Aua1094P: Sexueller Zoosadismus: Verwertbares aus dem Fall Janis B. (Teil 1)

 

{TS-Kritik}     [im DNPA erschienen: 22.09.13; online verfügbar ab: 24.10.13]

 

 

Warnhinweis:

Dieser Artikel beschäftigt sich mit einem außergewöhnlich gut dokumentierten Fall von mutmaßlich sexuell motiviertem Zoosadismus. Dazu liegt dieser Redaktion ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vor, aus dem ausführlich zitiert werden wird.

Darüber hinaus ist das anonymisierte Urteil im Anhang verfügbar.

Die Zitate beschreiben sehr grausame Tierquälereien. Leser dieses Artikels sollen gewarnt sein und sich gut überlegen, ob sie sich diese Beschreibungen antun möchten/können.

 

 

Eine bekannte Tierschützerin schickt der DN-Redaktion den Link auf einen aktuellen Zeitungsbericht zu einem spektakulären Fall von Zoosadismus mit der Anmerkung: „Und nun? Scheint ja trotzdem irgendwie was dran zu sein.“

Oofff!

Mit „Scheint ja trotzdem irgendwie was dran zu sein“ meint sie ganz offensichtlich das Thema Zoosadismus, korrekter im Kontext mit der aktuellen Zoophilen-Hetze: sexuell motivierter Zoosadismus.

Wer hätte das Vorkommen solcher Grausamkeiten je bezweifelt?

 

Fatale Begriffsverwirrung statt klarer Terminologie

Der Tierschutz selbst hat das Thema Zoophilie/Sodomie bzw. die damit verbundenen berechtigten Anliegen der Tierschützer inzwischen durch seine unseriöse und hetzerische Bearbeitung restlos unglaubwürdig gemacht (vgl. Artikelserie Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz ab Aua1011P). Das fängt schon mit der heillosen begrifflichen Verwirrung an.

Deshalb hier noch einmal die Terminologie (ohne Bewertung). Eine gute Übersicht liefern diese Begriffsdefinitionen:

 
Zoophile

Sie behaupten von sich, sogenannten „einvernehmlichen“ Sex mit Tieren haben zu können. Nicht jeder Zoophile verkehre auch sexuell mit Tieren. Grundbekenntnis der Zoophilen ist die Liebe zum Tier und der angeblich gewaltfreie Umgang auch bei Sexualkontakten. Nach dieser Definition bezeichnet Zoophilie die „partnerschaftlich betonte Liebe zum Tier“.

 

Sodomiten

Dieser Begriff werde in Fachkreisen vermieden, erklärt „Zoophilie-FAQ“. Eine zunächst von der DN-Redaktion angedachte Sprachregelung, den Begriff „Sodomie“ für jene Fälle sexuellen Umgangs mit Tieren zu verwenden, der auf die Behauptung der „partnerschaftlich betonten Liebe zum Tier“ verzichtet und diese schlankweg und ohne jede ideologische Verbrämung bekennend zur Befriedigung eigener Bedürfnisse missbraucht, wird von Themenexperten zurückgewiesen. Nach der strengen Definition der Zoophilen ist jegliche Form sexuellen Verkehrs ohne die behauptete Komponente „partnerschaftlich betonte Liebe zum Tiere“ Zoosadismus.

Überdies ist der Begriff „Sodomie“ deshalb nur eingeschränkt verwendungsfähig, weil mit ihm ursprünglich jede Art sexueller Abweichung bezeichnet wurde. Hinzu kommt der Bedeutungsumfang im französischen Sprachraum, wo Sodomie für homosexuelle Handlungen stehe. Zur unterschiedlichen Begriffsverwendung und dessen Geschichte siehe auch Wikipedia.

Die Begriffe „Sodomie“ und „Sodomit“ scheinen aus diesem Grunde für den modernen Sprachgebrauch auszuscheiden. Entsprechend definiert Wikipedia: „Als moralisch neutraler wissenschaftlicher Begriff für sexuelle Handlungen mit bzw. sexuelle Attraktion zu Tieren wird heute der Begriff Zoophilie benutzt“ (Quelle).

 

Zoosadisten

Hier weicht DN etwas von den oben verlinkten Begriffserklärungen ab. Denn ein „Zoosadist“ ist schlicht nichts anderes als der klassische Tierquäler. Korrekt verweist die Begriffsdefinition darauf, dass Zoosadismus gewalttätige Handlungen am Tier bezeichnet.

Die Autoren bei Zoophilie-FAQ sehen den Unterschied zwischen einen Zoosadist und dem klassischen Tierquäler im Handlungsantrieb einer „inneren Quelle“; für den „normalen“ Tierquäler kämen eben auch andere Motive wie Gier, Erfolg etc. in Frage. Das umfasst dann Tierquälerei etwa im Bereich von Massentierhaltung, Jagd oder Tierversuchen.

Konsens unter Tierschützern erreicht man aber vermutlich rasch mit dem Hinweis, dass es für die Bezeichnung als „Tierquäler“ bzw. „Zoosadist“ zweitrangig ist, ob der „Handlungsantrieb“ innen oder außen liegt? Für den „normalen“ Sprachgebrauch unter Tierschützern und Tierfreunden empfiehlt es sich nicht, solche subtilen Bedeutungsunterschiede einzuführen.

 

Sexuelle Zoosadisten

Nicht jeder Zoosadist handelt sexuell motiviert. Erst für die Fälle, bei denen die Tierquälerei auch sexuelle Handlungen umfassen, spricht man von sexuellem Zoosadismus.

Im Fall Janis B. spielt diese Unterscheidung eine Rolle – für den Täter, nicht für die Opfer!

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade

Der Fall Janis B. ist außergewöhnlich gut dokumentiert. Das ist einem ausführlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Stade zu verdanken. DN-Leser finden eine anonymisierte Version des Urteils im Anhang.

Janis B. hatte vor dem Gericht gegen ein vom Veterinäramt Verden verhängtes Tierhalteverbot geklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Tatbestandsbeschreibung und Urteilsbegründung umfassen 21 Seiten und geben damit tiefe Einblicke in die Lebenssituation des Klägers, seine Beschaffungsquellen für die Hunde sowie die stattgefundenen Tierquälereien.

Auch wenn diese Redaktion nicht der Auffassung ist, dass die vielen gut dokumentierten Details in irgendeiner Art und Weise in die Zuständigkeit von nicht weiter qualifizierten Tierfreunden und Tierschützern fallen (vgl. DN-Senf am Ende des Artikels, Teil 2), wird der Fall auf DN dokumentiert, um in die diffuse, hetzerische und von den Hauptakteuren mit keinerlei Dokumenten belegte aktuelle Diskussion etwas Klärung einzubringen.

 

Wer hat den Fall vor Gericht gebracht?

Den Lorbeer dafür, den Fall Janis B. den Behörden zur Kenntnis gebracht zu haben, setzen sich inzwischen mehrere Personen(kreise) aufs Haupt. Der notorische Verleumder Carsten Thierfelder etwa behauptet, den Fall Janis B. zur Anzeige gebracht zu haben. Belege dafür legt er – wie immer – nicht vor.

Dass die Anzeige von Carsten Thierfelder allenfalls ein schäbiger Nachbrenner gewesen ist, erhellt aus seiner eigenen Angabe unter obiger Quelle. Dort heißt es: „Janis B. wurde am 21. April 2013 von Carsten Thierfelder www.animal-pi.de angezeigt […]“.

Im April 2013 war der Fall den Behörden schon seit Jahren bekannt. Das erste Hundehaltungsverbot für Janis B. datiert schon aus dem Jahr 2011. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade fiel am 21. November 2012.

Damit ist bewiesen, was schon an vielen anderen Behauptungen Thierfelders belegt werden konnte: Alles Lüge oder grob verfälschende Darstellung.

Zumindest den mutmaßlich sexuell motivierten Zoosadismus erstmals zur Anzeige gebracht hat ein Hundesitter von Janis B. Der sollte die Hunde während dessen Abwesenheit im Urlaub betreuen. Dabei entdeckte der Hundesitter auf dem PC des Täters entsprechende Videos.

Janis B. bestätigt das in einem Telefonat mit der DN-Redaktion.

Aber auch Aktivisten der Zoophilen-Vereinigung ZETA haben früh Strafanzeige erstattet und den Behörden Beweismittel beschafft. Schon im Februar 2012 hat ein ZETA-Funktionär unter einem Fake-Account Janis B. in einem Chat zum Eingeständnis grausamer Details motivieren können. Diese Chatprotokolle waren dann auch Inhalt der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stade.

Der DN-Redaktion liegen darüber hinaus Mails zwischen einem ZETA-Funktionär und der Polizei Achim aus Februar 2012 vor.

DN-Leser sollten dieses Faktum gut in Erinnerung behalten, wenn am Ende des Artikels eine Reihe wichtiger Fragen gestellt werden. Zu diesen Fragen gehört auch das mehr als eigenartige Phänomen, dass dieser besonders grausame und selten gut dokumentierte Fall von den sogenannten Fanti-Zoos (vgl. Aua1012) kaum erwähnt wird. Die DN-Redaktion vermutet, dass diese Schweigsamkeit unmittelbar an die Tatsache geknüpft ist, dass die Zoophilen – wie schon in früheren Fällen – maßgeblich und ohne die Unterstützung sogenannter Tierschützer diesen eklatanten Fall zur Anzeige gebracht bzw. an der Beschaffung valider Beweismittel mitgewirkt haben.

 

Hunde kamen aus dem Tierschutz

Getreu der Hackl-Doktrin, jeder Mensch, egal was er gemacht habe, verdiene es, gehört zu werden (vgl. Aua1069), hatte die DN-Redaktion ein ausführliches Gespräch mit Janis B. Der 24 Jahre junge Mann, der initiativ mit dieser Redaktion den Kontakt aufnahm, gab dabei seine Sicht der Dinge preis. Diese möchte er in der Berichterstattung auch erwähnt sehen.

Janis B. berichtet, sich als Kind immer einen Hund à la „Kommissar Rex“ gewünscht zu haben. Stattdessen beschenkten ihn seine Eltern mit einem Foxterrier, den er aufgrund der fehlenden Größe nur als unbefriedigenden Ersatz empfand. Schon da entwickelte er Hassgefühle auf den Hund. Hinzu kam dann ein psychischer Konflikt, als er sich in der Pubertät als zoophil wahrnahm. Schnell erkannte er, dass er mit dieser sexuellen Orientierung gesellschaftlicher Outlaw sei. Das habe seinen Hass auf Hunde weiter verstärkt. Das ohnehin schon prall gefüllte Hasspaket wurde dann noch aufgeladen durch Probleme im Elternhaus und an seinem Ausbildungsplatz. B. wörtlich: „Ich habe Hunde vorsätzlich und massiv gequält.“

Es folgt der Auszug aus dem Elternhaus. Schon bald stellen sich erste Probleme mit den Veterinärbehörden ein, die nach Darstellung von Janis B. aber zunächst eher ordnungsrechtliche Gründe hatten (zu viele Hunde, Geruchsbelästigung durch Kot, Gefahrenquelle). Janis B. zieht mehrfach um. Immer wieder jedoch kommt es zu Konflikten mit den Behörden aufgrund seiner Hundehaltung. Ein erstes Hundehaltungsverbot nach einer Beschlagnahmung datiert vom 21. April 2011. Schon zu dem Zeitpunkt übrigens ist bekannt, dass Janis B. seine Hunde aus dem Tierschutz bezieht. In einer Mail vom 23. November 2010 berichtet die Tiertafel, ihr lägen Hinweise vor, dass der Kläger in seiner neuen Wohnung sieben Hunde von diversen Tierschutzorganisationen halte.

Eine Hündin, die von Janis B. an einen Tierschutzverein übereignet wurde, musste aufgrund ihres verheerenden gesundheitlichen Zustandes (hochgradige HD und Niereninsuffizienz) kaum vier Wochen später euthanasiert werden.

Obwohl im April 2011 alle Hunde beschlagnahmt und ein Hundehaltungsverbot verhängt worden war, schafft sich Janis B. schon im Juni 2011 und wieder aus einem Tierheim einen 11 Jahre alten Dalmatiner an. Zu dem Zeitpunkt hält er nach eigenen Angaben insgesamt schon wieder vier Hunde.

Auch dem Deutschen Tierschutzbund muss der Fall bekannt gewesen sein. Das Stade-Urteil zitiert ein Schreiben des Dachverbandes vom 6. Februar 2012 mit dem Antrag, Janis B. dauerhaft die Tiere wegzunehmen und ein Tierhalteverbot zu erlassen.

Im Februar 2012, also zu dem Zeitpunkt, als auch die ZETA-Aktivisten Janis B. schon auf den Fersen waren, werden dem jungen Mann mit Gerichtsbeschluss sechs Hunde abgenommen.

DN-Leser können die korrekte Chronologie der Beschlagnahmungen auch dem anhängenden Urteil entnehmen.

Das VG-Stade-Urteil weist darauf hin, dass Janis B. schon „mehrfach strafrechtlich in Erscheinung“ getreten sei. Anfang 2012 gibt er die sogenannte eidesstattliche Versicherung (Volksmund: Offenbarungseid) ab.

Ende Teil 1

Fortsetzung Teil 2 in Aua1095P