Aua1152: Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz (12): Beschluss Nr. 23 gegen Carsten Thierfelder avisiert 100 Tage Haft

 

{TS-Kritik}

 

Szenekenner konnten das Vorliegen des nächsten Gerichtsbeschlusses gegen den notorischen Verleumder Carsten Thierfelder schon an mehreren völlig unterirdischen Einträgen im Gästebuch des Tierhof Straelen ablesen. Mit körperlich nahezu spürbaren Hass hatte dort ein sich feige hinter dem Usernamen „xx“ Versteckender in drei Postings vom 5. November 2011 um (1) 11:09:25 h, (2) 13:06:31 h und (3) 13:34:25 h in gewohnt unerträglicher Fäkal- und Gossensprache die Tierschützerin Martina Retthofer vom Tierhof Straelen auf übelste beschimpft und als Tierporno-Darstellerin verleumdet. Sie wurde als „Zoophilen-Schlampe“, als „Zahnlose Zoophilen-Votze“, als „Retthofer-Votze“ im Kreise ihrer befreundeten „Tierficker“ und als „hässliches Miestvieh“ (Originaldiktion!) beschimpft.

Hut ab vor dem Team des Tierhof Straelen, das den Mut aufgebracht hat, zur vollständigen Dokumentation der von den Fanti-Zoos praktizierten Gossenhetze diese Postings freizuschalten.

Die Straelener Tierschützer legen jedoch Wert auf den Hinweis, dass sie mit nämlicher Härte und Konsequenz auch gegen alle Dritte vorgehen werden, die solche oder ähnliche Verleumdungen, wie sie von Carsten Thierfelder erfunden werden, andernorts und speziell bei Facebook vertreiben.

Erneut an dieser Stelle hervorzugeben ist die Tatsache, dass ein Mann, der unbescholtene Tierschützer mit derlei Verbalinjurien belegt und von den Gerichten wieder und wieder in die Erzwingungshaft geschickt werden muss, von Rosa Hackl, DOGnews (FB), sowie dem unqualifizierten K9-News-Schreiberling Thomas I. verteidigt und unterstützt wird.

In der DN-Zählung als Nr. 23 liegt vom Amtsgericht Recklinghausen gegen Carsten Thierfelder mit Datum vom 26. September 2013 (Posteingang beim Anwalt der Verfügungskläger jedoch erst vier Wochen später) ein weiterer Beschluss vor, der gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro festsetzt sowie ersatzweise für je 50,00 Euro einen Tag Ordnungshaft. Auch ohne Taschenrechner kommt der Interessierte damit rasch auf 100 Tage Haft!

Grund für dieses Ordnungsgeld ist die Tatsache, dass Carsten Thierfelder die ihm gerichtlich untersagten Äußerungen über die Verfügungskläger (siehe Aufzählung im Scan des Beschlusses unten im Anhang) weiterhin veröffentlicht.

Ja, das tut er. Siehe oben!

Nach Kenntnis der DN-Redaktion stehen derzeit noch drei weitere Gerichtsbeschlüsse obiger Art gegen Carsten Thierfelder aus, wobei sich sowohl das verhängte Ordnungsgeld wie die dazu korrelierende Ordnungshaft jeweils verdoppele.

 

Weitere DN-Artikel zu diesem Thema:

Bisherige Dokumentation auf DN der gegen Carsten Thierfelder bisher und in einem Zeitraum von über zwei Jahren schon ergangenen Gerichtsentscheide:

Aua689 / Aua713 / Aua1028 / Aua1029 / Aua1061 / Aua1062 /