Aua930: Rüsselheim e. V. Schweinerettungsdesaster (21): Daten-Späh-Burgi ermittlungstechnisch zur Zeugin downgegradet

 

{das ironisch angemessene Strafmaß}

 

Es gibt wohl kaum einen Doggennetz.de-Leser, welcher diesem Pleitenproduktions-EV Rüsselheim nicht endlich mal einen Erfolg gegönnt hätte? Einmal eine Aktion dieser auf Lippen-Veganismus gebürsteten „Schweineretter“, die nicht als Tiger startet und als Bettvorleger landet?

Nein, leider, auch bei dem mit Aua904 so hoffnungsvoll gezündeten Rachefeldzug gegen eine Kritikerin dieser durch und durch dilettantisch organisierten, Unsummen von Spendengeldern verbrennenden Haupt-  und Staatsaktion „Vom Mastschwein zum Glücksschwein“ gleitet jetzt schon stark sedativ aus. Aber wir wollen den Spannungsbogen nicht vorzeitig in der Güllegrube versenken.

Im Zuge der von der ersten Vorsitzenden des Vereins Rüsselheim e. V., Doris Rauh,  gegen die Redaktion von Doggennetz.de erstatteten Strafanzeige wegen des „Ausspähens von Daten“ kam es heute zur polizeilichen Vernehmung der Delinquentin Karin B.

Hintergrund dieses Tatvorwurfs ist der DN-Artikel Aua889, in dem Details aus dem  Tierüberlassungsvertrag zwischen Rüsselheim e. V. und dem Undercover-Ökobauer in Treuenbrietzen zitiert wurden. Im Weltbild der Vereinsvorsitzenden sind derlei Indiskretionen nur möglich, wenn von der Fülle extrarüsselheim’scher Themen völlig überlastete DN-Redakteure einen Hackerangriff auf den Vereinscomputer starten, um auf diesem Wege an den brisanten Vertrag und dessen Inhalte zu gelangen. Beweise für diesen nicht ganz Pillepalle-Tatvorwurf: 0 (null). Zu unterstellende Motive: 0 (null).

 

Aufwendige Vorbereitungen zur polizeilichen Einvernahme

Seit Tagen fieberte diese Redaktion der für heute vereinbarten polizeilichen Einvernahme entgegen. Im Zuge der aufwendigen Vorbereitungen hatte sich die Beschuldigte eine extra saugstarke Windel besorgt, denn es ist keine Schande, sich bei dieser enormen Beweislast und der Schwere des Tatvorwurfs unter Berücksichtigung des offen unsichtbaren Tatmotivs in die Hose zu machen. Noch einmal gut gegessen und viel getrunken, schließlich war nicht abzusehen, ob Karin B. den harten Verhören physisch standzuhalten vermöge. Zwei Stunden gestern Abend Gurkenauflagen für die Augen, damit diese heute unerschrocken und verstockt eiskalt in den grellen Lampenschein blicken, der im abgedunkelten Keller auf die Verbrechervisage der Delinquentin gerichtet wird, die in gebückter Haltung auf dem schmucklosen Holzschemel kauert: „Gestehen Sie!“

  
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Unsere Bolisei – insgesamt eine herbe Enttäuschung!

Als unerbittliche Enthüllungsjournalistin darf ich den Doggennetz.de-Lesern berichten, dass die bekannten Fernsehdarstellungen solcher Verhöre von Schwerstverbrechern von vorne bis hinten erstunken und erlogen sind. Ja mehr noch: Die polizeiliche Einvernahme im Zuge des nun schon hinlänglich zitierten Ermittlungsverfahrens wegen des Ausspähens von Daten war eine einzige herbe Enttäuschung: helle Räume im Erdgeschoss, Sonnenschein, der die Delinquentin in der Windel ohne Verhördruck enorm zum Schwitzen brachte, und ein freundlicher Polizeibeamter mit profunden Vorermittlungsergebnissen: Doggennetz.de gelesen!

Sukzessive begann die Beschuldigte sich auf dem bequem gepolsterten Verhörstuhl arrogant aufzurichten. Dabei achtete sie darauf, verräterische Quatschgeräusche – die Windel! –  zu vermeiden. Für die Gesprächsführung nicht ungünstig, warf sie sich auch noch in die Attitüde der Gönnerin mit dem Angebot, für diese zugegebene Doggennetz.de-Lektüre in diesem besonderen  Fall keinen Lesegeld-Anspruch geltend zu machen.

Und dann kam das Schlimmste: Mit großem psychologischen Einfühlungsvermögen versuchte der Vernehmungsbeamte die Einvernommene aus der Rolle der Beschuldigten zu lösen. Das war nicht einfach! Nur widerwillig war sie bereit, sich von ihrem prominenten Beschuldigtenstatus – eine Opferrolle wie für sie geschaffen – zu lösen. Aber es half nichts: Karin B. wurde hier lediglich als Zeugin vernommen.

Jetzt kam die Stunde der Windel, die am bisherigen Trageort ihr Ziel verfehlt hatte. Aber die Saugstärke war immer noch da und stemmte sich bereitwillig und nach einem kurzen Besuch der Toilette der Tränenflut entgegen, die aus diesem Downgrading resultierte.

 

Das kriminologische Mysterium

Nicht einmal der von Karin B. trotzig vorgetragene Informantenschutz wurde von dem polizeilichen Verhörexperten auch nur ansatzweise in Frage gestellt. Schlimmer noch, die ganze Veranstaltung war in knapp 15 Minuten erledigt.

Welche Schande, innerhalb einer Stunde mit einer vollgeheulten Windel wieder in den heimatlichen Weiler zurückzukehren! Achselzuckend winkte sie den Dorfbewohnern verschämt zu, die sich doch gerade erst unter großer Anteilnahme und in der Gewissheit, nun auf eine sehr lange Zeit auf ihre Nachbarin verzichten zu müssen, von der verbrecherischen Datenspäherin verabschiedet hatten.

Kriminologisch bleibt es ein Mysterium, wie eine halbwegs intelligente Frau bei der täglichen Beschäftigung mit derart kriminellen Vorbildern in der Tierschutzszene beim Einbiegen in die Straftäter-Laufbahn so schweinemäßig versagt!