Pav1: Tierheim Zossen Verein der Tierfreunde Schützende Hand e. V. (1)

 

{Pav – Presseauskunft verweigert}

 

Gerade erst wurde die neue Doggennetz.de-Themenrubrik Pav – Presseauskunft verweigert eröffnet (Pav0), da ist sie auch schon praktisch. Denn im Vorfeld der in Aua1283 angekündigten Mitgliederversammlung des Tierheim Zossen, Verein der Tierfreunde Schützende Hand e. V., gibt es dramatische Entwicklungen.

 

Kooperationspartner <aktion tier> ist nicht gemeinnützig

Das Tierheim Zossen ist Kooperationspartner der umstrittenen Organisation aktion tier. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen, DZI, die höchste Instanz in Sachen Transparenz gemeinnütziger Institutionen, warnt vor dem nicht gemeinnützigen Verein und hält ihn für nicht förderungswürdig (Quelle). Auch Verbraucherzentralen warnen vor den Tierschutzaktivisten. Bei Stiftung Warentest rangiert aktion tier in der untersten Kategorie der Vereine, die jede Auskunft verweigern (Quelle). Bei dem Verbraucherschutzportal CharityWatch.de steht aktion tier seit Jahren auf der Warnliste (hier und hier).

 

Mitgliederversammlung Zossen am 11. April 2014

In einem Telefonat der DN-Redaktion mit einer früheren Vorsitzenden des Tierheims Zossen bzw. des Vereins der Tierfreunde Schützende Hand e. V. stellte sich heraus, dass diese fehlende Gemeinnützigkeit des Kooperationspartners den Verantwortlichen in Zossen noch nicht einmal bekannt war. Im Übrigen machte die Tierschützerin kein Hehl daraus, dass es ihnen in Zossen gleichgültig sei, woher das Geld von aktion tier komme. Solange es komme.

Am kommenden Freitag findet im Restaurant Grüner Baum in Groß Machnow die Mitgliederversammlung des Vereins der Tierfreunde Schützende Hand, der im Gegensatz zu seinem Kooperationspartner (noch?) gemeinnützig ist, statt. Die auf der Webseite des Vereins veröffentlichte Tagesordnung sieht unter anderem Vorstandswahlen und eine Satzungsänderung vor.

Da es sowohl zu den Kandidaten für die verschiedenen Vorstandsämter wie zu der geplanten Satzungsänderungen jede Menge Fragen gibt, hatte die DN-Redaktion mehrfach und erfolglos versucht, Kontakt mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Burkhardt Emmerich aufzunehmen. Mehrere Telefonate am 5. und 6. April 2014 sowie eine schriftliche Presseanfrage blieben unbeantwortet.

Mit dieser Haltung von Auskunftverweigerung passt sich das Tierheim Zossen seinem Kooperationspartner aktion tier an.

 

Steht die Gemeinnützigkeit auf dem Spiel?

Dabei könnte es durchaus sein, dass die Gemeinnützigkeit des sehr kleinen Vereins auf dem Spiel steht. Dieser soll ungefähr nur 100 bis 120 Mitglieder haben. Nach Angabe der früheren Vorsitzenden sowie einem weiteren aktuellen Vorstandsmitglied, das namentlich nicht genannt werden möchte, generiert der Verein so gut wie keine eigenen Spenden und ist vollständig auf die finanzielle Unterstützung von aktion tier angewiesen.

Wie das schon erwähnte Vorstandsmitglied im Gespräch mit der DN-Redaktion berichtet, sieht die jetzt geplante Satzungsänderung vor, aktion tier als Begünstigten für den Fall der Vereinsauflösung in der Satzung festzuschreiben. Ob diese Angabe stimmt, hätte DN gern im Gespräch mit Burkhardt Emmerich überprüft.

Denn sollte diese Satzungsänderung tatsächlich geplant sein, stünde eventuell die Gemeinnützigkeit des kleinen Vereins auf dem Spiel.

Nach Wissen dieser Redaktion sowie im Internet verfügbaren rechtlichen Ratgebern für gemeinnützige Vereine hat die Begünstigung eines nicht gemeinnützigen Vereins für den Fall der Vereinsauflösung den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge:

              

Neben den steuerlichen Vorteilen hat die Gemeinnützigkeit einen Imageeffekt (Gemeinwohlorientierung). Zudem werden bestimmte Zuschüsse ausschließlich oder bevorzugt an gemeinnützige Organisationen vergeben.

Häufige Probleme bei der Beantragung der Gemeinnützigkeit

• Die Satzungszwecke sind nicht genau genug ausgeführt.

• In den Satzungszwecken sind nicht begünstigte, z.B. gesellige oder bestimmte wirtschaftliche Zwecke enthalten.

• Die Vermögensregelungen bei Auflösung des Vereins und Wegfall der Gemeinnützigkeit sind ungenügend (benannter Vermögensempfänger ist nicht gemeinnützig, kein Verwendungszweck angegeben).

Mit der Gemeinnützigkeit sind aber eine Reihe von Auflagen verbunden. Das betrifft vor allem

•  Einschränkungen bei der Mittelverwendung

•  Beschränkungen bei der wirtschaftlichen Betätigung

•  strenge Beschränkungen bei Zuwendungen an Mitglieder

•  die Vermögensbindung bei Auflösung des Vereins

•   erweiterte Buchführungspflichten

(Leitfaden Vereinsknowhow; Hervorheb. d. DN-Red.)

  

              

Der Verlust der Gemeinnützigkeit kann gravierende Folgen haben:

              

Deswegen sollte vorab genau geprüft werden, ob sich die Gemeinnützigkeit für den Verein wirklich lohnt oder die Nachteile überwiegen. Wegen der Vermögensbindung ist ein späterer Verzicht auf die Gemeinnützigkeit problematisch. Entzieht das Finanzamt die Gemeinnützigkeit später wieder (z. B. weil der Verein überwiegend nicht begünstigte Zwecke verfolgte), kann es zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen. Auch eine private Haftung der Vorstandsmitglieder ist möglich.

(ibid.)  

              

Die Mitglieder des Vereins sind sicherlich nicht schlecht beraten, wenn sie dem amtierenden Vorstand bis zur Klärung dieser wichtigen juristischen Fragen keine Entlastung erteilen.

 

Kandidatur Mario Aßmann für den Vorstand?

Doch nicht nur durch eine solche, für die DN-Redaktion aufgrund der verweigerten Presseauskunft nicht verifizierbaren geplanten Satzungsänderung könnte die Gemeinnützigkeit des Trägervereins des Tierheim Zossen gefährdet sein. Weitere Gefahr droht ihr durch die mutmaßliche Kandidatur des aktion-tier-Mitarbeiters Mario Aßmann. Diese Kandidatur wurde der DN-Redaktion zumindest von dem Vorstandsmitglied bestätigt, das nicht genannt werden will.

Übrigens ist es auffallend, wie viele Personen rund um diesen Verein Angst haben, ihre Meinung nicht frei äußern und den Kontakt mit der Presse nur unter der Auflage zulassen, auf keinen Fall namentlich genannt zu werden. In Zossen herrscht ein Klima der Angst!

Mario Aßmann gehört zu dem weiteren Kooperationspartner von aktion tier, dem Tierheim Winkwitz, das unter dem imposanten Namen „aktion tier Meißen – Tierschutzcentrum“ geführt wird. Trägerverein ist das Tierheim Meißen-Winkwitz e. V., dessen Vorsitzende Katrin Aßmann ist. Diese Namengleichheit ist kein Zufall und widerspricht gängigen Seriositätskriterien.

Eine weitere Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit von Tierschutzvereinen ist deren politische Unabhängigkeit. In der Satzung von aktion tier steht das auch genau so drin:

              

§ 1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein trägt den Namen: „Aktion Tier – Menschen für Tiere e.V.“

2. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

(Satzung aktion tier)

 

              

Mario Aßmann jedoch ist derzeit politisch sehr aktiv und kandidiert für die Partei Alternative für Deutschland für den Kreistag in Meißen.

Für diese politische Betätigung hatte er bis vor kurzem auch den Facebook-Account des Tierheims Winkwitz benutzt. Nach einem Artikel auf DN (Aua1244) wechselte Aßmann für seine politische Agitation dann auf einen separaten Facebook-Account.

Die von Aßmann im Zuge seiner AfD-Kandidatur in aller Öffentlichkeit gemachten Äußerungen sind nach Meinung dieser Redaktion hochproblematisch und klar antidemokratisch:

 

  
Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook-Account Tierheim Winkwitz (vgl. Aua1244): Hier vergleicht der AfD-Kandidat Mario Aßmann die demokratisch gewählten Parteien mit Ratten, die es mitsam dem Schiff – der BRD? – zu versenken gelte.

 

Wer demokratisch gewählte Parteien als Ratten bezeichnet, die er mitsamt dem Schiff (der Verfassung?) versenken möchte, ist nach Auffassung von DN nicht für den Vorstand eines gemeinnützigen Vereins geeignet.

Doch oben genannte Entgleisung des Mario Aßmann ist kein Einzelfall:

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook-Account „Tierpsycho.marioassmann“ vom 05.04.2014: Hier stellt der AfD-Kandidat Mario Aßmann die Existenzberechtigung der Bundesrepublik Deutschland in Frage und sieht den Staat am Ende.

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Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot wie oben ex Facebook-Account „tierpsycho.marioassmann“ vom 02.04.2014: Hier wird dem höchsten Repräsentanten der BRD, dem Bundespräsidenten Gauck, der aus den bitteren Erfahrungen der Weimarer Republik im historischen Konsens warnend seine Stimme zu den Gefahren der direkten Demokratie erhebt, von Mario Aßmann eine üble Beleidigung in den Mund gelegt.

 

Für DN erhebt sich auch die Frage, wie derlei Äußerungen eines Kandidaten der Partei Alternative für Deutschland mit der Verfassung verträglich sind? Wer diesem Staat und seinen gewählten Repräsentanten die Existenzberechtigung abspricht, demokratisch legitimierte Parteien als Ratten mitsamt dem Staats-Schiff versenken möchte, hat im Vorstand eines von der Gemeinschaft mit Steuerprivilegien ausgestatteten Vereins nach DN-Meinung nichts verloren. Sollten die Mitglieder des Trägervereins des Tierheim Zossen das anders sehen, ist nach Auffassung von DN die Gemeinnützigkeit des Vereins auch von dieser Seite her in Gefahr.

 

Weitere Vorstandskandidaten

Übrigens ist Mario Aßmann nicht der einzige aktion-tier-Kandidat für die vakanten Vorstandsämter, wie die Vorstandsquelle des Tierheim Zossen weiter berichtet. Nach deren Angaben seien weitere Kandidaten für die Vorstandsämter der frühere erste Vorsitzende von aktion Tier, Holger Knieling, sowie Ursula Bauer.

Von einem „Kooperationspartner“ Tierheim Zossen in der Trägerschaft des Vereins der Tierfreunde Schützende Hand kann dann aber – ebenfalls nach DN-Meinung – keine Rede mehr sein, wenn der Großteil des Vorstands aus den maßgeblichen Personen des Partnervereins aktion tier besteht. Dann agieren hier nicht mehr zwei gleichwertige Partner, sondern es handelt sich vielmehr um eine Art Übernahme.

 

Fördermittel des Landes Brandenburg und des Europäischen Sozialfonds?

Doch damit ist die Brisanz der kommenden Mitgliederversammlung immer noch nicht ausgeleuchtet. Auch für das Land Brandenburg können die Ergebnisse derer von Bedeutung sein. Das nämlich hat das Tierheim Zossen in der Vergangenheit großzügig gefördert. So flossen 2008 25.000 Euro für die Errichtung einer Quarantänestation (Quelle). Mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds sollen drei Hundezwinger errichtet worden sein.

Verliert der Trägerverein seine Gemeinnützigkeit und wird zuvor aktion tier als Begünstigter für den Fall der Vereinsauflösung eingesetzt, fallen diese Gelder der Gemeinschaft der Steuerzahler an einen nicht gemeinnützigen und nicht förderungswürdigen Verein. Da müssten sich die Verantwortlichen eine Reihe von Fragen gefallen lassen?

Der Kreistag hatte erst im Februar 2014 jede weitere finanzielle Unterstützung für das Tierheim Zossen abgelehnt, dessen finanzielle Probleme bekannt sind (Quelle).

 

Trotz dieser Brisanz: keine Presseauskunft!

Doch trotz der in der Vergangenheit geflossenen öffentlichen Mittel und trotz der Brisanz der diese Woche anstehenden Mitgliederversammlung befindet es der Vorstand des Trägervereins vom Tierheim Zossen nicht für notwendig, berechtigte Fragen der Presse und mithin der Öffentlichkeit zu beantworten.

Jetzt liegt die gesamte Verantwortung für das Schicksal von Tierheim und Verein in den Händen der Mitglieder!

 

Weitere DN-Artikel über verweigerte Presseauskünfte, die mit diesem Vorgang in Zusammenhang stehen:

Pav2 / Pav3 /