Aua938: Der ETN und der geheime Vertrag mit Maja Prinzessin von Hohenzollern

 

{TS-Kritik}

 

Tierfreunden und Fernsehzuschauern ist sie durch viele Auftritte bei Veranstaltungen und in den Medien als „Botschafterin“ des Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) bekannt: Maja Prinzessin von Hohenzollern. Sie ist Trägerin vieler Auszeichnungen, unter anderem der Aachener Tierschutzmedaille (2010; Bericht u. a. hier). Die Zahl der Medienberichte über die wahlweise als „respektierte Tierschützerin“, als „Tierschutzprinzessin“, „Tierretterin“, hauptsächlich aber als „ETN-Botschafterin“ bezeichnete Adlige ist groß.

In den einschlägigen Berichten jedoch nicht zu finden sind Informationen über das Geld, das Maja Prinzessin von Hohenzollern für den Berichtszeitraum dieses Artikels für ihre Tierschützertätigkeit vom ETN erhalten hat.

 

Vertrag mit Tagessatz von 250 Euro

Dieser Redaktion liegt der von beiden Parteien unterschriebene Freie-Mitarbeiter-Vertrag zwischen dem ETN und Maja Prinzessin von Hohenzollern mit Wirkung vom 1. November 2012 vor. Seitens des ETN erfolgte die Unterschrift am 8. November 2012; die Prinzessin unterschrieb am 24. Oktober 2012.

Die Tätigkeitsbeschreibung in Paragraf 1 ist kurz und benennt „ETN-Projekte im Bereich des Tier- und Naturschutzes“, welche die freie Mitabeiterin nach Absprache mit den zuständigen Vorstandsmitglied(ern) planen und durchführen soll. In der Gestaltung ihrer Arbeitszeit ist Frau von Hohenzollern frei. Aber es bestehe Einigkeit zwischen den Parteien, dass diese Tätigkeit auf höchstens 8 Tage im Monat begrenzt ist. (Merken!)

Als Vergütung wird ein Tageshonorar von 250,00 Euro festgesetzt. Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall oder bei Urlaub sieht der Vertrag nicht vor.

Unter Paragraf 4 heißt es des Weiteren:

               Wie in der Besprechung am 11.06.2011 auf Hof Huppenhardt vereinbart, erhält Frau von Hohenzollern einen Festnetzanschluss sowie ein Mobiltelefon samt entsprechendem Vertrag zur Verfügung gestellt.

(Zitat aus Freie-Mitarbeiter-Vertrag zwischen dem ETN und Maja Prinzessin von Hohenzollern 24.01.2012, Paragraf 4;: Hervorhebung d. DN-Red.)

              

Die Gesamtkosten im Monat werden auf 150 Euro begrenzt.

Die Doggennetz.de-Redaktion erinnert im Zusammenhang mit dieser kostenlosen Zurverfügungstellung eines Mobiltelefons auch an die DN-Satire Aua460.

 

Zur Verschwiegenheit verpflichtet

Die DN-Redaktion hat zur Existenz dieses Vertrages und zu seinen besonderen Bestimmungen eine Presseanfrage sowohl an den ETN wie an Maja Prinzessin von Hohenzollern gerichtet.

Die Antwort des ETN wird weiter untern noch ausführlich besprochen.

Frau von Hohenzollern hat auf die Presseanfrage nicht reagiert und sich damit vertragskonform verhalten. Denn obwohl der ETN ein gemeinnütziger Verein und nach landläufigem Verständnis damit auch zur Transparenz verpflichtet ist, Frau von Hohenzollern als Person des öffentlichen Lebens auch nicht irgendein Mitarbeiter ist, enthält der Vertrag eine ausdrückliche Verschwiegenheitspflicht:

              

Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über Inhalt und Ablauf der Zusammenarbeit, auch nach Vertragsende.

(ibid.)

              

Dieses Vertragsende ist möglicherweise vorzeitig erreicht. Informationen zufolge, welche der ETN in seiner eigentümlichen Presseantwort nicht bestätigt, soll die Zusammenarbeit zwischen dem ETN und Maja Prinzessin von Hohenzollern inzwischen beendet sein. In der DN-Presseanfrage vom 4. März 2013 war nach diesem Ende und den Gründen gefragt. Die Presseauskunft des ETN vom 8. März 2013 nimmt zu diesem Punkt keine Stellung.

 

Knapp 55.000 Euro in 20 Monaten

Der Vertrag, welcher der DN-Redaktion vorliegt, trat am 1. November 2012 in Kraft. Aber auch in der Zeit davor war Maja Prinzessin von Hohenzollern schon als Botschafterin für den ETN tätig. Zu welchen Vertragsbedingungen das vor dem 01.11.2012 erfolgte, ist dieser Redaktion nicht bekannt.

Bekannt sind dafür die Zahlungen, welche ab März 2011 bis November 2012, also in einem Zeitraum vom 20 Monaten, vom ETN an die Prinzessin geflossen sind. Über der entsprechenden Aufstellung findet sich der Hinweis: „vereinbartes Tageshonorar 250,00 Euro“.

 

   

Liste der an Prinzessin Maja von Hohenzollern geflossenen Zahlungen des ETN im Zeitraum von März 2011 bis November 2012.

 

Diese Liste passt mit ihrem Angaben nicht durchgehend zu dem neuen Vertrag, in dem pro Monat maximal acht Arbeitstage festgeschrieben waren. Eventuell galten für den Zeitraum vor November 2012 andere Regelungen.

Und solche anderen Regelungen müssen wohl auch für die Telefonkosten gegolten haben, denn diese liegen in obiger Liste in manchen Monaten deutlich über dem im neuen Vertrag vereinbarten Limit von 150 Euro. Im November 2011 etwa werden 572,80 Euro als Telefonkosten gelistet; im Februar 2012 279,80 Euro.

 

Diebstahl und Hehlerei

Die eigentümliche Presseauskunft des ETN am 8. März 2013 auf die DN-Presseanfrage war schon im Zusammenhang mit der geheimen Zoophilie-CD Thema (vgl. Aua931, Aua933, Aua934, Aua935ff).

Dort allerdings wurde nur der Passus der Presseantwort zitiert, der einen Zusammenhang zwischen dieser Redaktion und dem Vertrieb von tierpornografischen Material herstellt.

Doch auch andere Passagen sind durchaus interessant, auch wenn nur eine dieser sich auf die eigentliche Presseanfrage bezieht:

              

2. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gemäß Ihrer Presseanfrage, im Besitz gestohlener, vertraulicher Dokumente des ETN sind, die Sie zu veröffentlichen drohen bzw. aus denen Sie evtl. wirtschaftliches Kapital schlagen wollen. […]

3. Dies würde neben dem Straftatbestand, dass Sie Diebesgut besitzen auch den Straftatbestand der Hehlerei erfüllen. Wir fordern Sie daher dringend zur Herausgabe des Diebsgutes auf. Entsprechende Strafanzeigen wegen des Diebstahls von ETN-Eigentum, bei dem Ihre mögliche Beteiligung noch zu klären bleibt, sind von uns bereits erstattet worden.

(Europäischer Tier- und Naturschutz e. V., Textauszug aus Presseantwort vom 08.03.2013; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Und so weiter und so fort.

Da der ETN ja glücklicherweise (und wie im Fall der CD mit den Angaben zu Tierbordellen angeblich auch schon) Strafanzeige erstattet hat, kann man in Ruhe abwarten. Die DN-Redaktion verweist in diesem Zusammenhang auch gern noch einmal auf einen parallelen Fall in Aua904 und Aua930.

Ganz besonders gespannt ist diese Redaktion auf die Liste der angeblich gestohlenen Dokumente sowie das Datum des Diebstahls.

Darüber hinaus sei noch einmal an die DN-Info über dieses Material an die Staatsanwaltschaft Bonn erinnert (Aua931).

 

Chronologie: Da passt nichts zusammen

Der letzte Punkt der Presseantwort des ETN lautet:

              

Uns wurden Informationen zugesandt, wonach Sie ein Portal anbieten, wo tierpornografisches Material z.B. Videos gegen Gebühr angesehen werden können. Die Informationen sind sehr eindeutig und belastend und auch die Nutzer dieses Portals bestätigen unseren Vortrag. Bevor dies weiter verfolgt und veröffentlicht wird, geben wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.

(ibid.; Hervorhebung d. DN-Red.)

              

Am 8. März 2013 schreibt der ETN bezüglich der angeblichen Verbreitung tierpornografischen Materials durch Karin Burger: „BEVOR dies weiter verfolgt […] wird“.

Nach der Veröffentlichung der Zoophilie-CD durch DN behauptet der ETN wenige Tage später auf Facebook, er habe Strafanzeige erstattet (vgl. Aua937).

Wie denn nun?

Kenntnis von dem Material über Tierbordelle etc. hat der ETN auch gemäß eigenem Bekunden auf einer Pressekonferenz in Berlin schon im Oktober 2012 gehabt. Warum fordert der ETN Karin Burger erst ein halbes Jahr später und in Reaktion auf eine Presseanfrage zu einem geheimen Vertrag dazu auf, zu dem Vorwurf der Verbreitung tierpornografischen Materials Stellung zu nehmen?

All diese Fragen fügen sich nahtlos an Aua937 an.