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Aua646: Menschenjagd in Welver (3): Haben anmeldende Tierschützer Polizei belogen?

 

{TS-Kritik}

 

Wie in Aua641 und Aua645 angekündigt, hatte diese Redaktion eine Presseanfrage an die Soester Polizei zu den Vorgängen rund um die „Mahnwache“ in Welver gerichtet. Darin wurde nach Details der Mahnwachen-Anmeldung gefragt. Überdies wurde die Behörde um eine Stellungnahme dazu gebeten, warum der anwesende Polizeibeamte bei der Konfrontation der Mahnwachen-Aktivisten mit dem  ZETA-Vorsitzenden auf dessen Privatgrundstück nicht interveniert und die dokumentierten Rechtsverletzungen verhindert habe.

Inzwischen liegt von der Pressestelle der Soester Polizei eine Presseantwort vor.


Abschlusskundgebung für den Postweg

Die Versammlung auf dem Welveraner Marktplatz unter dem Thema „Mahnwache gegen sexuellen Missbrauch von Tieren“ sei Mitte April bei der Behörde für den 19. Mai 2012 angemeldet worden. Weiterhin sei für den Postweg im Bereich Welver-Vellinghausen eine Abschlusskundgebung angekündigt worden.

Besagter Postweg befindet sich zwar in unmittelbarer Nähe zur Privatadresse des ZETA-Vorsitzenden. Aber das, was sich eventuell als „Abschlusskundgebung“ (Einsatz Megafon, Verlesen der Forderungen) kategorisieren ließe, fand nicht im Postweg, sondern, wie der ZETA-Vorsitzende angibt und Bilddokumente belegen,  auf dem Privatgrundstück des Opfers statt.

Pressesprecher Winfried Schnieders führt zur rechtlichen Bewertung in seiner Presseantwort vom 22. Mai weiter aus:

              

Nach dem Versammlungsrecht müssen solche Veranstaltungen nicht genehmigt werden. Sollten sich allerdings aus der Anmeldung oder den nachfolgenden Kooperationsgesprächen Hinweise gegen Gesetzesverstöße ergeben, könnten Auflagen oder Beschränkungen erteilt werden. Im Einzelfall könnte auch ein Verbot geprüft werden.

Dies war bei der Anmeldung zum letzten Samstag aber nicht der Fall. Im Kooperationsgespräch mit der Polizei hat die verantwortliche Anmelderin glaubhaft versichert Konfrontationen mit der Zielperson zu vermeiden.

(Kreispolizeibehörde Soest, Pressesprecher Winfried Schnieders in der Presseauskunft an den DN-Redaktion vom 22.05.2012; Hervorhebung d. Red.)

              

Diese Auskunft lässt nur den Rückschluss zu, dass die anmeldenden  Tierschützer die Polizei über Örtlichkeiten und geplantes Vorgehen belogen haben. Denn die „Konfrontationen mit der Zielperson“ wurden nicht nur nicht vermieden, sie wurden gezielt gesucht. Überdies haben die Organisatoren öffentlich eingestanden, dass es das eigentliche Ziel der Aktion war, den Mann bloßzustellen.

Eine der Organisatorinnen, Sabine Küsters, hat darüber hinaus auf Facebook ihre Drohung gegen weitere „Zielpersonen“ veröffentlicht. In der Drohung spielt sie ganz offen mit der Strategie, sich solche Drohaktionen und Denunziationen von den Behörden genehmigen zu lassen:

              

…jetzt ist schluß mit nettigkeiten!! dies war nicht die letzte aktion  von uns. sondern die erste von bundesweit vielen GENEHMIGTEN!!!! zieht  euch alle warm an…
[…]
wer weiß, bei wem wir als nächstes vor der haustüre stehen und die nachbarschaft befragen UND aufklären.
[…]
bald stehen wir auch vor deiner haustüre. mal sehen, wie “nett” deine nachbarn sind. :-)”

(Sabine Küsters, Mitorganisatorin der „Mahnwache“ in Welver, auf Facebook; per Screenshot gesichert)

              

 
Auf die bei Facebook nachgestellte Frage an Sabine Küsters, ob es nur darum ginge, zu denunzieren und maximale Rufschädigung zu erreichen, antwortet sie schlicht mit einem Ja.

In einem Telefonat mit der Doggennetz.de-Redaktion behauptet die Organisatorin, die ihr schriftliche vorliegenden Dokumente von der Soester Polizei zur angemeldeten Mahnwache gäben andere Örtlichkeiten als oben zitiert an. Der Ablauf sei wie geschehen genehmigt gewesen.

Damit bestünde dann eine Wahrheitslücke zwischen den Angaben der Soester Polizei und denen der Mahnwachen-Organisatoren. Da Letztgenannte jedoch nicht bereit sind, ihre Behauptungen zu belegen, bleibt vorläufig nur die Orientierung an den behördlichen Auskünften.

Im Übrigen wurde die DN-Redaktion im Telefonat mit Sabine Küsters mehrfach der Lüge bezichtigt und gefragt, ob eine persönliche Beziehung zum Mahnwachen-Opfer bestehe. Abschließend wurde mit Anzeige gedroht.


Nach Diktat verreist

… heißt eine bekannte, aber nicht wirklich empfehlenswerte Schlussformel, die den Briefempfänger ohne zeichnenden Ansprechpartner zurücklässt. So ähnlich verhält es sich jetzt auch bei der Soester Polizei, denn:

              

Von dem Polizeibeamten, der die Kundgebung und die anschließende Demonstration begleitet hat, liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass der Ablauf der Veranstaltung anders als geplant durchgeführt wurde.

Da der Kollege seit Sonntag im Auslandsurlaub ist, kann er auch erst nach seiner Rückkehr zum Ablauf befragt werden.

(Kreispolizeibehörde Soest, Pressesprecher Winfried Schnieders in der Presseauskunft an die DN-Redaktion vom 22.05.2012)

              

Mit den „Erkenntnissen, dass der Ablauf der Veranstaltung anders als geplant durchgeführt wurde“, kann der Behörde weitergeholfen werden. Dazu liegen genügend Bild- und Schriftdokumente vor. Weder fand die Abschlusskundgebung im Postweg statt noch vermieden die Aktivisten die „Konfrontationen mit der Zielperson“.

 

Was bedeutet der Begriff „Zielperson“?

Und: Was steckt hinter der eigenartigen Verwendung des Begriffs „Zielperson“ in der Presseantwort der Soester Polizei? Bedeutet dieser Begriff, dass der ZETA-Vorsitzende von Anfang an und auch im formaljuristischen Mimikry des Anmeldeverfahrens das Ziel der ganzen Aktion war? Und das war der Polizei bekannt? Und dennoch wurde die Mahnwache genehmigt?

Es wird rasch deutlich: Die Presseantwort der Kreispolizeibehörde Soest wirft vorläufig mehr Fragen auf als sie beantwortet!

aua125katzehngt

Doggennetz.de-Senf, ironisch (logisch!):

Vielleicht jedoch hatte der „nach Diktat verreiste“ Polizeibeamte, der auf den Bilddokumenten so deutlich und so abseits des Postweges mitsamt seinem Dienstfahrzeug hinter dem Zaun linsend dokumentiert ist, tatsächlich maximale Urlaubsreife erreicht? Denn ganz offensichtlich ist es seiner Aufmerksamkeit entgangen, dass die Abschlusskundgebung sich „verlaufen“ hatte, sich gar nicht mehr im Postweg befand, auf dem Privatgrundstück des Welver Bürgers herumirrte und in dieser heillosen Verwirrung auch den Konfrontationen beim besten Willen nicht mehr entgegen konnte!

Doggennetz.de wünscht dem Polizeibeamten einen erholsamen Urlaub, eine erfolgreiche Rekonvaleszenz und richtig gute Ideen für die Antworten nach seiner Rückkehr!