Aua972: Hinter den DN-Kulissen (9): Abmahnung vom ETN zu Aua953

 

{TS-Kritik} 

[Bitte beachten Sie die Aktualisierungen dieses Artikels vom 13.03.2014: Mit Pressemitteilung vom 13.03.2014 berichtet der Verein ETN, dass die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen gegen die Vereinsverantwortlichen Heinz Wiescher und Dieter Ernst eingestellt habe. Die entsprechenden Textpassagen dieses Artikels wurden grafisch so markiert, dass für die DN-Leser noch nachvollziehbar ist, dass die Behauptung laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen zum Erscheinungszeitpunkt dieses Artikels korrekt war, aber ab 13.03.2014 nicht mehr den Tatsachen entsprechen und deshalb auch nicht mehr erhoben werden dürfen.]

 

Am 8. April 2013 veröffentlichte Doggennetz.de den Artikel

Aua953: Offener Brief an die Redaktion des ARD-Weltspiegels: Eine Bühne für die Schindlers-Liste-Autorin!

 

Textkorrektur am 9. April 2013

Einen Tag nach der Veröffentlichung obigen Artikels ruft ein aufmerksamer DN-Leser die Redaktion an. Er weist darauf hin, dass die Formulierung „Stattgefundene Recherchen hätten darüber hinaus zu Tage gefördert, dass die Staatsanwaltschaft Bonn seit 2010 gegen diesen Verein ermittelt“ problematisch werden könnte. Denn selbstverständlich ermittelt eine Staatsanwaltschaft nicht gegen eine Körperschaft wie einen Verein, sondern sie ermittelt gegen Personen wie zum Beispiel Verantwortliche dieses Vereins. [Gemäß Pressemitteilung des ETN vom 13.03.2014 wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn im Februar 2014 eingestellt.]

Man beachte den Unterschied!

Die Redaktion dankte dem Anrufer überschwänglich, denn selbstverständlich hat er Recht. Unmittelbar nach diesem Telefonat wurde Aua953 entsprechend geändert. Statt „gegen den Verein“ wurde auf Personen hingewiesen.

Zur Beweissicherung dieser Textänderung fertigte die DN-Redaktion sicherheitshalber auch gleich die entsprechenden Screenshots an.

 

Abmahnung des ETN am 10. April 2013

Am 12. April 2013 erhielt die DN-Redaktion per förmlicher Zustellung eine Abmahnung des Europäischen Tier- und Naturschutzverein e. V. (ETN) zu dem oben genannten Artikel. (Achtung: In diesem Fall hat diese Redaktion keinen entsprechenden Eingang der Abmahnung per E-Mail vorab zu verzeichnen.)

Die Abmahnung des ETN enthält die Aufforderung:

[Bitte beachten Sie bei nachstehendem Text, dass die dort kritisierte Behauptung mit Datum ab 13.03.2014 nun tatsächlich nicht mehr erhoben werden darf. Wie der ETN mit Pressemitteilung vom 13.03.2014 bekannt gibt, hat die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen gegen Heinz Wiescher und Dieter Ernst im Februar 2014 eingestellt.Nichtsdestotrotz enthielt die nachfolgend zitierte Abmahnung des ETN die darin formulierten Wendungen.]

              

es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte egal auf welche Weise die Behauptung aufzustellen, aufstellen zu lassen, zu veröffentlichen, oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, selbst oder durch Dritte:

Stattgefundene Recherchen hätten darüber hinaus zu Tage gefördert, dass die Staatsanwaltschaft Bonn seit 2010 gegen diesen Verein (ETN-Anmerkung des Verf.) ermittelt.

wie unter […] geschehen und am 08.04.2013 von lhnen veröffentlicht und verbreitet.

Sie tragen bewusst unwahr vor, dass gegen den Verein seit dem Jahr 2010 ermittelt wird. Es wird nicht gegen den Verein ermittelt.

(Zitat aus der Abmahnung ETN vom 10.04.2013)

              

Die Abmahnung fordert Karin Burger auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer genannten Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000 zu unterzeichnen.

Zeitgleich mit der Unterlassungserklärung würde sich die DN-Redaktion verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten, basierend auf einem Streitwert von 10.000 €, zu zahlen.

Vertragsstrafe: 10.000 €

Streitwert: 10.000 €

 

24 Stunden Frist

Für die Unterlassung der angeblichen „unwahren Tatsachenbehauptungen“ wird der DN-Redaktion eine Frist bis „24 Stunden nach Zustellung dieser per Postzustellungsurkunde zugestellte Abmahnung (Eingang hier)“ gesetzt.

 

Was die Doggennetz.de-Anwälte raten

Die Textänderung war einen Tag vor dem im Briefkopf der Abmahnung gesetzten Datum und zwei Tage vor der postalischen Zustellung von der DN-Redaktion selbst veranlasst worden. Diese Textänderung wurde gerichtsfest per Screenshot gesichert.

Nach Absprache mit den DN-Anwälten erging am 15. April 2013 folgendes Schreiben der DN-Redaktion an den Rechtsanwalt des ETN:

[Bitte beachten Sie bei nachstehendem Text, dass die dort kritisierte Behauptung mit Datum ab 13.03.2014 nun tatsächlich nicht mehr erhoben werden darf. Wie der ETN mit Pressemitteilung vom 13.03.2014 bekannt gibt, hat die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen gegen Heinz Wiescher und Dieter Ernst im Februar 2014 eingestellt.Da unten abgedrucktes Schreiben aber in dieser Version auch am 15.04.2013 an den Rechtsanwalt des ETN verschickt wurde, können in dem Schreiben selbst keine Textänderungen vorgenommen werden.]

              

Ihr Zeichen: 49 / 13

Abmahnung zu Aua953 vom 10.04.2013

Sehr geehrter Herr Millgramm,

Ihre Abmahnung vom 10. April 2013 zu meinem Artikel Aua953 Offener Brief an die Redaktion des ARD-Weltspiegels: Eine Bühne für die Schindlers Liste Autorin habe ich am 12. April 2013 nachmittags auf dem Postwege erhalten.

1. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich Ihre Abmahnung am 10. April auf eine Textversion bezieht, die so schon am 10.04.2013 gar nicht mehr auf Doggennetz.de verfügbar war.

Der Text wurde schon am 9. April 2013, 19.50 Uhr, geändert wie folgt (Änderung fett hervorgehoben):

quote

Stattgefundene Recherchen hätten darüber hinaus zu Tage gefördert, dass die Staatsanwaltschaft Bonn seit 2010 gegen den Präsidenten und den Geschäftsführer des Vereins ermittelt.

unquote

Diese Textänderung habe ich am 09.04.2013 um 19.50 Uhr per Screenshot dokumentiert.

2. Die Tatsache der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen [Personenname für die Veröffentlichung von der DN-Red. entfernt] und [Personennamen für die Veröffentlichung der DN-Red. entfernt] ist zutreffend. Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt seit 2010 u. a. wegen des Verdachts der Untreue unter den Aktenzeichen 663 Js 608/10 und 663 Js 639/10.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen dauern auch weiterhin an, wie die Staatsanwaltschaft Bonn dieser Redaktion gegenüber aktuell bestätigt hat.

3. Der inkriminierte Text ist auch in der Ursprungsversion nicht anders zu verstehen.

4. Auch bisher wurde in diesem Wortlaut über die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche des ETN berichtet. So formuliert es mein Artikel auf CharityWatch.de vom 09.06.2011 ebenso:

quote

Auch die Staatsanwaltschaft Bonn beschäftigt sich mit dem Verein. Pressesprecherin Angela Wilhelm bestätigt gegenüber CharityWatch.de aktuell, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Vereinspräsidenten [Personenname für die Veröffentlichung von der DN-Red. entfernt] wegen des Verdachts der Untreue andauern.

unquote (CharityWatch.de: Vom Staatsanwalt befragt, von der Uni Gießen hofiert)

So steht es vom ETN unbeanstandet seit 2011 auf CharityWatch.de.

5. Ich habe in der Vergangenheit wiederholt versucht, Stellungnahmen des ETN zu offenen Fragen und geplanter Berichterstattung zu erhalten. Schon früher und bei meinen Recherchen für CharityWatch.de wurden mir Presseauskünfte auch zu der Frage der staatsanwaltlichen Ermittlungen verweigert.

[Textpassage zu einem anderen Thema für die Veröffentlichung hier entfernt.]

Fazit: Aufgrund des Faktums, dass es sich bei der von Ihnen kritisierten Äußerung im Artikel Aua953 um eine demzufolge wahre Tatsachenbehauptung handelt, die überdies seit mehreren Jahren auf der ETN bekannten Plattform CharityWatch.de unbeanstandet vom ETN zu lesen steht, das Fortdauern der Ermittlungen dieser Redaktion von der Staatsanwaltschaft Bonn bestätigt wurden, raten mir meine Anwälte von einer Unterlassungserklärung ab.

Da Doggennetz.de immer gern bereit ist, Texte noch weiter zu konkretisieren, habe ich nach Rücksprache mit meinen Anwälten den Text an der inkriminierten Stelle und mit heutigem Datum wie folgt ergänzt (Textänderungen fett und unterstrichen):

quote

Stattgefundene Recherchen hätten darüber hinaus zu Tage gefördert, dass die Staatsanwaltschaft Bonn seit 2010 gegen den Präsidenten und einen damaligen Geschäftsführer des Vereins ermittelt. Diese Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen Vereinsverantwortliche dauern nach aktueller telefonischer Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn an.

unquote

Mit freundlichen Grüßen

  

              

Bisher ist noch nicht abschließend zu beurteilen, ob diese Abmahnung weitere Rechtsfolgen haben wird. Sollte das der Fall sein, wird die DN-Redaktion darüber berichten.

 

Presseauskunft der Staatsanwaltschaft Bonn am 17.04.2013

[Bitte beachten Sie bei nachstehendem Text wie oben, dass sich die nachfolgend geschilderten Vorgänge und Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn auf das Jahr 2013 beziehen. Wie der ETN mit Pressemitteilung vom 13.03.2014 bekannt gibt, hat die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen gegen Heinz Wiescher und Dieter Ernst im Februar 2014 eingestellt. Davon jedoch wird der Wahrheitsgehalt einer Presseauskunft der Staatsanwaltschaft Bonn zum Zeitpunkt 17.04.2013 nicht berührt.]

Aus durch diese Abmahnung gegebenen Anlass hat die DN-Redaktion dann am 17. April 2013 neuerlich eine Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Bonn gestellt, obwohl der Fortgang der Ermittlungen erst kurz zuvor durch entsprechende Kontakte mit der Behörde bestätigt worden war.

Die Presseantwort vom Oberstaatsanwalt Fred Apostel vom 17. April 2013 beantwortet die Frage nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Verantwortliche des Vereins Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. wie folgt:

              

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

(Presseantwort der Staatsanwaltschaft Bonn, Oberstaatsanwalt Fred Apostel an die DN-Redaktion vom 17.04.2013)

             

Die nächste Frage der DN-Redaktion bezog sich darauf, ob sich etwas an den bisher bekannten Vorwürfen „Betrug“ und „Verdacht der Untreue“ geändert habe.

              

Nein.

(ibid.)

              

Die dritte und letzte Frage der DN-Redaktion bezog sich darauf, ob inzwischen absehbar sei, ob in einem oder beiden Verfahren Klage erhoben werde. Dazu antwortet die Staatsanwaltschaft Bonn am 17.04.2013:

              

639/10 ist mit 608/10 zur gemeinsamen Bearbeitung verbunden worden; zu zeitlichen Einschätzungen sehe ich mich derzeit nicht in der Lage; ich rege an, sich Ende April / Anfang Mai in dieser Sache bei Frau Dr. Weber oder bei mir erneut zu melden.

(ibid.)

              

 

Aufforderung zur Stellungnahme an den ETN

Um nicht in neuerliche Abmahngefahr durch den Ruch der sogenannten Verdachtsberichterstattung zu kommen, hat die DN-Redaktion mit E-Mail vom 17. April 2013 die Verantwortlichen des ETN zur Stellungnahme zu den nun schon seit 2010 laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgefordert.

Am 18. April 2013 erhielt diese Redaktion eine Rückmail aus dem ETN-Sekretariat des Inhalts, man habe dort die DN-E-Mail mit der Presseanfrage nicht öffnen können und bitte um nochmalige Zusendung. Diese erfolgte unmittelbar. Und diese Presseanfrage mit der Aufforderung zur Stellungnahme hat den ETN auch erreicht, wie das Sekretariat freundlicherweise am selben Tag per E-Mail rückbestätigte.

Ausgehend vom 18. April 2013 hat der ETN jetzt gut knapp zwei Wochen Zeit gehabt, auf diese Presseanfrage zu antworten. Eine Presseantwort des ETN liegt bisher nicht vor. Sollte diese noch erfolgen, wird sie an selber Stelle veröffentlicht.

 

LESERHINWEIS:

DN bittet seine Leser zu bedenken und zu würdigen, dass diese Redaktion allein schon mit der Berichterstattung über die Abmahnungen des ETN ein hohes Risiko eingeht. Ein einziges falsches Wort – „gegen den Verein“ statt „gegen Verantwortliche des Vereins“ -, die Weglassung eines Satzteiles (vgl. Aua971) kann DN die nächste Abmahnung aus dieser Quelle bescheren.

DN ist jedoch der Auffassung, dass die Leser, Tierfreunde und Spender davon unterrichtet werden müssen, in welcher Art und Weise der ETN gegen DN vorgeht und in welche Aktivitäten hier Zeit und Geld investiert werden.

Und es dürfte keine Überraschung für unsere Leser sein, dass wir mit diesem Artikel gerade einmal die Hälfte des aktuell zu Berichtenden veröffentlicht haben …