Aua959: Lobenswerter ETN: Eine grundehrliche Stellenanzeige

 

{die satirische Notiz mit dokumentiertem Tatsachenkern}

 

Ein doch recht häufig zu hörender Vorwurf an Unternehmen auf der Personalsuche ist der, dass Stellenausschreibungen zu wenig konkret angeben, worum es bei dem Job wirklich geht.

Das ist beim Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) ganz anders!

Der ETN hat im General-Anzeiger (Bonn), Ausgabe Nr. 48 für den 13. und 14. April 2013, folgende Stelle ausgeschrieben:

 

 

 

Ein ganz dickes Lob für den ETN: „Wirtschaftsingenieur“!

Wer mit kranken Menschen arbeiten möchte, der sucht sich einen Job im weiten Feld des Gesundheitssystems.

Wer gern mit Chemikalien rumplanscht, der wird Landwirt.

Wer an sich den nachhaltigen Hang zu Märchen und zum Fiktiven entdeckt, der kann in der Politik etwas werden.

Wer gern Menschen verachtet und jagt, ist bei den Tierrechtlern gut aufgehoben.

Und wer sich für die Wirtschaft, also für Geld, interessiert, der findet beim ETN eine Heimat!

 

Der heißeste Bewerbungstipp

Sie sind Jurist und suchen ein neues Betätigungsfeld? Da sind Sie beim ETN genau richtig! Und vor allem: Als Jurist sind Sie dort nicht allein (vgl. auch Aua943).

Wenn Sie zum Vorstellungsgespräch bitte mit einem klitzekleinen Rechtsgutachten darüber auftrumpfen möchten, wie man Doggennetz.de unschädlich machen kann! Dann haben Sie den Job so gut wie sicher!

Ohnehin wird ein Teil Ihrer künftigen Arbeit als Jurist beim ETN möglicherweise aus Abmahnungen an die DN-Redaktion sowie die Betreuung der nachfolgenden gerichtlichen Schritte bestehen. Sie sollten sich zu diesem Aufgabenfeld auch nicht irgendwelchen Ruhige-Kugel-Illusionen hingeben, denn allein in den letzten 14 Tagen waren es zwei Abmahnungen. Also nur die an Doggennetz.de!

 

Verdienstmöglichkeiten – grober Rahmen

Über die Verdienstmöglichkeiten schweigt sich die Stellenanzeige natürlich aus. Um das Feld grob abzustecken, müssen wir nur teilweise auf ältere Dokumente zurückgreifen.

Die traumhaften Honorare der Werbeagentur von Harry L., welcher der ETN 2001 70 Prozent der im Rahmen der „Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung“ eingeworbenen Gelder (der Tiere) als Vergütung auswarf, sind natürlich über elf Jahre zurückliegende Geschichte (siehe Anhang). Trotzdem befürchtet diese Redaktion, dass selbst ein damaliges Monatshonorar von knapp 23.000 DM diesen Tierfreund nicht wirklich glücklich machen konnte, wenn er an seine früheren Verdienstoptionen dachte.

 

2,7 Millionen DM in einem Jahr

Da gibt es zum Beispiel den Vertrag zwischen dieser Werbeagentur und der Europäisches Tierhilfswerk Stiftung in Zürich vom 27. April 1999. Achtung: Dies ist eine Zeit, in der es den ETN in der heutigen Form noch gar nicht gab!

Von den darin für die Öffentlichkeitsarbeit der Agentur aufgestellten Etats können „Wirtschaftsingenieure“ und „Betriebswirte“ von heute vermutlich nur träumen?

Es waren schon für das Jahr 1999 1.800.000,00 DM (1,8 Millionen).

Aber auf die Progression kommt es an, denn fürderhin sollte sich dieser Etat pro Jahr um jeweils 225.000,00 DM (2,25 Millionen) erhöhen. Damit sich niemand verrechnet, wurden die Summen noch einmal festgeschrieben:

2000: auf 2.025.000,00 – EUR 1.035.366,00

2001: auf 2.250.000,00 – EUR 1.150.406,00

2002: auf 2.475.000,00 – EUR 1.265.447,00

2003: auf 2.700.000,00 – EUR 1.380.488,00

Es ist ein ewiger Jammer, dass aus diesem wunderbaren Deal dann nach der Intervention deutscher Strafermittlungsbehörden geben böse Buben nichts wurde.

 

800.000 Mark als schwacher Trost

Da war dann der Vertrag vom 17. November 1999 zwischen dem Förderverein Europäisches Tierhilfswerk e. V. und natürlich wieder gleichnamiger Werbeagentur nur noch ein schwacher Abklatsch! Auf die Vertragsinhalte soll an anderer Stelle noch eingegangen werden, denn im Moment interessieren wir uns ja nur für die Verdienstmöglichkeiten.

(Nur wir interessieren uns im Moment nur für die Verdienstmöglichkeiten. Nicht verwechseln!)

Sicherheitshalber verlegen wir uns dafür aufs Zitat, denn es ist durchaus nicht so, dass Anwälten die Abmahnungen gegen die DN-Redaktion einfach so in den Schoß fallen:

 

               Das ETHW [i. e. Europäisches Tierhilfswerk] zahlt an die Fa. [Name von der DN-Red. entfernt] Werbeagentur GmbH einen Betrag in Höhe von insgesamt 818.000 DM (achthundertachtzehntausend Deutsche Mark) für die im Zeitraum von März 1999 bis März 2000 erbrachten Werbe- und Öffentlichkeitsleistungen zur Abgeltung aller Forderungen der Fa. [Name von der DN-Red. entfernt] sowie der Familie L. [Name von der DN-Red. abgekürzt] sei es gegenüber dem ETHW oder der Stiftung.

(Vertrag zwischen Förderverein Europäisches Tierhilfswerk e. V. und Erika L. sowie Harry L. und Fa. [Name von der DN-Red. entfernt] Werbeagentur vom 17.11.1999, unterzeichnet von Heinz W., Harry L., Hans Georg R.; Hervorhebung d. DN-Red.)

              

 

Mit BB-Merkmalen 250 Lappen am Tag

Oben genannte Dimensionen sind natürlich weit weit weit zurückliegende Geschichte.

Auf jeden Fall kommt der ETN heute weitaus bescheidener daher. Deshalb werfen wir einfach einmal den Blick auf zeitgemäße Verträge.

Ein Tageshonorar plus Bratfön, wie es 2012 für die (frühere?) ETN-Botschafterin Maja Prinzessin von Hohenzollern vertraglich festgeschrieben wurde (vgl. Aua938) scheidet vermutlich für Bewerber aus, welche die beiden BB-Merkmale nicht aufweisen.

 

3.000 Euro monatlich für den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung

Aber wie wäre es mit einem Dienstvertrag wie dem des Vorstandsvorsitzenden der neuen ETN-Stiftung, Heinz. W., in Höhe von 3.000 Euro monatlich? Laut Vertrag erhalten Sie diese Ocken schon ab 1. Januar 2012, obwohl die konstituierende Sitzung der gleichnamigen Stiftung erst am 5. Mai 2012 stattfindet.

 

Oder doch knapp 140.000 Euro auf ein Extrakonto?

Ob Sie als festangestellter Jurist beim ETN die Chance haben, auf ein von Ihnen benanntes Extrakonto, also nicht das der Kanzlei, für die sie tätig sind, einfach mal so 140.000 Euro „Sonderhonorar“ vom Geld der Tiere zu bekommen, das weiß Doggennetz.de nun wirklich nicht. Denn auch dieser Fall liegt ja weit weit weit zurück und gelang einem Organ der Rechtspflege 2005.

In der dazugehörigen Vereinbarung zwischen diesem Organ und dem ETN, welche wir aufgrund vermutlich bestehenden Urheberrechts nicht veröffentlichen werden, wird unter Punkt 1 ausgewiesen, dass der Anwalt die 120.000 Flocken plus Mehrwertsteuer „für seinen persönlichen Einsatz“ erhält. Die Höhe dieses Sonderhonorars wird auch nicht vom Streitwert, der BRAGO oder sonstigen nachvollziehbaren Bezugsrahmen bestimmt, sondern, so verlautbart es Punkt 2 der Vereinbarung, sie „steht im Ermessen des Vereins“.

Da müssen Sie halt jetzt mal selbst verhandeln, was noch alles im „Ermessen des Vereins“ steht. Denn Masse ist auf jeden Fall da. Das zumindest behauptet die ETN-Einnahme-Überschuss-Rechnung 2011, welche ein Vermögen „frei verfügbarer Mittel des Vereins“ in Höhe von über 10,5 Millionen Euro ausweist.

Make your deal!

Wir hören voneinander?

 

Sie wollen noch mehr vom ETN wissen? 

CharityWatch.de 1, CharityWatch.de 2

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier

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Leser-HINWEIS:
Die Redaktion bittet die schlechte Qualität der Anlagen unten zu entschuldigen. Offensichtlich ist die Trailversion des pdf-Bearbeitungsprogramms mit den vielfältigen Arbeitsschritten der ausreichenden Anonymisierung der Dokumente mit nachfolgendem Rescan etwas überfordert. Die Originaldokumente jedenfalls, die für das Gericht dann in Frage kämen, sind aber klar wie Kloßbrühe!