Aua705: Menschenjagd in Welver (7): Die juristischen Nachspiele (2)

 

{TS-Kritik}

 

GEGEN Zoophilie
aber NICHT gegen Zoophile!

Leider ist diese Vorbemerkung immer wieder aufs neue notwendig: Doggennetz.de lehnt jede Form des sexuellen Umgangs mit Tieren ab. Diese Redaktion befürwortet die Gesetzesinitiative, Sodomie/Zoophilie wieder strafbar zu machen.
Auf gar keinen Fall aber wird diese Redaktion, obwohl sie zu diesem Thema von mehreren Aktivisten inzwischen massiv verleumdet und bedroht wird, tatenlos der gnadenlosen Volksverhetzung und der Menschenjagd zusehen!
Ethik ist unteilbar. Wer so mit Menschen umgeht, wie es in der Artikelserie Menschenjagd in Welver dokumentiert wird, ist keinesfalls ein Tierfreund.

Die Aktivisten wollen gezielt Angst verbreiten. Und sie verbreiten Angst!
Dieser Redaktion machen Menschen große Angst, die so mit anderen Menschen umgehen! Allerdings wird diese Angst nicht dazu führen, dass Doggennetz.de die Berichterstattung über die immer unglaublicher werdenden Vorgänge zu diesem Thema einstellt!


Für die inzwischen sieben Texte umfassende Doggennetz.de-Artikelserie Menschenjagd in Welver zu der so genannten Mahnwache gegen den sexuellen Missbrauch von Tieren eben dort am 19. Mai 2012 ist vorläufig noch kein Ende absehbar …  Nach dem bisher auf DN am häufigsten gelesenen Artikel Aua641 war ein weiterer Höhepunkt Aua683 mit dem Entschuldigungsschreiben der Soester Polizei an das Mahnwachen-Opfer.


Vorgänge und Reaktion von politischer und gesellschaftlicher Relevanz

Welche hohe politische und gesellschaftliche Relevanz diese Vorgänge haben, lässt sich auch daran ablesen, dass es vielen Tierfreunden nicht verständlich zu machen ist, warum auch ein zoophiler Mensch zum Opfer wird, wenn seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung (in diesem Fall: des Grundstücks) missachtet wird und bisher strafrechtlich noch nicht abschließend bewertete weitere „Unregelmäßigkeiten“ der Veranstaltung vom 19. Mai 2012 im Soester Welver vorkommen.  

Das Unvermögen zur differenzierten Wahrnehmung geht dann in vielen Fällen sogar so weit, das Doggennetz.de-Veto gegen die für Welver dokumentierte Vorgehensweise der angeblichen Tierschützer als ein Eintreten für Zoophilie zu bewerten. Das ist schlichtester Dummfug!

Auch bietet Doggennetz.de den Zoophilen kein Forum, wie es gelegentlich zu lesen und zu hören ist. Das ist schon deshalb gar nicht notwendig, weil die „Zoos“ ausreichend eigene Plattformen, Foren, Blogs und Websites betreiben.

Die wiederholte Positionsbestimmung der Doggennetz.de-Redaktion zum Thema Zoophilie – nämlich: anti – ist sinnlos deshalb, weil die derzeit machthabenden Aktivisten die Argumente auf dieser Site nicht widerlegen können und stattdessen den Weg über die persönliche Diskreditierung der Kritikerin gehen müssen.

 

Eine Flut von Verfahren

Bisher ist noch gar nicht abzusehen, wie zahlreich die juristischen Nachspiele zu Welver sein werden. Bisher konnte Doggennetz.de berichten von dem Schreiben der Soester Polizei (Aua683) sowie den Anzeigen bzw. Anträgen der Mahnwachen-Organisatorinnen gegen die Doggennetz.de-Redaktion.

Das Scheitern eines ersten Versuchs in dieser Richtung dokumentierte Aua692: die Organisatorin Tanja L. zog einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die DN-Berichterstattung kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurück. Eine zeitgleich dieser Redaktion zugesandte E-Mail spricht Bände (Aua692) und hat weitere juristische Konsequenzen.

 

Gerichtsverhandlung unter Polizeischutz

Was sich nun jedoch am vergangenen Dienstag in und anschließend besonders vor dem Amtsgericht Sigmaringen abspielte, ist ein weiterer und bedenkenswerter Höhepunkt.

Eine andere Organisatorin der Mahnwache in Welver, Sabine K., hatte erneut und fast inhaltsgleich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Doggennetz.de-Berichterstattung. gestellt Der Antrag wurde mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag beantwortet.

Nach dem vorausgegangenen Mordaufruf gegen Karin Burger auf Facebook (Aua682) sowie einer ganzen Staffel von Drohmails (Aua686, Aua687, Aua688), das alles verschärft durch einen weiteren Aufruf zu Straftaten auf Facebook (kein Aua, aber Strafantrag) im Zusammenhang mit dem Mordaufruf, erfolgte die Anzeige einer besonderen Gefährdungslage für Karin Burger für den Zeitraum der terminierten Gerichtsverhandlung bei der zuständigen Polizeidirektion.

Nun ist es nicht so, dass Polizeibegleitung bei Gerichtsterminen auf vergleichbarem Verfügbarkeitslevel  mit Wunschkonzerten rangiert. Ganz offensichtlich behalten sich die Behörden die selbstständige Prüfung dieser Gefährdungslage vor. Wie auch immer: Zur Verhandlung am Dienstag wurden der Doggennetz.de-Redaktion zwei Polizeibeamte als Begleitung gestellt. Diese wurden dann, auf Vorschlag des Richters und mit Einverständnis von Karin Burger, für die Zeit der Verhandlung wieder weggeschickt.

 

Grundkurs Meinungsfreiheit

Die Verhandlung selbst war auch nicht unspektakulär. Inhaltlich. Behauptete Vorwürfe und empfundene Verleumdungen in den Doggennetz.de-Artikeln konnten nicht durch entsprechende Textstellen belegt werden. Die wenigen richterlichen Ausführungen lassen sich als Grundkurs Meinungsfreiheit zusammenfassen.

Vom wahren Ablauf der „Mahnwache“ und deren Höhepunkt auf dem Grundstück des ZETA-Vorsitzenden konnte sich der Richter durch ein von Doggennetz.de mitgebrachtes Video überzeugen.

Und dann zog die Antragstellerin Sabine K. ihren Antrag zurück. Damit war das Verfahren beendet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Doggennetz.de-Artikel bleiben, wie sie sind!

 

Polizeibegleitung bis zum Auto notwendig

Die Polizisten waren mit Beginn der Verhandlung entlassen worden. Schon innerhalb des Gerichtsgebäudes und nach Verlassen des  Verhandlungsraumes entstand für diese Redaktion und ihre Begleitung der Eindruck, man werde erwartet. Dieser Eindruck setze sich beim Verlassen des Gerichtsgebäudes über einen separaten Ausgang mit Rampe fort. An diesem Eindruck änderte dann auch eine ziemlich lange Wartezeit und einige gerauchte Zigaretten nichts: Den einzigen Ausgang sahen wir blockiert.

Um auch für die Behörden zweifelsfrei zu dokumentieren, dass Doggennetz.de jeder Konfrontation aus dem Wege geht, wurde das erneute Hinzuziehen uniformierter Beamter für notwendig erachtet, um unbehelligt bis zum Auto zu gelangen.

Dass Sabine K. und ihr Begleiter diesem Aufzug, trotz des anwesenden Polizeibeamten,  bis zum Auto folgten, dokumentiert, dass die Polizeibegleitung insgesamt nicht ganz unnötig war.