Aua777: Nicht-Gnadenhof-Momo: Oberverwaltungsgericht bestätigt erneut das Vorgehen des Landkreises Diepholz

 

{TS-Kritik}

 

Es ist beruhigend, dass Michael Ende nicht mehr erfahren muss, auf welche fatale Weise sich zwei seiner berühmten literarischen Werke „Momo“ und „Die unendliche Geschichte“ im Tierschutz miteinander verknüpfen.

In der unendlichen Geschichte des Nicht-Gnadenhofes in Dörrieloh schlagen wir ein weiteres Kapitel auf, das aber gar nichts Neues verrät. Denn dass die Gerichte wieder, wieder und immer wieder das Vorgehen des Landkreis Diepholz und seiner furchtlosen Veterinäre bestätigen, war hier und andernorts schon mehrfach zu vermelden.

Mit leichter zeitlicher Verzögerung zum ergangenen OVG-Urteil, trotzdem unverdrossen nachstehend die jüngste Pressemitteilung des Landkreis Diepholz:

              

Pressemitteilung

10.10.2012

„Gnadenhof“ Dörrieloh: OVG bestätigt erneut das Vorgehen des Landkreises Diepholz

Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Hundehaltungsverbot wird abgelehnt  

 

Bereits am 21. August diesen Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Antrag der Betreiberin eines „Gnadenhofs“ in Dörrieloh (Gemeinde Varrel, Landkreis Diepholz) auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover – 11. Kammer- vom 28. September 2011 abgelehnt.

Zugleich bestätigte das Gericht damit auch die Anordnungen des Diepholzer Veterinäramtes.

In dem angefochtenen Urteil hatte das Verwaltungsgericht unter anderem eine Klage gegen die Anordnung des Veterinäramtes vom Dezember 2010 abgewiesen, in der dieses der Betreiberin das Halten und Betreuen von Hunden auf Dauer untersagt hatte.

Die Betreiberin trug vor dem OVG ihre Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils vor und nannte das absolute Verbot, Hunde halten und betreuen zu dürfen, unverhältnismäßig.

Das OVG bestätigte jetzt, dass die Betreiberin hinreichend Gelegenheit gehabt hätte, ihren Pflichten zur tiergerechten Haltung und Betreuung der ihrer Obhut befindlichen Tiere nachzukommen. Dabei wertete es „die bloße Ankündigung eines künftigen Wohlverhaltens unter dem Druck eines angekündigten Tierhaltungsverbotes aufgrund der über einen langen Zeitraum gezeigten Uneinsichtigkeit“  als nicht geeignet, die Einschätzung des Veterinäramtes zu erschüttern.

Landrat Cord Bockhop und Erster Kreisrat Wolfram van Lessen zeigten sich mit der Entscheidung des Gerichts sehr zufrieden und äußerten die Hoffnung, dass nun auch die restlichen anhängigen Verfahren schnell entschieden würden.

 

Ansprechpartner:

Wolfram van Lessen, Erster Kreisrat, Tel. 05441 976-1003, eMail wolfram.van-lessen@diepholz.de

Thorsten Abeling, Stellv. Fachdienstleiter, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Tel. 05441 976-1868, eMail thorsten.abeling@diepholz.de

  

              

 

Schon wieder Hunde auf dem Gnadenhof?

Bei dieser Redaktion meldete sich vergangene Woche telefonisch eine neue Streiterin für die Unschuld der Nicht-Gnadenhof-Betreiberin Barbara B. Hämisch-triumphierend behauptete diese, es befänden sich – in ihrer Wahrnehmung: glücklicherweise – schon wieder Hunde in den Händen der verurteilten Tierquälerin.

Diese Redaktion kann und will diese telefonisch erhobene Behauptung nicht überprüfen.

Interessierte an dieser Frage wenden sich einfach direkt an die Anruferin Marion R. von Tierengel Rheine e. V.!


Kapitel der Doggennetz.de-Die-unendliche-Nicht.Gnadenhof-Momo-Geschichte:

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