differenzierter über viele Vorgänge im Tierschutz nachzudenken“.

Ein tiefenwirksameres Kompliment ist kaum denkbar. Wenn DN mit seiner hochriskanten Berichterstattung, von jedem Hans und Franz mit Anwalt und Klagen bedroht, das, nämlich die kritische Rezeption der Verlautbarungen von Tierschützern und eine differenzierte Bewertung derselben, bewirkt, dann hat dieser Blog sein Ziel erreicht.

Deshalb sind die DN-Leser gebeten und durch diesen Artikel daran erinnert, bei den besonders laut auftretenden Befürwortern des Auslandstierschutzes (in seiner Form der überwiegenden Tierschlepperei) immer etwas genauer hinzusehen, wer Laut gibt, welche Interessen er verfolgt, wie er mit den Rechten Dritter umgeht, welche Versprechungen er macht (z. B. Vereinsgründung) und welche Nachweise er (nicht) erbringen kann, mit welchen Vereinen er kooperiert und so.

Neech.

 

Aktualisierung vom 10.08.2014:

Natürlich kam die anwaltliche Abmahnung! Die wird liebevoll behandelt in Aua1379!