Aua1252P: Veterinäre, die Prügelknaben der Tierschutznation: Wenn Tierschutz kein Spaß mehr ist!

 

{TS-Kritik}     [im DNPA erschienen: 24.02.14; online verfügbar ab: 30.03.14]

 

Amtstierärzte sind so ziemlich an allem und jedem schuld, was in Deutschland tierschutztechnisch schiefläuft. Zu Protesten und Shitstorms gegen Veterinärämter aufzurufen, das ist inzwischen ein tief ins Unterbewusstsein abgesunkener Reflex von Tierschützern, der immer frenetischen Beifall findet (vgl. auch Artikelserie „Versteigerung von 36 Foxterrieren“, Linkliste in Aua991). In Einzelgesprächen mit Vertretern dieser gesellschaftsfernen Aktivistengruppen stellt sich dann meistens heraus, dass diese nicht den blassesten Schimmer einer Ahnung davon haben, welchen vielfältigen Zwängen und Verpflichtungen Veterinäre ausgesetzt sind.

Amtstierärzte sind – hier bewusst holzschnittartig dargestellt – für Tierschützer in der Regel herzlose, ignorante, bequeme, vom Staat fett alimentierte Fachidioten von unerschütterlicher Trägheit, die ihr erträumt gigantisches Instrumentarium zur Verbesserung der Situation der Tiere aus purer Bockigkeit ungenutzt lassen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Dass zum Zeitpunkt der Onlineschaltung dieses Artikels gerade das Gegenteil in der DN-Berichterstattung aktuell ist (vgl. Artikelserie Ralf Hewelcke), steht der nachfolgenden Argumentation nicht entgegen. Konstellationen, wie sie derzeit rund um das Veterinäramt Landkreis Oberhavel zu thematisieren sind, stellen nach Wahrnehmung dieser Redaktion doch eher die Ausnahme dar.

 

Der staatlich bestellte Feind des Tierschutzes: Amtstierärzte

Veterinäre tun alles nicht: Sie kontrollieren nicht, sie interessieren sich nicht, sie beschlagnahmen nicht und vor allem tanzen sie nicht nach der dilettantisch gespielten Pfeife der in der Regel komplett sachkundefreien Tierschützer und Tierrechtler dort, wo diese als Einzelpersonen oder Kleinstvereine auftreten. Veterinärämter sind: der Feind! (Eine derer vielen!)

Dieses Image wird entsprechend gepflegt, auch von großen Tierschutzorganisationen. PETA Deutschland e. V. gibt jährlich ein entsprechendes Ranking heraus. Die aktuelle Liste für 2013 verweist auf die Kriterien:

 

              

PETAs Zusammenarbeit mit Amtstierärzten

Stand Februar 2014

Veterinärämter sind für die Überwachung und den Vollzug des Tierschutzgesetzes in Deutschland zuständig. PETA meldet den Behörden jeden Monat zahlreiche Fälle von Tierquälerei und kontrolliert, ob und wie die Behörden im Sinne des Tierschutzgesetzes daraufhin tätig werden. Während wir in vielen Fällen in kooperativer Zusammenarbeit mit Amtstierärzten sehr gute Erfolge für die Tiere erzielen konnten, gibt es noch immer viel zu viele Behörden, die das Tierschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien nicht umsetzen. Ein Grundproblem ist das Fehlen einer neutralen Aufsichtsbehörde, welche schlecht arbeitende Amtstierärzte kontrolliert und maßregelt.

(PETA Deutschland: Die besten und die schlechtesten Veterinärämter 2013)

              

Das Ranking basiert also auf der „Zusammenarbeit“ mit PETA Deutschland e. V., einer Organisation, die selbst massiv unter Kritik steht. In der gewohnt respektlosen Diktion von DN heißt das: PETA hält das Stöckchen hin und die Veterinärämter dürfen springen.

Dass Veterinärbehörden nicht nur mit der Überwachung und dem Vollzug des Tierschutzgesetzes in Deutschland beauftragt sind, sondern darüber hinaus und das bei flächendeckend dramatisch knapper Personaldecke auch noch jede Menge anderer Aufgaben zu erledigen haben (Beispiel: Lebensmittelüberwachung, Einhaltung des Tierseuchenrechts etc.), muss Tierschützer natürlich nicht interessieren. Sagt der Tierschützer!

So holzschnittartig, wie die DN-Redaktion oben das grobe Bild von Amtstierärzten in tierliebenden Köpfen gezeichnet hat, so vereinfachend, pauschalisierend und häufig ungerecht geht der Tierschutz mit den Amtstierärzten um.

 

 

 

Mehr Farben als das Fell dieses Dalmatiners weist auch das Denken vieler Tierschützer nicht auf: schwarz – weiß! Ein Veterinär, der nicht tut, was der Tierschützer will, der ist schlecht. Und umgekehrt.

Foto: © Maja Dumat / pixelio.de

 

Engagement bis zur Frühverrentung

Wie willkürlich und individuell so ein Veterinäramtsranking ausfallen kann, zeigt anschaulich das Beispiel des Veterinäramts im Landkreis Diepholz. Dieses wird von PETA im Ranking für das Jahr 2012 auf Platz 5 der „schlimmsten Veterinärämter“ verwiesen. Als Begründung führen die Tierrechtler an, das Kreisveterinäramt Diepholz habe im Wiesenhofskandal eine unrühmliche Rolle gespielt.

Diese Rolle und deren Ausgestaltung durch das VA Diepholz kann diese Redaktion nicht beurteilen.

Beurteilen dagegen kann sie das mehr als tapfere und konsequente Vorgehen exakt dieser Behörde in einem der größten Tierschutzskandale dieser Republik: Gnadenhof M. von der wegen Tierquälerei verurteilten Barbara B. Der unermüdliche Einsatz der damals zuständigen Veterinärin, trotz massiver persönlicher Bedrohungen und regelrechtem Stalking durchgezogen, hat die Beamtin schwer krank gemacht und sie anschließend in den Ruhestand gezwungen (Quelle).

Das Kreisveterinäramt Diepholz gehörte, zumindest in der Vergangenheit, auf dem tierschutzkritischen Blog Doggennetz.de zu den am meisten gelobten dieses Landes.

So unterschiedlich können Rankings sein! Oder: so willkürlich!

 

Den Kommunen steht das Wasser bis zum Halse, den VÄ bis zum Scheitel

Tierschutz kostet in allererster Linie Geld; auch der von Veterinärbehörden zum Vollzug gebrachte Dabei interessiert es die Tierschützer wenig, dass den meisten Kommunen das finanzielle Wasser bis zum Halse steht, das bei vielen Veterinärbehörden des Landes allerdings schon über dem Scheitel zusammengeschlagen ist. Die Verschuldung der Kommunen ist bekannt. Sie unterliegen drastischen Sparauflagen. Die Schuldenbremse ist in der Kommunalverfassung verankert.

Die Kommunen wiederum verweisen darauf, sich von den den vielen staatlichen Aufgaben überlastet zu fühlen (hier).

Die hohe Verschuldung bei knappen Kassen führt in vielen Kommunen inzwischen zu drastischen Maßnahmen, die alle Bürger betreffen: Schließung von Stadtbüchereien und Schwimmbädern, Verschleppen wichtiger Bausanierungen z. B. von Schulen und Straßen etc.

Und dann kommen die Tierschützer daher mit ihrem peinlich reduziertem Blickwinkel, die mit ignoranter Selbstherrlichkeit den Wert Tier zur obersten Maxime erheben. Aus dem dicht gewebten Teppich der Pflichtaufgaben eines Veterinäramts friemeln sie den Faden Tierschutz heraus und ergeben sich ihren Empörungskrämpfen. Finanz-, Sach- und andere Zwänge, denen Amtstierärzte unterliegen werden dabei mit naiver Großartigkeit ausgeblendet.

 

Schießen ohne Munition

Die Probleme in der Interaktion zwischen Tierschützer und Fachbehörde fangen häufig schon bei der „Anzeige“ der monierten Missstände an. Ein Veterinäramt, das Tierhaltungen kontrollieren und Auflagen machen soll, braucht in erster Linie verwertbare „Munition“: genaue Benennung der kritisierten Missstände mit Beweismaterial, Fotos, benannten Zeugen. Am liebsten schriftlich, damit sich das VA schon mal im Hinblick auf eventuelle folgende Widersprüche des Tierhalter, Dienstaufsichtsbeschwerden und Verwaltungsgerichtsverfahren wappnen kann.

Nicht selten beklagen Amtstierärzte auch, dass Tierschützer mit völlig utopischen Forderungen an die Fachbehörde herantreten oder angebliche Tierquälereien anzeigen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Nur weil Pferde auf einer Weide ein dreckverkrustetes Fell haben, bestehen noch lange keine Haltungsmängel. Und auch gegen die Hundehaltung an der Kette kann der Amtstierarzt dann nicht einschreiten, wenn diese Kettenhaltung den Vorschriften entspricht. So dringend sich das manches Tierschützerherz auch anders wünscht.

Wurden bei der Weiterleitung von Beschwerden aus der Bevölkerung über die Tierschützer an die Behörde sogenannte „Nachbarschaftsstreitigkeiten“ ausgeschlossen? Das nämlich ist ein häufiger Grund, Tierhaltungen anzuzeigen: Hier sind sich Nachbarn spinnefeind. Der eine möchte dem anderen nur eine reinbrezeln. Mehr steckt nicht dahinter. Aber für solche Zwistigkeiten die Veterinäre in Betrieb zu setzen, nimmt denen ganz rasch die Lust, den Tierschützern ein offenes Ohr zu schenken.

 

Schiere Existenz statt easy Freizeitbeschäftigung

Für das Personal dieser finalen behördlichen Adresse in Sachen Tierschutz steht in der Regel viel auf dem Spiel. Viel mehr als für manchen Tierschützer. Nicht selten die nackte Existenz. Für Veterinäre ist Tierschutz kein Spaß mehr. Er ist Beruf und Existenzgrundlage – in einem extrem komplexen Geflecht unterschiedlichster Beziehungen, Kausalnexi und Verpflichtungen, einem Dschungel aus Verwaltungsrecht und Bürokratie plus einer Flut weiterer Gesetze, die zu berücksichtigen sind. Ein Landrat als Dienstherr und darüber ein Landesverbraucherschutzministerium, das permanent und oft nicht öffentlich über Vorgaben und Direktiven Einfluss nimmt und die für Tierschutz wirklich engagierten Veterinäre immer wieder ausbremst.

Solche Feinheiten erfahren recherchierende Journalisten allerdings nur in Ausnahmefälle und im vertrauten Gespräch von den Amtstierärzten, die sich auf die Verschwiegenheitszusage der Rechercheure verlassen. Sonst könnte die Karriere gleich zu Ende sein.

Die in ihrem oft kindlichen Anspruch ungebremsten Tierschützer können sich vermutlich schwer oder gar nicht vorstellen, dass es für einen weisungsgebundenen Amtstierarzt schier unmöglich ist, gegen seinen Chef, den Landrat, welchem die Tiere vielleicht vergleichsweise wurscht sind, anzuagieren. Vielleicht steht dieser Landrat einem strukturschwachen Landkreis mit enormen Finanzproblemen vor, der kaum weiß, wie er die drohende Pleite abwenden soll.

Und dann soll sein Veterinäramt – nennen wir eine fiktive, aber realitätsnahe Zahl –  200 Tiere beschlagnahmen? Mit all den Kosten, welche diese Beschlagnahmung für den Kreis nach sich zieht? Ein Kreis, der vielleicht kaum weiß, wie er den Betrieb seiner Stadtbücherei aufrechterhalten soll?

 

 

Scheißtöle auf der Karriereleiter? Eine falsche Entscheidung und die Karriere ist zu Ende. Hinten dran hängen vielleicht auch noch Frau und Kinder? Von der Altersversorgung ganz zu schweigen? Verstehen kann man den Amtstierarzt schon, der Wuffi hier einfach diskret von der Treppe kickt.

Foto © Martin Genter / pixelio.de

 

Erster Kostenträger bei Beschlagnahmungen

Was interessiert den Tierschützer die Kostenfrage? Der findet sich nicht selten auf Hartz IV oder in andere Sozialtransfer gebettet, was ihm die viele freie Zeit schenkt, die Arbeit der Fachbehörde zu kontrollieren und zu bewerten, kraftvoll enerviert aus einem üblen Gebräu von unreflektierter Erwartungshaltung, abwesender Sachkunde, hochkochenden Emotionen und blankem Spaß an der Hatz!

Erster Kostenträger bei der Beschlagnahmung von Tieren ist die vollziehende Behörde, also der Kreis. Zwar kann sich dieser diese Aufwendungen bei dem Tierhalter zurückholen, aber in den seltensten Fällen sind solche Tierhalter solvent. Da ist häufig nichts zu holen. Der Landkreis bleibt auf den oft beträchtlichen Kosten sitzen.

Eine anschauliche Zahl dazu liefert erneut der Tierschutzskandal Gnadenhof M. Für die Beschlagnahmung, Unterbringung, Versorgung und tierärztliche Betreuung von weit über 100 Hunden entstanden dem Landkreis Kosten in Höhe von 60.000 Euro! Und das ist nur eine Zahl, die unterwegs und vor Abschluss der Angelegenheit genannt wurde. Bei der Tierhalterin selbst war nichts zu holen. Eine am Schluss zwangsversteigerte Immobilie bediente zunächst einmal andere Gläubiger.

Eine Kreisverwaltung, die bei bekannt knappen Mitteln zugunsten des Tierschutzes in der Kasse ein Ungleichgewicht verursacht, kann selbst dafür belangt werden!

 

Hohes juristisches Risiko

Und von dem juristischen Risiko war bisher noch gar nicht die Rede. Nicht nur Tierschützer, auch Tierhalter, durch Auflagen des Veterinäramts oder gar Beschlagnahmungen gemaßregelt, sind sehr prozessfreudig. Und wehe dem Veterinäramt und dem Amtstierarzt, der einen nachfolgenden Prozess vor dem Verwaltungsgericht verliert. Karrieretechnisch kann der einpacken!

Und wieder bleibt die Kostenfrage: Denn wenn das Verwaltungsgericht die Auflagen, die Beschlagnahmung und alle daraus folgenen Verwaltungsakte der Veterinärbehörde nicht als rechtmäßig absegnet, hat der Tierhalter Regressansprüche gegenüber dieser bzw. dem zuständigen Kreis.

 

 

So viel Zucker gibt es vermutlich gar nicht zu kaufen wie für die rektale Applikation beim Landrat notwendig wäre – für einen Amtstierarzt nach einem womöglich auch noch in zweiter Instanz verloreren Verwaltungsgerichtsprozess in Sachen Tierschutz. Um sich diesen wieder einigermaßen gewogen zu machen.

Foto © günther gumhold / pixelio.de

 

Nächstes Problem: beschlagnahmen wohin?

Und damit sind noch nicht einmal die Hälfte der Probleme beim Vollzug von „Tierschutz“ durch Amtstierärzte benannt. Es kommt als nächste Hürde: beschlagnahmen wohin?

Vergleichsweise einfach ist diese Frage noch bei Hunden, wenn nicht das nächst erreichbare Tierheim gerade so voll mit Auslandshunden ist, dass es für beschlagnahmte Inlandsfälle keinen Platz mehr hat. Und das ist inzwischen – leider – die Regel! Selbst Amtstierärzte, welche, auch im Einklang mit ihrem Kreis, das verwaltungsrechtliche Instrument der Beschlagnahmung fundiert und indiziert anwenden möchten, finden häufig keine Unterbringungsmöglichkeiten für die Hunde.

Noch schlimmer ist das bei Katzen! Handlungsunfähig wird ein Veterinäramt in den Fällen, in denen es womöglich noch um größere Kontingente verwilderter, nicht handzahmer Katzen geht. Nach Auffassung von Experten ist die dauerhafte Unterbringung solcher Katzen in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen schlicht Tierquälerei. Deshalb etwa legt auch die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes fest, dass sogenannte frelebende Katzen in einen geeigneten Lebensraum entlassen werden müssen.

Den Shitstorm gegen ein Veteirnäramt möchte diese Redaktion nicht erleben, welches beschlagnahmte „freilebende Katzen“ anschließend und selbst unter von Experten (bitte nicht: von Tierschützern!) als optimal bewerteten Bedingungen wieder in die Freiheit entlässt!

Richtig spannend jedoch wird eine erforderliche Beschlagnahmung dann, wenn es sich um Exoten oder Wildtiere handelt.

Das Gegenargument aus Tierschützerkreisen klingelt gleich in den Ohren. Rasch werden irgendwelche Freiwilligen und/oder übernahmebereiten Tierfreunde aus dem Hut gezaubert. Diese verfügen in den meisten Fällen noch nicht einmal über entsprechende Sachkunde, die dafür notwendigen Nachweise und/oder über die entsprechenden behördlichen Genehmigungen für die Unterbringung anspruchsvoller Tierarten.

Diese Redaktion hat in den vielen Jahren der Recherche mehr als einen Veterinär erlebt, der liebend gern beschlagnahmt und Tiere aus unwürdigen Haltungsbedingungen befreit hätte, er wüsste denn wohin!

 

Strukturfehler!

Das Tierheim eines fiktiven Landkreises weist gravierende Mängel auf. Die Tierheimleitung ist nicht sachkundig. Die Bausubstanz ist unter aller Kanone, die Zwinger widersprechen allen gesetzlichen Anforderungen. Träger ist irgendeiner der nahe am Bankrott dahinvegetierenden Tierschutzvereine, vorzüglich mit einer Vorstandsschaft, die schon am Rollator daherkommt und seit gefühlten 100 Jahren „herrscht“.

Blöd: Dieses Tierheim bzw. dieser Tierschutzverein ist auch Partner des Kreises oder einiger Gemeinden desselben bei der kommunalen Fundtierverwaltung.

Der Veterinär würde gern Auflagen zur Verbesserung der Situation im Tierheim machen. Nur: Er weiß genau, der Verein hat nicht das Geld, um diese Auflagen zu erfüllen. Das bedeutet: Im nächsten Schritt müsste er dem Tierheim die Betriebserlaubnis entziehen. Dann aber kriegt er Ärger mit seinem Chef, dem mit diesem Vorgehendie die (bequeme / kostengünstige / entfernungstechnisch einzige) Unterbringungsmöglichkeit für Fundtiere genommen würde.

Sein Chef mag zwar Tiere, weiß aber auch, dass seine Bürger und deren Anliegen Vorrang haben. Persönlich kann unser Veterinär nicht so wahnsinnig gut mit dem Landrat. Seine Amtskollegen in der Fachbehörde sehen die Mängel im Tierheim weitaus lockerer. Auf sie kann er nicht zählen.

Wie groß muss die „Tierliebe“ dieses Amtstierarztes sein, in die Konfrontation zu gehen, den Tierheimbetreiber (i. e. der bissigen Seniorentruppe e. V.) zuerst freundlich zu mahnen, dann Auflagen zu erteilen, schlussendlich die Betriebsgenehmigung zu entziehen und dem Lamento des Kreises zum Problem der Unterbringung von Fundtieren mit Achselzucken zu begegnen? Und mit all dem seine Karriere endgültig einzuäschern?

Es ist – wieder einmal – ein Strukturfehler: Wie sollen Veterinäre die Aufsicht über Einrichtungen führen, deren Nutznießer oder in wenigen schlimmeren Fällen sogar Betreiber ihr eigener Chef und Dienstherr (der Landkreis) ist? Zu diesen schlimmen Fällen gehört der Landkreis Sigmaringen (vgl. Artikelserie Fundtierverwaltung Landkreis Sigmaringen, Linkliste in Aua867).

 

Des Pudels Kern der „Garantenstellung“

Politik und Gesellschaft führen Tierschutz ganz klar nur als Lippenbekenntnis. Die nahezu einzige institutionalisierte Form von „Tierschutz“ sind die Veterinärbehörden, die in der Stahlpresse zwischen emotional überqualifizierten Tierschützern und einem unerbittlichen komplexen Apparat aus Gesetzen, Verordnungen und Bürokratie ganz unmittelbar mit ihrer eigenen Existenz und ihrer Karriere dafür haften, dass die hämische Lüge vom ach so tollen Tierschutz in Deutschland nicht offenkundig wird.

Das ist ihre wahre Garantenstellung!

Oder knapp: die Jungs und Mädels mit dem Arschkarte-Abo!

Die gute Nachricht: Sie wissen das schon (hier)!

 

 

 

DN weiß natürlich nicht, was Sie auf diesem Bild sehen …

Foto: © M Großmann / pixelio.de