Aua937: Zoophilie-CD (5): ETN soll Staatsanwaltschaft und Aktenzeichen benennen!

 

{TS-Kritik}

 

Doggennetz.de hat den skandalösen Vorgang um eine geheime Zoophilie-CD aus dem Bereich Hinter den DN-Kulissen an die Öffentlichkeit gebracht. Die dazugehörige Artikelserie wurde am 11. März 2013 begonnen (die Daten sind wichtig und beweisführend).

Am 12. März 2013 hat DN öffentlich gemacht, im Besitz dieser CD zu sein (vgl. Aua933).

Nach den DN vorliegenden Informationen stamme diese geheime Zoophilie-CD aus dem Fundus des Vereins Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. (ETN).

Die CD enthält angebliche Beweise für die Existenz von 14 bzw. 34 Tierbordellen in der Bundesrepublik mit Namen, Adressen, Telefonnummern, Koordinaten etc. (vgl. Aua934). Des Weiteren enthält die CD „Beweise“ in Form von gefälschten Screenshots dafür, dass Karin Burger über die Webseite www.doggennetz.de tierpornografisches Material vertreibe (vgl. Aua935). Hinsichtlich dieses Straftatbestands ist Karin Burger die einzige Person, die auf der CD in diesem Zusammenhang genannt wird.

Die DVD/CD selbst sei im Oktober 2012 erstellt worden. Doggennetz.de hat in den oben genannten Artikel mehrfach die brennende Frage gestellt, ob diejenigen Personen und Tierschutzorganisationen, die Kenntnis von dieser CD haben, zeitnah Strafantrag gegen die auf der CD genannten Personen gestellt habe, um auf diese Weise sicherzustellen, dass so schnell wie möglich unendliches Tierleid in Tierbordellen sowie der Vertrieb tierpornografischen Materials abgestellt und strafverfolgt wird.

 

ETN behauptet, Strafanzeige erstattet zu haben

Nachdem Doggennetz.de am 12. März 2013 veröffentlicht hatte, im Besitz dieser CD zu sein, findet sich folgendes Posting auf der Facebook-Seite des ETN am 14. März 2013, also zwei Tage später:

 

                    
Bildzitat Screenshot von https://www.facebook.com/tierschutzundnaturschutz

Da der Text im Screenshot aufgrund der notwendigen Verkleinerung nicht gut zu lesen ist, hier noch einmal als Zitat die relevante Textstelle:

              

Liebe Freunde,

der Kampf gegen die Verharmlosung von Sodomie hat uns in vielen Briefen und Aktionen beschäftigt. Wir haben bereits im Vorfeld darüber berichtet, dass uns Informationen übersandt wurden, wonach es sogar 14 Tierbordelle geben soll. Diese Informationen wurden uns in unterschiedlicher Form zugetragen, nachdem bekannt wurde, dass wir uns als Verein entschieden für die Tiere und gegen So…domie einsetzen. Informationen haben wir nicht nur an die die Mitglieder des Deutschen Bundestages übersandt sondern es wurden auch entsprechende Strafanzeigen erstattet, u. a. sofern der Verdacht bestand, dass der Zugang zu tierpornografischen Bildern oder Filmen zur Verfügung gestellt wurde. Die Aktenzeichen und die möglichen Beschuldigten nennen wir hier aus Gründen des Persönlichkeitsrechtschutz nicht.

(Textzitat aus Posting ETN-Facebook vom 14.03.2013; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Der ETN gibt hier an, „entsprechende Strafanzeige erstattet“ zu haben. Bedauerlicherweise nennt der ETN weder die betreffende Staatsanwaltschaft noch das Datum der Anzeige noch das Aktenzeichen. Zur Begründung dafür, dass diese wichtigen Angaben nicht gemacht werden, verweist der ETN auf den „Persönlichkeitsrechtschutz“ (gemeint ist vermutlich der Schutz der Persönlichkeitsrechte).

 

2012: ETN nennt Namen und Aktenzeichen von 4 verschiedenen Personen

Dass diese wichtigen Angaben vom ETN nicht gemacht werden, ist sehr bedauerlich. Im Übrigen ist es beim ETN ein relativ neues Phänomen. Vor etwas mehr als einem Jahr hatte der ETN mit diesen Persönlichkeitsrechten und deren Schutz offenbar weniger Probleme. Nachstehender Screenshot wurde am 25. Januar 2012 gefertigt und bezieht sich auf ein Posting des ETN auf Facebook am 24. Januar 2012.

 

     
Bildzitat Screenshot von ETN-Facebook-Seite Januar 2012.

 

Da auch hier der Text durch die technisch notwendige Verkleinerung eher schlecht lesbar ist, hat die DN-Redaktion die relevante Passage noch einmal ausgeschnitten:

 

    
Textausschnitt aus obigem Screenshot der ETN-Facebook-Seite mit einem Posting vom 25.01.2012

 

In diesem Posting berichtet der ETN von Strafanzeigen und Gerichtsverfahren gegen vier verschiedene Personen: Karin Burger, Stefan Loipfinger sowie zwei weitere Personen, deren Namen die DN-Redaktion im Screenshot zum Schutz von deren Persönlichkeitsrechten unkenntlich gemacht hat.

Aber nicht nur die vollen Namen werden genannt, sondern auch die jeweiligen Aktenzeichen zu den Verfahren gibt der ETN hier an.

Zur Info: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen Stefan Loipfinger wurden bald darauf eingestellt.

 

Staatsanwaltschaft, Datum und Aktenzeichen enorm wichtig

Die geheime Zoophilie-CD wurde angeblich im Oktober 2012 erstellt. Nach den dieser Redaktion vorliegenden Informationen wurde sie auch in jenem Zeitraum für einen angeblichen Betrag von 2.500 bis 3.000 Euro erworben.

Die CD enthält angeblich Beweise in Form von Namen, Adressen, Telefonnummern, Koordinaten von 14 oder 34 Tierbordellen in Deutschland, in denen Tieren jeden Tag unsägliches Leid zugefügt wird.

Auch unter dem Aspekt der satzungsmäßigen Pflichten des ETN ist es deshalb für die Öffentlichkeit, Tierfreunde und Spender sehr wichtig, sich durch Bekanntgabe von dem Datum der entsprechenden aktuellen Strafanzeige, der Staatsanwaltschaft und dem Aktenzeichen dahingehend beruhigen zu können, dass der ETN sofort die Strafverfolgungsbehörden verständigt und alles unternommen hat, um dieses unsägliche Tierleid so rasch wie möglich zu beenden. Dies gehört zu den satzungsgemäßen Pflichten des ETN:

              

§ 2 Zweck des Vereins

[…]

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

die Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen, die zum Ziel haben, Tieren vor Ort zu einem artgerechten Leben zu verhelfen und zu einem respektvollen Verhalten zwischen Mensch und Tier beizutragen.

(Europäischer Tier- und Naturschutz e. V., Satzung)

              

Das behörliche Einschreiten gegen Tierbordelle sowie die Unterbindung der Verbreitung tierpornografischen Materials sind sicherlich geeignete Maßnahmen, die zum Ziel haben, Tieren vor Ort zu einem artgerechten Leben zu verhelfen und zu einem respektvollen Verhalten zwischen Mensch und Tier beizutragen.

Es ist schwer einzusehen, warum 2012 vom ETN Namen, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Aktenzeichen im Kontext mit Vorwürfen öffentlich auf Facebook genannt werden, die nicht unmittelbar mit Tierquälerei zu tun haben. Aktuell jedoch, wo es um unsägliches Tierleid in 14 oder 34 Tierbordellen in der Bundesrepublik geht sowie um die Verbreitung tierpornografischen Materials, werden diese wichtigen Angaben auf einmal nicht gemacht?

 

Karin Burger: Nennen Sie Staatsanwaltschaft und Aktenzeichen!

Im ETN-Posting vom 14. März 2013 wird ausdrücklich die Verbindung zwischen dem gestellten Strafantrag und dem Verdacht, „dass der Zugang zu tierpornografischen Bildern oder Filmen zur Verfügung gestellt wurde“ geknüpft. Dieser Verdacht kann sich, legt man die Inhalte der geheimen Zoophilie-CD zugrunde, NUR auf Karin Burger beziehen. In der genannten CD wird nur sie mit diesem Verdacht verleumdet.

Deshalb fordere ich die Verantwortlichen des Vereins Europäischer Tier- und Naturschutz e.V., Herrn Heinz Wiescher, Herrn Dieter Ernst sowie Herrn Rechtsanwalt Erik Millgramm hiermit auf, die betreffende Staatsanwaltschaft, das Datum der Strafanzeige zum Verdacht der Verbreitung tierpornografischen Materilas und das Aktenzeichen zu benennen.

Sie können diese Veröffentlichung bilateral per Mail oder Post an Karin Burger direkt richten, viel lieber aber noch öffentlich bekanntgeben.

Hiermit erkläre ich, Karin Burger verbindlich, dass ich den ETN bei einer Veröffentlichung von Datum der Strafanzeige wegen des Verdachts der Verbreitung von tierpornografischen Material, Staatsanwaltschaft und Aktenzeichen nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sogenannter Verdachtsberichterstattung anzeigen oder anderweitig juristisch belangen werde.

Ich habe es bei der ETN-Veröffentlichung 2012 auch nicht getan!

 

Nur die Preisgabe weist Verdacht zurück

Im zitierten Posting behauptet der ETN, mit der Nichtpreisgabe der genannten Daten die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten zu schützen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Vielmehr ist es so, dass das ETN-Facebook-Posting vom 14. März 2013 unter Verzicht der Angabe von Staatsanwaltschaft, Datum der Anzeige und Aktenzeichen nach Meinung von Karin Burger geeignet ist, ihre Person weiterhin dem schlimmen Verdacht auszusetzen. Durch diese Veröffentlichung könnte der Eindruck entstehen, es gebe irgendwo in der Bundesrepublik eine Staatsanwaltschaft, die aktuell gegen Karin Burger wegen des Verdachts der Verbreitung tierpornografischen Materials ermittelt.

Die Frage ist dann, warum diese Ermittlungen Karin Burger bisher nicht bekannt sind, sie noch nie polizeilich vernommen oder anderweitig zur Stellungnahme zu diesem gravierenden Vorwurf aufgefordert wurde.

Nur wenn der ETN die Staatsanwaltschaft, das Datum der Anzeige und das Aktenzeichen bekannt gibt, hat Karin Burger die Möglichkeit, auch der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft abzulegen und den unglaublichen Verdacht unter Rückgriff auf entsprechende Unterlagen und Auskünfte einer Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.

Nur wenn der ETN die Staatsanwaltschaft, das Datum der Anzeige und das Aktenzeichen bekannt gibt, kann Karin Burger als Beschuldigte oder als auf der CD Genannte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an-, den Stand der Ermittlungen abfragen und das Mysterium klären, warum von diesen Ermittlungen der einzigen auf der CD dieser Straftat Beschuldigten nichts bekannt ist.

 

Blitzartige Behördenreaktion bei Tierpornos

Sicherlich ziehen sich staatsanwaltliche Ermittlungen in manchen Fällen lang hin. Die Vergangenheit jedoch belegt, dass nicht nur die Behörden, sondern im nachgenannten Fall sogar das Bundeskriminalamt sozusagen blitzartig reagieren, wenn der Vorwurf oder der Beweis der Verbreitung tierpornografischen Materials im Raume stehen. Im Februar 2012 kommentierte Karin Burger auf CharityWatch.de den Fall Gesuchte-Tierquäler.com. Deren Website stand ebenfalls unter dem Verdacht der Verbreitung tierpornografischen Materials. Nur wenige Tage nach der erfolgten Anzeige mussten die Pseudo-Tierschützer ihre Website vom Netz nehmen.

Es ist schwer vorstellbar, dass bei Doggennetz.de dann unter dem schwerwiegenden Verdacht der Verbreitung tierpornografischen Materials monatelang nichts geschieht, die Ermittlungsbehörden in keiner Form an die Verantwortliche und Betreiberin der Website, Karin Burger, herantreten.

 

Sehr geehrter Herr Wiescher,

sehr geehrter Herr Ernst,

sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Erik Millgramm,

bitte nennen Sie Datum, die adressierte Staatsanwaltschaft und das Aktenzeichen Ihrer Strafanzeige gegen wen auch immer im Kontext mit dem Verdacht der Verbreitung tierpornografischen Materials, wie Sie diese Strafanzeige in Ihrem Posting auf der ETN-Facebook-Seite am 14. März 2013 behaupten.

Sie können diese Angaben Karin Burger direkt auf dem Mail- oder Postweg zukommen lassen oder sie gern auch öffentlich machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger

www.doggennetz.de