Aua952: Hinter den DN-Kulissen (7): Doggennetz.de gewinnt mit Aua311 vor dem Landgericht Lüneburg

 

{TS-Kritik}

 

Gerade jetzt, wo Doggennetz.de durch die jüngsten hochbrisanten Veröffentlichungen (z. B. Stichwort Zoophilie-CD sowie weitere am Textende von  Aua950 verlinkte Artikel) noch stärker als bisher unter Druck gerät, erweist es sich als hilfreich, die Artikelserie Hinter den DN-Kulissen eröffnet zu haben. „Hilfreich“ bezieht sich auf das massive Desinformationssperrfeuer gegen diesen tierschutzkritischem Blog im Internet.

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Hil

Diese Artikelserie im Allgemeinen und Aua952 im Besonderen eröffnen den DN-Lesern eine durchaus nicht banale Erkenntnis: Hinter einzelnen Veröffentlichungen dieser Redaktion stehen manchmal monatelange Gerichtsverfahren, in denen das Recht der Leser auf kritische Information vehement verteidigt werden muss. Ein anschauliches Beispiel ist der Artikel Aua311 Skrupel- und pietätlos: Spenden werben mit toten Hunden aus September 2011 (!!!).

 

Völlig unbekannter Kläger

Bei manchen Doggennetz.de-Artikeln steht die Brisanz schon bei der Veröffentlichung fest. Nicht so bei Aua311. Zwar wird auch dort ein Verein namentlich genannt; er stand aber nicht im Zentrum der Kritik. Auch sonst fielen keine Personennamen.

Umso erstaunter war die DN-Redaktion, als sie dann einen Tag vor Weihnachten 2011 eine Abmahnung des Rechtsanwalts einer dieser Redaktion bis dato völlig unbekannten Person erhielt. Als Grund für die Abmahnung wurden „unwahre Behauptungen“ im Artikel angegeben.

Kurz und knapp: Der DN bis zum 23.12.2011 unbekannte Mandant reichte erst drei Monate später, am 3. April 2012, beim Amtsgericht Lüneburg Klage „wegen: Unterlassung unwahrer Behauptungen“ im Artikel Aua311 ein.

Das Verfahren endete mit einem vollständigen Desaster für DN und einem auch für die DN-Anwälte nicht nachvollziehbaren Urteil. Deshalb legten wir Berufung beim Landgericht Lüneburg ein.

 

Morddroher verlinkt nicht rechtskräftiges Urteil

Der auch von unseren Anwälten als schwer nachvollziehbare Entscheidung bewertete Richterspruch des Amtsgerichts Lüneburg hatte die Redaktion noch nicht einmal erreicht, da wurde er schon im Internet veröffentlicht und durch die Szene getrieben. Der Kläger selbst war der DN-Redaktion zwar bis zur Abmahnung unbekannt gewesen; aber das damals schon nicht rechtskräftige, inzwischen aufgehobene Urteil wurde von einer Person im Internet verteilt, die zuvor massive Morddrohungen gegen Karin Burger ausgesprochen hatte und (auch) dafür inzwischen vom Amtsgericht Halle verurteilt wurde.

 

Vollständige Rehabilitation beim Landgericht Lüneburg

Schon am 24. Januar 2013 wurde dann vom Landgericht Lüneburg das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Lüneburg vollständig aufgehoben. Alle Aussagen des erstinstanzlichen Urteils, insbesondere auch in puncto Schmähkritik, hatten keinen Bestand:

              

Der Kläger hat nicht belegen können, dass die Beklagte unzulässig, ehrverletzende Äußerungen bzw. wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen gegen ihn gerichtet hat.

(Landgericht Lüneburg, Az. 2 S 79/19 zu 9 C 157/12 Amtsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.01.2013; Hervorhebung d. DN-Red.)  

              

Ganz wichtig auch:

             

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

(ibid.)  

              

Das anonymisierte und an den entscheidenden Textpassagen markierte Urteil des Landgerichts Lüneburg finden Interessierte im Anhang unten.

 

Tadel einigen DN-Lesern!

Mit Empörung berichteten einige DN-Leser dieser Redaktion, dass das aufgehobene erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Lüneburg ohne den notwendigen Hinweis auf das rechtskräftige zweitinstanzliche Urteil jüngst erneut auf der schlimmsten Hass-, Hetz- und Lügenseite, der Kreuz.net-Seite des Tierschutzes, veröffentlicht worden sein soll. Dessen Betreiber ist übrigens ein Linkpartner des Europäischen Tier- und Naturschutz (ETN) e. V. (vgl. dazu Aua941).

Hier muss diese Redaktion für jenen in der Vollstreckung stehenden Seitenbetreiber und Hassprediger doch um Verständnis bitten: Wer selbst (mindestens) 14 vernichtende Gerichtsurteile und –beschlüsse wegen der zweifelsfrei verleumderischen Inhalte auf seiner Webseite eingefahren hat und deswegen auch schon Haft genießen durfte, den muss ein derart zweifelsfreies Urteil des Landgerichts Lüneburg über die Qualität der Artikel auf DN sehr schmerzen.

Da bleibt nur der Trost am erstinstanzlichen Richterspruch, Rechtskraft hin oder her.

Überdies wäre es ja das erste Mal gewesen, dass auf jener Seite irgendetwas veröffentlicht worden wäre, was den Tatsachen entspricht.

 

Weitere Artikel dieser DN-Serie:

Aua931 / Aua932 / Aua933 / Aua934 / Aua935 / Aua941 /

 

Collage: Paloma Picassa