Aua1282: Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz (16): Landgericht Köln Beschluss Nr. 24 gegen Carsten Thierfelder

 

{TS-Kritik}

 

Derweil die durch die maßlosen Verleumdungen des Pseudo-Tierrechtlers Carsten Thierfelder massiv Geschädigten eine gerichtliche Anordnung nach der anderen erwirken, erfolgt weiterhin keine Rechtsdurchsetzung.

Besonders eindrücklich dokumentiert diese fehlende Rechtsdurchsetzung die Tatsache, dass die gerichtlich am 26. September 2013 festgesetzte Erzwingungshaft für 100 Tage immer noch nicht zum Vollzug gelangte (Aua1152).

Dieser schleppende Vollzug ist aus vorherigen Verfahrenszügen bekannt: So wurde der Beschluss des Amtsgericht Halle (Az. 95 C 3285/12) „über die Anordnung der Erzwingungshaft und Haftbefehl“ im Verfahren Karin Burger gegen Carsten Thierfelder erst im Oktober 2013 vollzogen (vgl. Aua1100, Aua1102).

 

Kapitaler Streitwert

Leider machen sich die wenigsten der von der Thierfelder-Hetze Geschädigten auf den einzig korrekten, wenn auch mühsamen Weg der einstweiligen Verfügungen. Sie halten es stattdessen für angemessen, den sinnlosen „Dialog“ über gefakte Facebook-Accounts mit dem Emittenten zu pflegen. Zucker für den Affen!

Die neue einstweilige Verfügung gegen Carsten Thierfelder hat jetzt der Sozialtherapeut Dr. Lothar Riemenschneider aus Berlin beim Landgericht Köln erwirkt. Es ist schon die zweite des Berliners gegen CT. Mit Datum vom 13. März 2014 untersagt die Verfügung Nummer 24 (nach DN-Zählung; de facto müssen es weit mehr sein!) dem bekannten Hetzer aus Recklinghausen eine ganze Reihe von Äußerungen, die hier nachzulesen sind. Die dort gelisteten Verleumdungen sind nachgerade atemberaubend in ihrer Maßlosigkeit und ihrer rufschädigenden Kraft.

Erfreulich auch ist der sehr hohe Streitwert von 25.000 Euro.

Da Thierfelder in bisher allen Fällen ergangener einstweiliger Verfügungen und Gerichtsurteile seine Verleumdungen und Beleidigungen jenseits des Erträglichen nicht gelöscht hat, steht zu hoffen, dass auch Dr. Riemenschneider seiner einstweiligen Verfügung die entsprechenden Ordnungsgeld- und Erzwingungshaftanträge folgen lässt.

 

Schadensersatz von SAT1?

Einige der Opfer des Rufmörders hoffen momentan, dass die Ankündigungen Thierfelders, demnächst mit seiner Webseite mit den verbotenen Inhalten, animal-pi.net, bei SAT1 aufzutreten, wahr sind. Zwar hatte der Tobsüchtige aus Recklinghausen in der Vergangenheit immer wieder angebliche Fernsehsendungen mit sich selbst als Hauptperson und Darsteller angekündigt; gesendet wurde aber (natürlich) nichts!

Derzeit verpasst Thierfelder auf seiner Webseite allen gestohlenen Bildern von Dritten Balken über den Menschen- und sogar Hundeaugen; angeblich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte! Das ist natürlich der Witz schlechthin, wenn schon die Verwendung der Bilder gegen Urheber- und Persönlichkeitsrechte verstößt.

Welches Medium auch immer sich darauf einlassen würde, derlei im Fernsehen zu zeigen, könnte sich vor Schadensersatzansprüchen der Geschädigten, breit gelagert auf einem imposanten Fundus von derzeit 24 einstweiligen Verfügungen und Gerichtsurteilen, nicht mehr retten. Die Verlinkung auf die Thierfelder-Webseite ist strafbar; jede andere Form von Verbreitung der dort konzentrierten Verleumdungen und Lügen ebenfalls.

Aber schön wär’s schon! Denn SAT1 hat das, was dem Verleumder aus Recklinghausen fehlt: Geld!

 

Aufklärung zum Wesen der einstweiligen Verfügung

Riemenschneider greift in seinem Kommentar unter der veröffentlichten neuen einstweiligen Verfügung Nr. 24 einige der Falschbehauptungen von Thierfelder zum Wesen der einstweiligen Verfügung auf und stellt unter Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlagen den Garsti-Carsti-Quark richtig.

Zurück zur bisher komplett fehlenden Rechtsdurchsetzung: Seit dem Beschluss des Amtsgericht Recklinghausen (Az. 11 C 132/13) des Tierhof Straelen gegen Carsten Thierfelder vom 26. September 2013 (Aua1152) sind nun genau sechs Monate vergangen, ohne dass die darin beschlossene Ordnungshaft zum Vollzug gekommen wäre. Sechs Monate x 30 Tage = 180 Tage nahezu täglicher Rufschädigung und Verleumdungen mit immer noch schlimmeren verbalen Exzessen und der Behauptung von Straftaten. Und nichts passiert! Dasselbe Schicksal gilt für zwei weitere dieser Redaktion bekannte Gerichtsbeschlüsse zu Ordnungsgeld und Erzwingungshaft.

Die Dokumentation aller dieser Redaktion bisher bekannten Gerichtsurteile und -beschlüsse finden Interessierte in der nachstehenden Artikelliste.

 

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