Aua1264: Privater Fahndungsaufruf von Carsten Thierfelder in einem längst erledigten Tierschutzfall führt zu einer beispiellosen Hetzjagd

 

{TS-Kritik}

[07.03.2014]

 

Gerade taumelt Europa am Abgrund der gefährlichsten Krise seit dem Kalten Krieg entlang. Da haben sogenannten Tierfreunde nichts anderes zu tun, als auf die wunderbaren Rechte zu spucken, die andere Völker derzeit mit enormem Blutzoll versuchen für sich zu sichern.

Der szenebekannteste Rattenfänger hatte gerufen und alle, alle folgen ihm! Sogar „Tierschützer“, die dem bekannten Hassprediger gerade erst öffentlich den Krieg erklärt hatten, fallen auf die schmutzigen Propagadatricks des übelsten Menschenjäger aller Tierschutzzeiten herein!

Inzwischen hat die virtuelle Hetzjagd, gestern durch den Pseudo-„Tierrechtler“ Carsten Thierfelder auf Facebook gestartet, schon diverse empörte Medienberichterstattung mit Hinweis auf das illegale Tun hervorgerufen. Dabei wird der Urheber der Lynchjustizaktion namentlich nicht genannt, weil die Journalistenkollegen nicht wissen können, dass Carsten Thierfelder schon vor langer Zeit von sich aus an die Öffentlichkeit getreten ist und deshalb problemlos namentlich benannt werden kann.

Namentlich genannt werden muss!

 

Der schönste Tag im Leben des Carsten Thierfelder

Was ist passiert? Auf welchen dunklen Wegen auch immer ist der Betreiber der Webseite mit den strafbaren Inhalten, animal-pi.net, gegen den inzwischen mehr als 23 Gerichtsurteile und –beschlüsse vorliegen sowie mehrere Strafverfahren anhängig sind (vgl. Artikelliste am Ende vom Text), an ein Tierquäler-Video gelangt. Darin prügelt ein gut sichtbarer junger Mann mit unglaublicher Gewalt auf einen kleinen Terrier ein.

Hinweis: Die DN-Redaktion hat sich mit Absicht das Video nicht angesehen. Erklärung dazu am Ende vom Text. Deshalb greift DN hier auf die Beschreibung eines aktuellen Artikels in der Rheinzeitung zurück:

              

Er hält das Tier mit der einen Hand am Genick vor die Kamera und schlägt immer wieder auf seinen Kopf und die Schnauze ein. Das Hündchen schreit und winselt laut, während er den Hund beschimpft, weil der aufs Bett gepinkelt habe.

(Rheinzeitung, 06.03.14: Mann filmte sich beim Tierquälen: Video löst auf Facebook Hetzjagd aus“)

              

Auf diese Chance hat „Garsti Carsti“, wie Thierfelder in der Tierschutzszene auch genannt wird, vermutlich sein ganzes Leben lang gewartet: Er lädt das Video auf seinem Account auf Facebook hoch und startet einen verbotenen privaten Fahndungsaufruf. Ganz konkret fordert er die Internetgemeinde dazu auf, an seine Adresse Hinweise zum Täter zu geben. Wohlgemerkt: Der Privatfahnder fordert die Internetgemeinde auf,diese Hinweise an seine Adresse zu liefern, nicht an die der Polizei.

Dieser Aufruf hat sofort Erfolg: In nullkommanix wird der Name und die Wohnadresse des mutmaßlichen Täters genannt und in den rund über 4.000 Kommentaren bis zum Abend ständig und immer wieder wiederholt.

 

Der Fall ist längst gelöst, der Hund in Sicherheit

Typisch für den notorischen Rechtsbrecher und Menschenjäger Carsten Thierfelder, der dieses Hobby unter Anhäufung einer unglaublichen Vielzahl an mutmaßlichen Straftaten seit vielen Jahren betreibt (siehe Links am Ende vom Text), ist der Umstand, dass der Fall als solcher schon längst gelöst ist.

Rhein-Zeitung und der internetkritische Blog Mimikama berichten, dass der Fall drei Wochen alt ist. Der Hund befinde sich nicht mehr bei dem jungen Mann aus dem Tierquäler-Video, der auch selbst nicht mehr auf freiem Fuße sei. Bei der Polizei Betzdorf liege eine Strafanzeige schon länger vor. Die Behörden ermitteln.

Die ganze Aktion von Carsten Thierfelder, gegen den derzeit eine angeordnete Erzwingungshaft von 100 Tagen anhängig ist (vgl. Aua1152), ist also vollkommen sinn- und zwecklos. Er geilt sich mitsamt seiner Internetgemeinde an dem Leiden des Hundes auf und missbraucht dessen Qual ausschließlich zur Selbstdarstellung.

Und es funktioniert: Gestern Abend hatte DN gegenüber einem Anrufer prophezeit, dass Thierfelder bis heute Morgen rund 30.000 Teilungen auf das Horrorvideo generieren wird. Bingo!

Ebenfalls typisch für solche Hetzjagden ist die Tatsache, dass Facebook auf die vielen Hinweise auf diesen illegalen Vorgang offensichtlich wieder nicht reagiert. Facebook stellt die Infrastruktur für solche mutmaßlichen Straftaten zur Verfügung. Das ebenfalls bei YouTube hochgeladene Video war dort gestern Abend schon nicht mehr verfügbar. Aber der Facebook-Account von Carsten Thierfelder läuft und treibt das Video immer noch weiter um!

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot der Seite mit den verbotenen Inhalten, auf die schon eine Verlinkung kostenpflichtig anwaltlich abmahnfähig ist. Hier „kritisert“ Carsten Thierfelder Facebook als Plattform für Kinderschänder, Zoophile, Nekrophile etc. – genau die Plattform, der er sich jetzt selbst bedient, um den größten Triumph seiner Hetzerkarriere zu feiern: eine von ihm ins Leben gerufene Lynchjustizaktion gegen einen Hundequäler.

 

Dass YouTube eher bereit ist, geltendem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, zeigt auch der in Aua1258 dokumentierte Fall – natürlich wieder im Kontext mit Carsten Thierfelder.

 

Mimikama.at weist auf Strafbarkeit hin

Ganz zügig hat der die Social Media kritisch begleitende österreichische Internetblog Mimikama.at reagiert. Schon um 19.41 Uhr wird dort gestern der Fall veröffentlicht. Ergänzt durch Screenshots von Carsten Thierfelders Facebook-Account, der jedoch – und glücklicherweise – unkenntlich gemacht wurde, wird erneut auf die Strafbarkeit privater Fahndungsaufrufe hingeweisen. Die Rechercheure des Vereins zur Aufklärung von Internetmissbrauch hatten auch schon mit der Polizei in Betzdorf, dem Wohnort des mutmaßlichen Tierquälers, telefoniert. Dort wurde noch einmal bestätigt: Es ist ein geklärter Fall. Der Hund ist in Sicherheit. Eine Strafanzeige liegt vor. Es wird ermittelt.

 

Rechtsstaat greift bei Carsten Thierfelder nicht

Kenner der verschiedenen Menschenjagden von „Garsti Carsti“ können den Hinweis auf die Strafbarkeit privater Fahndungsaufrufe nur müde belächeln. Denn sie wissen: Mindestens in Bezug auf Carsten Thierfelder funktioniert der Rechtsstaat nicht. Was sollen Geschädigte mehr tun, als ihn wieder und wieder bei der Polizei anzuzeigen und auch auf privatrechtlichem Weg gegen den notorischen Verleumder vorzugehen? Seine Webseite, die noch nicht einmal ein ordnungsgemäßes und wahres Impressum aufweist, stattdessen aber ausschließlich aus erkennbar strafbaren Inhalten besteht, war früher auf einem ausländischen Porno-Server gelagert. Inzwischen hat Thierfelder mit der Seite sogar Europa verlassen. Sie ist für deutsche Behörden nicht mehr erreichbar.

Der Mann hat schon vor langer Zeit die sogenannte eidesstattliche Versicherung abgelegt. Die Ordnungsstrafen in inzwischen 6-stelliger Höhe, die von Amts- und Landgerichten quer durch die Bundesrepublik gegen ihn verhängt wurden (Listung eines Teils dieser mit Aktenzeichen in Aua689), laufen ins Leere. Überdies behauptet er, schwer krank zu sein. So gelingt es ihm phasenweise, sich der Ordnungshaft zu entziehen. Carsten Thierfelder war für seine Verleumdungen und Straftaten im Internet jetzt schon mehrfach in Haft (Ordnungshaft Oktober 2013 siehe Aua1102; Erzwingungshaft 2011 siehe Aua1103).

Von den diversen derzeit offensichtlich nur schleppend laufenden Strafverfahren gegen ihn berichtet Carsten Thierfelder selbst im Internet.

Weitere derzeit zu erwartende Strafverfahren gegen ihn sollen vor einem Schöffengericht stattfinden. Das bedeutet ein Strafmaß nicht unter zwei Jahren.

 

Bildzitat Screenshot. Unter (strafbarer) Verwendung nationalsozialistischer Symbole bei voller Namensnennung werden völlig unbescholtene Tierschützer auf der Webseite mit den strafbaren Inhalten von Carsten Thierfelder aufs übelste verleumdet. Nach  Meinung dieser Redaktion erfüllt er dabei alle Strafbestandmerkmale der Volksverhetzung. Er verharmlost den Holocaust. Das alles ist den Behörden seit vielen Jahren bekannt. Unendlich viele Beweise, Fotos, Screenshots wurden vorgelegt. Aber es geschieht nichts! Und durch den Riesenerfolg seines Fahndungsaufrufs zu dem Hundequäler-Video fühlt sich der mutmaßliche Straftäter auch noch bestätigt. Die DN-Redaktion hat im obigen Screenshot alle Nachnamen sowie das Porträt des verleumdeten Tierschützers in der SA-Uniform unkenntlich gemacht.

 

Behörden sehen seit Jahren tatenlos zu

Die Webseite des Carsten Thierfelder ist eine endlose Anhäufung von Rechtsbrüchen: Dort werden ganz viele Menschen mit vollen Namen und ihrer Adresse genannt und als Zoophilie, Pädophile, Kinderficker, Betrüger, Diebe mit einer Fäkalsprache verleumdet, die ohne Beispiel im Internet ist.

Carsten Thierfelder veröffentlicht dort seit Jahren im Bruch von allen Urheber- und Persönlichkeitsrechten Bilder der ihm verhassten Personen, die er dann teilweise auch noch manipuliert: Die Herausgeberin dieses Blogs etwa wird dort in einer SS-Uniform abgebildet; ein anderes Bild zeigt sie mit Hitlerbart; in einer weiteren Fotomontage wurden ihr die Augen geblendet; der Dollpunkt bildet eine Fotomontage, bei der Karin Burger mit einem bekennenden Zoophilen in der Badewanne sitzt.

Carsten Thierfelder hat in den letzten fünf Jahren den Ruf vieler unschuldiger Menschen unwiderruflich zerstört. Er trägt Mitschuld am Suizid eines Menschen, dessen Angehörige von diesem Verlust so traumatisiert sind, dass sie es – nach mehreren erfolglosen Versuchen mit enormen Kosten – aufgegeben haben, an den Rechtsstaat zu appellieren!

 

Bildzitat Screenshot der schlimsten Hetz-, Hass- und Lügenseite der Tierschutzszene. Hier verspricht Carsten Thierfelder „Einsichten“ aus seinem Gefängnisaufenthalt im Oktober 2013. Leider war es ziemlich Essig mit den „Einsichten“ – ganz im Gegenteil: Der Mann tickt immer mehr aus!

 

Kein Unterschied zwischen Thierfelder und dem Hundequäler

Keine Frage: Das Video ist unendlich grausam. Aber es ist mit gutem Grund verboten, dass Privatpersonen sich hier zum Vollstrecker aufspielen. Die Behörden kümmern sich ja schon um den Fall.

Wer dem Metzger das Schnitzel abkauft, der autorisiert rückwirkend den Schlächter zur Tiertötung. Er wird sein Partner.

Wer die tierversuchsgetestete Kosmetik konsumiert, rechtfertigt die Folter der erfindungsreichen Experimentatoren. Beide wirken partnerschaftlich zusammen.

Und wer Tierquälern und Zoosadisten wie dem Mann in dem aktuellen Video ohne Sinn und Zweck ihr brutales „Produkt“ (= Video) abnimmt und ihnen durch Verbreitung eines solchen zum gewünschten Lustgewinn verhilft, der ist effizienter Partner solcher Kreaturen

Beide profitieren vom Leid des Tieres. Beide missbrauchen es zu ihren ganz persönlichen Vorteil. Es gibt keinen moralischen Unterschied zwischen dem, der das Tier quält, und dem, der ihm zur Hand geht und seinen Profit an schäbiger Aufmerksamkeit daraus schlägt. Und seien es nur Likes, Kommentare und Teilungen auf Facebook.

Der eine produziert das Leid, der andere konsumiert es mit perverser Lust. Dabei spritzt ihm der Bratensaft beim geilen Fressen von den wollüstigen Lippen wie dem grausam geprügelten Hund der Angsturin zwischen den Beinen hervor.

 

Videokonsumenten geben dem Tierquäler Recht!

Der Hund ist längst in Sicherheit; der Täter ist in Gewahrsam. Die Polizei ermittelt. Doch jeder einzelne der Tausende von Konsumenten dieses Videos schickt mit seinem individuellen Klick den kleinen Hund wieder und wieder in die Hölle zurück. Denn das Anschauen dieses Terrors hat keinen Sinn. Es gibt nichts aufzuklären. Es gibt nichts aufzudecken. In unendlichen Wiederholungen, in der virtuellen Agonie, wird der Hund nur deshalb ad infinitium verprügelt, um dem widerwärtigen Voyeurismus von perversen Pseudo-Tierfreunden zu bedienen, die mit ihrem Konsum den Produzenten des Drecksfilmchens bestätigen.

So wichsen sie zu Tausenden an der Stange von Thierfelder, der luststöhnend in Klicks und Teilungen ejakuliert und die Zuwendung seiner Internet-Nutten für Liebe nimmt, Likes für Applaus, Teilung für Zustimmung und alles zusammen für Recht! Für Be-Recht-igung seines kriminellen Tuns! Endlich, endlich kommt sie, die ersehnte DaseinsbeRECHTigung für einen Mann, der außer Hass und Verleumdung nichts zu geben hat!

Ein armseliges psychopathisches Würstchen lädt die Internetgemeinde unter seine miefige Bettdecke auf der durchgepinkelte Matratze ein. Und Tausende kommen!

Doch es ist alles gleich widerwärtig, gleich unmoralisch: der Quäler ebenso wie sei´n eilfertiger Manager ebenso wie die Hass- und Lynchjustizpostings absondernden Konsumenten des Leids. Letztgenannte markieren durch ihre überdies noch strafbaren Kommentare, Lynchjustizaufrufe und ekelhaften Gewaltphantasien ihren Standort auf derselben moralischen Stufe wie der Hundeprügler und sein williger Multiplikator. Alles ein Pack! Vorzivilisatorisch. Antidemokratisch. Menschenverachtend. Faschistoid. Kriminell. Und primär: unterirdisch dämlich! Moralisch restlos verkommen!  

 

Solidarität mit dem Hund durch Konsumverweigerung

Ich, Karin Burger, habe mir das Video mit Bedacht nicht angesehen. Denn ich erlaube nicht, dass diesem Hund – und sei es nur für mich – noch einmal die unerträgliche Gewalt seines Peinigers widerfährt. Ich lade sein Leid nicht auf mit meiner Energie und perpetuiere es damit. Ich werde nicht zum Partner des Täters und seines Managers Carsten Thierfelder sowie der geil geifernden Voyeure im Internet, die sein Leid verhöhnen, indem sie es zur eigenen moralischen Überhöhung missbrauchen.

Sie entschuldigen mich? Ich gehe zum Kotzen!     

 

© Rainer Sturm / pixelio.de

 

DN-Artikelserien zum Thema:

Außenwahrnehmung des Tierschutz-Faschismus‘:

Aua660 / Aua 689 / Aua694 / Aua699 / Aua742 / Aua744 /

Carsten Thierfelder ist auch namentlich nicht benanntes Thema des offenen Briefs der DN-Redaktion an das Bundeskriminalamt: Aua697

Zoophilen-Hetze außerhalb von Recht und Gesetz:

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