Aua308: Gerichtsbeschluss mit Signalwirkung: Löst der Fiskus das Auslandstierschutzproblem?

{TS-Kritik}

 

Hoffnungsdämmerung. Und dies aus bisher gar nicht bedachter Richtung: vom Fiskus! Und wo wieder einmal: in dem wunderschönen Baden-Württemberg!

Daselbst nämlich hat das Finanzgericht Ba-Wü im April 2011 einen Beschluss gefasst, der nach Auffassung von Steuerexperten Signalwirkung haben könnte, auch wenn die Entscheidung nicht im so genannten Hauptsacheverfahren fiel.

Stark verkürzt geht es bei diesem Beschluss darum, dass ein Verein, dem die (entgeltliche) Vermittlung von Tieren das Gepräge gibt, nicht gemeinnützig ist.

In dem behandelten Fall hatte das für den betroffenen Verein, der ausschließlich Tiere aus dem Ausland in die Bundesrepublik verbringt, dramatische Folgen: der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf die Vermittlungsgebühr und dies auch noch rückwirkend plus Körperschaftsteuer und mithin Wegfall der Gemeinnützigkeit.

Steuerexperten denken jetzt noch viel weiter, denn bei diesem Beschluss ging es lediglich um die Umsatzsteuer.  Die interessantere Frage sehen die Fachleute in den Ertragssteuern,  also ob der Verkauf von Tieren einkommen-, körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig sein könnte.

Anknüpfungspunkt für Überlegungen in diese Richtung könnte die im Beschluss genannte richterliche Einschätzung werden, dass Auslandstierschutz mit den hier vorliegenden Merkmalen (ausschließliche Einfuhr) in Konkurrenz zum Hundehandel tritt.

Eine detaillierte Falldarstellung wird sowohl hier wie „andernorts“ noch folgen …