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Aua674: Nicht-Gnadenhof Momo: Freiheitsstrafen von 20 und 12 Monaten auf Bewährung

{TS-Kritik}

 

Es ist vollbracht. Es ist errungen: das Urteil im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Sulingen gegen das Betreiberehepaar des Nicht-Gnadenhof Momo.  Gestern wurde das Urteil verkündet:

Barbara B.: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz

Karlheinz B.: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz

Dazu: ein fünf Jahre geltendes Haltungsverbot für Hunde und Katzen. sowie für alle Tiere, die die Anzahl von 14 Pferden, 2 Schweinen, 3 Ziegen, 18 Hühnern und 36 Degus übersteigen.

Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit der Bewährung wurde eine ganze Reihe von Bewährungsauflagen hinsichtlich der zukünftigen Haltungsbedingungen für die verbleibenden Tiere sowie der Begleitung durch einen Bewährungshelfer verbunden.

Die Kosten des Verfahrens wurden den Verurteilten auferlegt.

Die Sulinger Kreiszeitung berichtet wie immer zuverlässig und in diesem Fall auch online hier.

 

Mitverantwortliche werden genannt

Die Richterin habe, so berichtet es die Kreiszeitung, auch jene Menschen im Tierschutz gerügt, die von den Verhältnissen gewusst, aber nichts unternommen hätten. Damit hat Katja Pahl-Klenner den Finger mitten in die Wunde gelegt.

Mit klaren Worten kritisiert wird auch der behandelnde Tierarzt, dem die Richterin ein „äußerst unoprofessionelles Verhalten“ bescheinigt.

 

Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e. V.  getadelt

Auch für den „Tierschutzverein“ Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide benennt die Richterin eine Mitverantwortung. Zusammen mit dem unprofessionellen Tierarzt hätten sie „diese Umstände mitgetragen“.

 
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Doggennetz.de-Senf:

Was soll man dazu sagen?

Sicherlich wird dieses Urteil das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Tierfreunde, welche das Drama von Anfang an miterlebt haben, nicht stillen. Auch wenn gut nachvollziehbar ist, dass hinsichtlich der Freiheitsstrafen ein erkennbarer Unterschied zu jenen bleiben muss, die Tiere  mit Bedacht, Vorsatz und womöglich Lustgewinn quälen, hätten sich viele Tierfreunde eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewünscht. Aber deutsche Gerichte sind kein Wunschkonzert. Und bei den doch sehr strengen Auflagen ist die Bewährung rasch verspielt. Deshalb sollten diejenigen mit den düsteren Wünschen die Hoffnung nicht ganz aufgeben.

Das Gerechtigkeitsempfinden viel massiver stört das differenzierte Tierhaltungsverbot: für Hunde und Katzen (zunächst) begrenzt auf fünf Jahre und für die anderen Tiere gar nicht! Arme Degus, Ziegen und Co.! Dann ist zunächst zu fragen, was jetzt mit den 43 Katzen, die ja angeblich der Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide gehören, geschehen wird? Die Meisten dieser sollen verwildert sein und sind deshalb nicht vermittelbar.

Dieser Teil des Urteils könnte – das jedoch bleibt reine Spekulation – auch pragmatische Hintergründe haben. Ein totales Tierhaltungsverbot hätte auch für den Landkreis ein neues Problem und vor allem noch mehr Kosten geschaffen. Denn: Wohin mit all diesen Tieren?

Kann die Akte Nicht-Gnadenhof Momo jetzt dann bitte endlich geschlossen werden? Nein! Die Gerüchteküche weiß so Einiges, was sich zu den Qualitäten von Gerüchten passend nicht überprüfen lässt: neue Projekte seien konzipiert, ein Ortswechsel möglich; vom Großraum Berlin ist die Rede und von neu gestalteten Kooperationen mit alten Partnern, die sich in der Vergangenheit schon nicht bewährt hatten.

Dann böte sich an dieser Stelle noch die Generalabrechnung mit den atomgetriebenen Selbstdarstellern an, die Tierfreunden monatelang mit pseudojuristischer Korinthenkackerei zugetextet und das Ganze als Behördenwillkür dargestellt hatten. Fakt ist: ShangalSharPei ist nicht Pahl-Klenner. Und die hat dem Veterinäramt Diepholz und dem Landkreis im Urteil ein glänzendes Zeugnis ausgestellt.

Die Abrechnung also sei geschenkt, der Stuss-Emittent fürderhin für die Troll-Rubrik dauerhaft vorgemerkt !

Der Tierschutz-Zirkus ist schon lange weitergezogen. Die neuen Probleme sind noch gewaltiger. Und die Strukturen im Tierschutz haben sich weder durch den Zarenhof noch durch die Erfahrungen rund um das Gesamtpaket Nicht-Gnadenhof Momo geändert.

Das Kapitel <Nicht-Gnadenhof Momo > eignet sich recht eigentlich nur als eine weitere Seite im dicken Buch des gesellschaftlichen und faktischen Totalversagens des karitativen Tierschutzes.