Aua378: Polen und Dobermann Nothilfe e. V.: Presseantwort des Veterinäramts Altenkirchen

 

{TS-Kritik}

[12.11.2011]

 

Die Vorgänge in Polen um das Tierheim Mielec und den deutschen Verein Dobermann Nothilfe e. V. (vgl.  Aua316,  Aua317, Aua320Aua369,  Aua372)weiten sich aus. Inzwischen gab es zu dem Thema einen Beitrag im polnischen Fernsehen. In diesem Beitrag wurden Aussagen getroffen, welche die Unklarheiten noch weiter steigern.

Doggennetz wird dazu noch ein eigenes Aua herausgeben.

Da offensichtlich in der Diskussion auf polnischer Seite die Auskunft des Veterinäramts Altenkirchen angezweifelt wird, wurde die Redaktion von den polnischen Tierfreunden gebeten, diese Presseantwort zu veröffentlichen, was wir hiermit gerne tun.

Um jeden Vorwurf der sinnentstellenden Kürzung und des aus dem Zusammenhang gerissenen Zitats von vornherein zu kappen, stellen wir der Stellungnahme des Veterinäramts Altenkirchen unsere gesamte Presseanfrage vom 10. Oktober 2011 voran:

 

  1. Presseanfrage (2.) an das Veterinäramt Altenkirchen vom 10.10.2011
              

PRESSEANFRAGE: Transport von 70 Hunden aus Polen durch den Verein Dobermann Nothilfe e. V.

 

Sehr geehrter Herr Brenner,

nachstehend erhalten Sie unsere offizielle Presseanfrage zu einem Vorgang, zu dem wir schon telefonischen Kontakt mit dem Veterinäramt Altenkirchen, Fr. Dr. Oppitz, hatten. Außerdem haben wir dem Veterinäramt Altenkirchen im Vorfeld dieses Hundetransportes umfangreiches Material (u. a. eine vollständige Liste der zu transportierenden Hunde) zukommen lassen. Leider hat das Veterinäramt Altenkirchen sich bisher trotz dieser Komfortleistungen durch uns nicht mehr gemeldet.

Mit heutigem Datum haben wir darüber hinaus dem Veterinäramt Altenkirchen auch noch Links auf in einer polnischen Zeitung veröffentlichte Bilder dieses Transportes zukommen lassen.

Deshalb richten wir nachstehende offizielle Presseanfrage an das Veterinäramt Altenkirchen:

 

1. Ist der Verein Dobermann Nothilfe e. V. mit Sitz in 57555 Mudersbach mit seinen Aktivitäten der umfangreichen Einfuhr von Hunden aus dem Ausland dem Veterinäramt Altenkirchen bekannt?

2. Wurden dem Verein Dobermann Nothilfe e. V. vom Veterinäramt Altenkirchen die entsprechenden Genehmigungen für die Einfuhr von Tieren wie z. B. Registriernummer nach § 4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie eine Genehmigung nach § 11 1 / 1 / 3b TierSchG erteilt?

3. Besitzt eine verantwortliche Person des Vereins Dobermann Nothilfe e. V. den Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG?

4. Werden die vom Verein Dobermann Nothilfe e. V. durchgeführten Transporte über TRACES gemeldet?

5. Hat das Veterinäramt Altenkirchen diese TRACES-Meldungen in der Vergangenheit schon einmal zum Anlass genommen, eine unangemeldete Transportkontrolle durchzuführen? Wenn ja – wann und mit welchem Ergebnis wurde(n) Transporte kontrolliert?

6. Wenn dem Verein Dobermann Nothilfe e. V. eine Registriernummer nach § 4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugewiesen wurde, steht damit auch die Buchführungspflicht über den Verbleib der Tiere nach § 5 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in Zusammenhang. Hat das Veterinäramt Altenkirchen auf dieser Rechtsgrundlage schon einmal überprüft, ob der Verein Dobermann Nothilfe e. V. seinen diesbezüglichen Aufzeichnungspflichten nachkommt und den Verbleib der Hunde nachweisen kann?

7. Unserer Redaktion liegen Bilder von dem am 07.10.2011 durchgeführten Transport vor. Zu diesen Bildern ergeben sich folgende Fragen:

7a) Wie ist es möglich, dass der Verein Dobermann Nothilfe e. V. die Transporte mit Leihfahrzeugen (Firma Hertz) durchführt, wenn doch in der EU-VO 1/2005 geregelt ist, dass die für diese Transporte benutzten Fahrzeuge von den Veterinärbehörden genehmigt werden müssen?

7b) Die Bilder vom Inneren des verwendeten Fahrzeuges lassen keine Belüftungsvorrichtungen erkennen. Hält das Veterinäramt Altenkirchen einen Langzeittransport mit einem Fahrzeug wie abgebildet für tiergerecht und im Einklang mit den entsprechenden Vorschriften?

7c) Die Bilder von dem Transport zeigen eine extrem hohe Beladedichte. Überdies sind die Hunde in so genannten Vario-Kennel eingesperrt, die durch die vielen geschlossenen Plastikflächen keine angemessene Luftzirkulation zulassen. Wie bewertet das Veterinäramt Altenkirchen diese Transportbedingungen hinsichtlich Beladedichte und Transportbehältnisse?

8. Wurde vom Veterinäramt Altenkirchen durch den frühzeitigen Hinweis auf den Transporttermin inklusive Vorlage einer detaillierten Liste mit Hunden und teilweise sogar Chipnummern eine unangemeldete Kontrolle dieses Transportes durchgeführt? Wenn ja – mit welchem Ergebnis?

 

Vorsorglich weisen wir hinsichtlich des möglichen Verweises auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte darauf hin, dass es sich bei diesen Vereinen nicht um persönliche, sondern juristische Personen handelt. Diese treten in der Öffentlichkeit mit Spendenwerbung für exakt diese Tätigkeit auf, so dass ein gesteigertes öffentliches Interesse daran besteht zu erfahren, ob diese Tätigkeiten des Vereins im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften bestehen. Darüber hinaus haben in der jüngeren Vergangenheit drei Gerichte die Gewerbsmäßigkeit dieser Tiereinfuhren durch Tierschutzorganisationen bestätigt, auch wenn das wichtigste Urteil (Verwaltungsgericht Schleswig AZ: 1 A 31/10) noch nicht rechtskräftig ist.

Es wäre sehr freundlich, wenn Sie unsere Presseanfrage, die ja durch unsere Zurverfügungstellung von umfangreichem Informationsmaterial seit dem 26.09.2011 schon absehbar war, bis Ende dieser Woche beantworten könnten. Sollten Sie ein größeres Zeitfenster benötigen, bitten wir um Bescheid.

Für Rückfragen steht Ihnen die Unterzeichnete jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 
Karin Burger

              


(Die Presseanfrage wurde auftrags CharityWatch.de gestellt mit dem Vorabhinweis auf redaktionelle Verwendung auch auf Doggennetz.)

 
Anfrage umfasst auch Vorgänge in der Vergangenheit

Zu beachten: Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auch auf die Vergangenheit; vgl. Frage Nr. 5. (Dieser Hinweis ist relevant im Zusammenhang mit der polnischen Fernsehsendung.)

Auf diese Presseanfrage antwortet das Veterinäramt Altenkirchen über die Pressestelle des Landkreises Altenkirchen am 19.10.2011 wie folgt:

Presseantwort des Veterinäramts Altenkirchen

              

Beantwortung der Presseanfrage von Charity Watch vom 10.10.2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verein Dobermann Nothilfe, dessen Hauptgeschäftsstelle in Mudersbach angesiedelt ist, ist ein deutschlandweit tätiger, als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein mit dezentralem Pflegestellenkonzept, der sich ursprünglich hauptsächlich um die Vermittlung von Hunden der Rasse Dobermann und deren Mischlingen, zwischenzeitlich aber auch verstärkt um diejenige anderer Tierschutzhunde kümmert. Seit einigen Jahren unterstützt der Verein auch polnische Tierschützer und deren Tierheime v.a. mit Sachspenden, aber auch durch die Vermittlung von Hunden nach Deutschland, die i.d.R zweimal im Jahr (2011: im April 53 und Oktober 67 Hunde)  im Rahmen von so genannten Polenfahrten nach Deutschland unverzüglich in Privathände oder Pflegestellen verbracht werden.

Die Dobermann Nothilfe ist im Besitz der erforderlichen tierseuchenrechtlichen und tierschutzrechtlichen Genehmigungen. Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen wurden in der Vergangenheit weder aufgrund unserer eigenen Feststellungen noch diesbezüglicher Mitteilungen, Anzeigen oder dergleichen von dritter Seite festgestellt.

Der nun zur Rede stehende Transport vom 07./08.10.2011 wurde in Polen von den dortigen amtlichen Veterinären nach eingehender tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Überprüfung, insbesondere auch der Beladung der Fahrzeuge, genehmigt, mit den erforderlichen amtlichen Dokumenten versehen und abgefertigt. Die entsprechenden Unterlagen einschließlich Fotos sind uns zugegangen.

Aufgrund des uns von Ihnen über den Link zugänglich gemachten Fotos, das einen nicht im Einklang mit tierschutzrechtlichen Bestimmungen stehenden Beladungszustand zeigt, wurden umgehend Ermittlungen eingeleitet, die zwischenzeitlich ergeben haben, dass dieses Foto eine Situation während des Be- und Umladens, nicht jedoch den – amtstierärztlich überprüften, protokollierten und abgefertigten – Beladungsendzustand (s. Foto) zeigt.

Bei der am 08.10.2011 hiesigerseits durchgeführten unangemeldeten Vor-Ort-Kontrolle wurde der Transport in Mudersbach bedauerlicherweise nicht angetroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.
Joachim Brenner

Büro Landrat, Sitzungsdienst, Bürgerberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftliche Betätigung

(Zitat aus Presseauskunft vom 19.10.2011 – Hervorhebung: K. B.)

  

              

 

Kommentar zu dieser Presseantwort 

Zum einen bestätigt diese Presseantwort, dass die Bilder, welche in den polnischen Zeitungen von dem Dobermann-Nothilfe-Transport am 7. Oktober 2011 zu sehen waren, „einen nicht im Einklang mit tierschutzrechtlichen Bestimmungen stehenden Beladungszustand“ zeigen (rote Hervorhebung in obiger Presseantwort).

Der Presseauskunft lag des Weiteren ein Bild eines ordnungsgemäß beladenen Transporters bei. (Leider kann dieses Bild nicht veröffentlicht werden, da die Rechte für dieses bei dem Verein Dobermann Nothilfe e. V. liegen.)

Zu beachten: Im oben markierten Absatz wird nach Meinung von Doggennetz gezielt der Eindruck erweckt, das angefügte Bild stamme vom polnischen Veterinärbeamten: „[…] wurde von den dortigen amtlichen Veterinären […} abgefertigt. Die entsprechenden Unterlagen einschließlich Fotos sind uns zugegangen.“

Mit keinem Wort wird erwähnt, dass dieses Bild von der Dobermann Nothilfe e. V. angefertigt wurde. Und erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage wegen der Bildrechte antwortet der Landkreis Altenkirchen am 02.11.2011:

              

2.  Rechte am Foto aus unserer letzten Antwort in dieser Sache:
 
Bildrechte an dem zu Rede stehenden Foto hat die Dobermann Nothilfe, wir können das Foto demzufolge nicht zur Veröffentlichung freigeben, Sie müssten sich also zur Verwendung des Fotos direkt an die Dobermann Nothilfe wenden.

(Zitat aus der Presseauskunft des Landkreises Altenkirchen vom 02.11.2011)