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Aua592: Wiedereröffnung der Gesuchte-Tierquäler-Website mit Verharmlosung des Holocaustes?

{TS-Kritik}

 

Nachdem die Website der äußerst beunruhigenden angeblichen Tierschützer-Gruppe Gesucht-Tierquäler.com vor einigen Wochen im Zuge der Ermittlungen des Bundeskriminalamts vom Netz genommen worden war (vgl. Aua474, Aua506 und mein CW-Artikel zum Thema), sind diese Akteure nun wieder online.

Die Homepage wurde relauncht und tritt jetzt auch hier wie schon bei der Facebook-Präsentation mit einem dem FBI-Logo nachempfundenen Siegel mit dem Schriftzug „Site of Animal Justice“ auf.

Die Betreiber geben einen stattgehabten Lerneffekt aus den Vorgängen der letzten Wochen zumindest dahingehend vor, indem jeder Sitebesucher jetzt erst bestätigen muss, dass er 18 Jahre oder älter sei, bevor er Zutritt zum vollen Site-Angebot hat. Das „volle“ Angebot gibt sich bis dato noch recht leer; zumindest sind die meisten Unterrubriken noch nicht mit Inhalten gefüllt.

 

Problematische Tendenzen konserviert

Für die Betreiber dieser Site hat sich aber wohl nach dem Kontakt mit dem Bundeskriminalamt nicht wirklich etwas geändert. Der nach Doggennetz.de-Meinung hetzerische Charakter der Site wird durch Rubriken wie „öffentlich gesuchte Tierquäler“ oder „Wand der Schande“ aufrechterhalten.

Leider hat sich für die Schreibenden dieser Site auch immer noch kein Lektor gefunden, der den Output mindestens orthografisch etwas erträglicher machen würde.

Die früheren verleumderischen Texte über Doggennetz.de sind auch noch nicht wieder online, was sich sicherlich nach Erscheinen dieses Auas schlagartig ändern wird.

 

Neuestes Phänomen der virtuellen Tierschützer-Szene: Shops

Die Einrichtung von Shops wird neuerdings zum Massenphänomen insbesondere in den Bereichen der (fast ausschließlich) virtuell aktiven Tierschützer-Szene. Gerade erst hat Ralf Seeger mit seinem Verein Helden für Tiere e. V. einen Shop eingerichtet. Doggennetz.de berichtete darüber in Aua563. Die Satire dazu, die zu enormen Wirkungen führte (vgl. Aua584), lesen Interessierte in Aua566 nach.

Aber auch Gesuchte-Tierquäler.com haben jetzt einen Shop eingerichtet.

Abgesehen von der äußerst bedenklichen Verquickung ehrenamtlichen Engagements mit gewerblichen Aktivitäten, ist es auch hier vor allem das „Warenangebot“, das hoffentlich erneut die Staatsgewalt auf den Plan ruft. Denn Gesuchte-Tierquäler.com bietet T-Shirts mit dem Aufdruck <Animal Holocaust 2012> (sogar in einer Herren- und einer Damenversion) zum Kauf an.

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Bildzitat Screenshot von: 

https://shop.gesuchte-tierquaeler.com/main_bigware_29.php?bigPfad=22 am 08.04.2012
„Warenangebot“ der angeblichen Tierschützer von Gesuchte-Tierquäler.com: T-Shirts mit dem Aufdruck „Animal Holocaust 2012„. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss 2009 ausdrücklich hervorgehoben hatte, dass es einen „kategorialen Unterschied“ zwischen menschlichem Leben und den Belangen des Tierschutzes gibt, verknüpfen diese Anführungszeichen-Tierschützer erneut den definitorisch eindeutig auf den Genozid an den Juden durch die Nationalsozialisten festgelegten Begriff mit einer Tierschutzproblematik. Nach Meinung dieser Redaktion stellt diese Verknüpfung auf dem T-Shirt-Aufdruck im Gesuchte-Tierquäler.com-Shop eine Verharmlosung des Holocaustes dar.

Verharmlosung des Holocaustes?

Aus eigenen Fehlern oder denen anderer zu lernen, das scheint  nicht die Sache der Betreiber von Gesuchte-Tierquäler.com zu sein. Denn sonst hätte der Blick in die Urteile und auf die juristischen Konsequenzen der  PETA-Aktion „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ von diesem Aufdruck abraten müssen?

Zitieren wir dazu aus einem Focus-Artikel 2009. Der titelte schon in der Überschrift „PETA darf Tierhaltung nicht mit Holocaust vergleichen“. Wie bekannt, hatte sich mit der PETA-Aktion auch eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Dabei war die zuständige Kammer in ihrem Beschluss zwar zu abweichenden Einschätzungen bezüglich der Abbildung von Holocaust-Opfern im Zusammenhang mit kritisierter Tierhaltung gekommen, entscheidend jedoch für die zweifelhafte Idee des Angebots von Gesuchte-Tierquäler.com ist folgender Passus:

              

Zu Recht sei die Gegenüberstellung aber als „Bagatellisierung und Banalisierung“ des Holocaust beurteilt worden, so die Karlsruher Richter weiter. Die Verfassung mache einen „kategorialen Unterschied“ zwischen menschlichem Leben und den Belangen des Tierschutzes.

(Focus-Artikel vom 26.03.2009: Bundesverfassungsgericht: PETA darf Tierhaltung nicht mit Holocaust vergleichen.

              

Ähnlich berichtete auch die Frankfurter Rundschau über den unzulässigen Vergleich.

Identisch fasst Wikipedia die Problematik noch einmal zusammen.

Durch die begriffliche Koppelung von „Holocaust“ mit den Vorgängen in Osteuropa 2012 im Aufdruck <Animal Holocaust 2012> auf den T-Shirts, welche im Shop von Gesuchte-Tierquäler.com angeboten werden, wird nach Meinung dieser Redaktion ebenfalls dieser kategoriale Unterschied zwischen dem Genozid an den Juden und den offensichtlich unterschiedlichen Motiven unterliegenden Hundetötungen in der Ukraine und andernorts verletzt.

 

„Der Staat muss weg“ und Holocaust-Verharmlosung passen zueinander

Hingegen hält diese Redaktion die Verwendung exakt diesen Begriffes für die kritisierten Vorgänge durchaus nicht für Zufall! Denn zu erinnern ist an das auf der offline-gegangenen Version von Gesuchte-Tierquäler.com verlinkte Musik-Video, in dem der Sänger ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Dieser Staat muss weg“ trägt (vgl. Text und Screenshot in Aua474).

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Doggennetz.de-Senf:

Es wäre nicht nur zu bedauern, sondern aus Sicht dieser Redaktion eine Gefahr für unsere Gesellschaft, wenn die Gruppe Gesuchte-Tierquäler.com, die nach eigenem Bekunden jetzt die Vereinsgründung plant, nicht mehr zeitnah vom Bundeskriminalamt oder anderen Organen des Verfassungs- und Staatsschutzes betreut wird!