Aua1132: Hinter den DN-Kulissen (22): Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Duisburg zum Tatvorwurf Verleumdung

 

{TS-Kritik}

 

Die DN-Artikelserie Hinter den DN-Kulissen berichtet – ACHTUNG, Überraschung – von den Ereignissen hinter den DN-Kulissen! Dazu gehört etwa eine Flut von völlig abstrusen Strafanzeigen gegen Karin Burger, erstattet von Personen, über die auf diesem tierschutzkritischen Blog berichtet wurde, oder auch Personen, die sich von „anderen Kräften“ für das Sperrfeuer gegen diese Redaktion instrumentalisieren lassen.

Standard im Tsunami der diesbezüglichen Strafanzeigen ist der Tatvorwurf „Verleumdung“, also ein klassisches Privatklagedelikt. Deshalb verweisen die Staatsanwaltschaften außerhalb wirklich gravierender Fälle in der Regel auf den Privatklageweg.

Unter der Leitorientierung Wie skurril darf eine Strafanzeige sein? übernahm jüngst Karl-Heinz H. die Pole-Position. Doppelt genäht hält besser, dachte sich der renitente Rentner und Freund des „Tierschützers“ Ralf Seeger. Der übereifrige Ruheständlher hatte diese Redaktion in der Vergangenheit schon mehrfach mit Morddrohungen belegt. Im Mai 2013 erstattete er gleich zwei Strafanzeigen gegen Karin Burger: 1 x wegen Verleumdung; 1 x wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue (vgl. dazu Aua1058).

Mit Datum vom 15. Oktober 2013 teilt die Staatsanwaltschaft Duisburg der Tatverdächtigen mit, dass die Ermittlungen zum Tatvorwurf Verleumdung eingestellt und der Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verwiesen wurde (Automatismus siehe oben; Einstellungsverfügung siehe unten).

Zu solchen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Staatsanwaltschaften lesen Sie auch: Aua679.

 

 

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