Aua1096: Hinter den DN-Kulissen (21): Zwei weitere skurrile Strafanzeigen, von K9-News

 

{TS-Kritik}

 

Die Bastelarbeiten an einem Eintrag ins Guinessbuch der Rekorde für die DN-Redaktion in Bezug auf die meisten hanebüchenen Strafanzeigen zuzüglich der dazugehörigen staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügungen gehen zügig voran.

Wieder zwei neue Anträge fügte nun der Betreiber der Webseite ohne klares Anliegen, K9-News, Thomas I. dem bestehenden Konvolut hinzu.

 

Staatsanwaltschaften völlig überlastet

Nebenbei bemerkt ist es auch erstaunlich, wie extrem lange es inzwischen dauert, bis die bekundeten Strafanzeigen bei der DN-Redaktion ankommen. Thomas I. hatte über diese Anzeigen selbst auf K9-News berichtet; eine datiert vom 30.05.2013. Die Delinquentin Karin Burger wurde aber erst vergangene Woche von der Polizei Meßkirch dazu vernommen. (Zum Ambiente solcher „Vernehmungen“ siehe – satirisch – Aua930.)

Ganz im Sinne von Aua679 trägt auch Thomas I. dazu bei, dass die staatsanwaltlichen Ermittler permanent mit der mangelnden Frustrationstoleranz gekränkter Tierschützer oder auch nur beschäftigungsloser Schreiberlinge konfrontiert bleiben, die nach dem Staat wie nach Mami rufen: „Die hat mich gehauen!“

 

Zum Beweis ein Aua ohne Bezug

Die eine der beiden Strafanzeigen des Thomas I. gegen die DN-Redaktion hat den nahezu üblichen Tatvorwurf zum Inhalt: Beleidigung und Verleumdung. Dass solche „Vergehen“ sogenannte Privatklagedelikte sind und außer in wenigen sehr spektakulären Fällen fast immer auf den Privatklageweg verwiesen werden, stillt die kindliche Sehnsucht des Thomas I. nach dem strafenden Staat nicht.

Zusätzlich erschwert er dem ermittelnden Staatsanwalt die Arbeit dadurch, dass er als Beleg und Beweis für die angeblich erfolgte Beleidigung ausgerechnet einen DN-Artikel vorlegt, in dem er so gut wie gar nicht vorkommt: Aua985. In dem Text wird Thomas I. samt seiner K9-News lediglich in einer Bildunterschrift unter einem Screenshot erwähnt. Die einzige Aussage zu ihm, welche DN dort trifft, ist die, dass K9-News auf eine Seite mit strafbaren Inhalten verlinkt.

Damit schlägt man nun wirklich dem willigsten Staatsanwalt alle Werkzeuge aus der Hand!

Und es ist ja auch nicht so, dass es keine Artikel auf DN gäbe, die sich inhaltlich konzentrierter mit dem früheren Betreiber der später gesperrten und dann gelöschten Webseite www.no-go-area-europe.de auseinandersetzt (vgl. Aua1047P, Aua1048P).

Jeder ist halt seines Glückes Schmied …

 

Noch nie etwas von der Sozialadäquanzklausel gehört?

Noch doller treibt es der zweite Strafantrag des Thomas I. gegen die DN-Redaktion. Dieser hat zum Inhalt: Verbreitung nationalsozialistischer Symbole!

Das ist doch mal ein Burner: Ausgerechnet der tierschutzkritische Blog Doggennetz.de, der seit Jahren und fortlaufend die rechtsextremistische Unterwanderung des karitativen Tierschutzes dokumentiert, wird jetzt mit dem paradoxen Vorwurf der Verbreitung von NS-Symbolen überzogen.

Hier einmal eine Liste der DN-Artikel, die rechtsextrmistische Umtriebe im Tierschutz dokumentieren und/oder vor dem Rechtsextremismus warnen:

Aua261 / Aua272 / Aua392 / Aua400 / Aua474 / Aua525 / Aua571 / Aua592 / Aua697 / Aua985 / Aua1039 /

 

Der Trick mit dem Symbolbild

Zugespielt hat dem Anzeige-Erstatter die Fairness der DN-Redaktion gegenüber dem Kläger in einem anderen Gerichtsverfahren (vgl. dazu Aua984). Im Artikel Aua823 wird der Screenshot aus einem Video mit dem „Tierschützer“ Ralf Seeger gezeigt. Dabei hält der C-Promi seine rechte Faust in die Kamera. Auf den Fingern des Ralf Seeger findet sich die verbotene, weil mit den Sigrunen ausgeführte HASS-Tätowierung.

Über die Verwendung dieses Screenshots im Rahmen des Zitatrechts läuft derzeit und noch lange (erster Verhandlungstermin ist auf April 2014 datiert) ein Rechtsstreit mit dem Rechteinhaber des Videos vor dem Landgericht Düsseldorf (vgl. Aua984).

Um den Kläger und das Gericht nicht unnötig zu provozieren, entschied sich die DN-Redaktion im Artikel Aua985 auf die neuerliche Verwendung des strittigen Screenshots zu verzichten und verwendete an dessen Stelle ein als solches auch benanntes „Symbolbild“. Dieses Symbolbild zeigt die verbotene Hass-Tätowierung mit den Sigrunen.

Jetzt habe ich dich, dachte sich vermutlich der Betreiber von K9-News und zeigte Karin Burger wegen der Verwendung dieses Bildes bei der Staatsanwaltschaft Mannheim an.

Da sich bisher auch schon in anderen Rechtsbereichen massive Wissensdefizite des K9-News-Betreibers feststellen lassen, namentlich erwähnt sei dabei nur das Urheberrecht, gegen das er massiv verstößt, wundert es die DN-Redaktion nicht, dass Thomas I. die Sozialadäquanzklausel ganz offensichtlich nicht kennt! Denn selbstverständlich muss es Journalisten und Publizisten möglich gemacht werden, über die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole, etwa durch einen angeblichen Tierschützer und C-Promi, unter Vorlage der Beweise zu berichten. Das sieht schon der Strafrechtsparagraph selbst vor:

              

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei […]

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet,[…]

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet […] oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […]

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(Quelle)

              

Die DN-Redaktion macht sich keinerlei Sorgen über den Fortgang der staatsanwaltlichen Ermittlungen in diesen beiden Verfahren und wird am Schluss über deren Ergebnis berichten.

Schlussendlich steht zu hoffen, dass der Betreiber von K9-News beim Erstatten dieser zwei weiteren skurrilen Anzeige die psychohygienische Genugtuung gefunden hat, die ihn für den Mangel an Sachargumenten und die erlittene Kränkung etwas entschädigt.

Ansonsten mag er sich seinem Hetzfreund zugesellen, über den heute bei Facebook eine grandiose Bildmontage kursiert, in der er in Ermangelung adulter Frustrationstoleranz ebenfalls nach Mami ruft!

 

Weitere Artikel der Serie Hinter den DN-Kulissen:

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