aua125katzehngt

Aua183: „Gnadenhof“ Momo: Pressemitteilung des Landkreises

{TS-Kritik}

 

Schon am 28. Juni 2011 hat der Landkreis Diepholz zum Thema „Gnadenhof“ Momo  (die Anführungszeichen bei <Gnadenhof> haben inzwischen juristische Bedeutung!) eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Doggennetz nachstehend im vollen Wortlaut abdrucken:

              

„Gnadenhof“ Dörrieloh: OVG stärkt Veterinäramt den Rücken

28.06.2011

Beschwerden der Betreiberin zurückgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt sämtliche Beschwerden der Betreiberin eines „Gnadenhofs“ in Dörrieloh (Gemeinde Varrel, Landkreis Diepholz) gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen. Zugleich bestätigte das Gericht damit auch die Anordnungen des Diepholzer Veterinäramtes. Die Kosten der fünf Eilverfahren wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Dr. Marco Genthe, Vorsitzender des Kreistagsausschusses für Feuerschutz, Verkehr und Sicherheit, betont: „Das Veterinäramt und seine Leiterin, Dr. Anja Eisenack, hatten zu jeder Zeit die Rückendeckung des gesamten Fachausschusses.“ Erster Kreisrat Wolfram van Lessen begrüßt die Entscheidungen: „Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das konsequente Durchgreifen des Veterinäramts in einem der schwersten Tierschutzfälle der letzten Jahre.“

Im einzelnen ging es um Anordnungen des Veterinäramtes zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel (Aktenzeichen des OVG: 11 ME 548/10), zur Untersagung des unerlaubten Betreibens eines Tierheims oder einer ähnlichen Einrichtung (11 ME 549/10), zur Reduzierung des Hundebestandes auf höchstens zehn Tiere (11 ME 550/10), zur Fortnahme und Veräußerung von Hunden (11 ME 553/10) und über ein generelles Verbot, Hunde zu halten (11 ME 98/11).

In den seit Februar 2010 laufenden Verwaltungsverfahren wurde bei einer Ortsbesichtigung zunächst die nicht artgerechte Unterbringung der Hunde festgestellt (Hoffläche und Böden des Wohnhauses mit Kot und Urin verdreckt, Verletzungsgefahr für die Tiere aufgrund des auf dem Grundstück verteilten Sperrmülls, Verhaltensstörungen bei vielen Hunden aufgrund fehlenden Auslaufs und unzureichender Sozialkontakte) und der Betreiberin aufgegeben, diese Mängel zu beseitigen, insbesondere auch keine weiteren Hunde aufzunehmen.

Eine nochmalige Überprüfung im März 2010 ergab, dass weitere Hunde aufgenommen wurden, die nach wie vor nicht artgerecht untergebracht waren. Daraufhin untersagte das Veterinäramt der Betreiberin die erlaubnispflichtige Tätigkeit, Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten. Weiterhin wurde angeordnet, den Hundebestand auf maximal 10 Hunde zu reduzieren.

Im Oktober bzw. November 2010 wurde festgestellt, dass der Hundebestand auf mittlerweile 103 angestiegen war. Daraufhin entzog die Behörde der Betreiberin alle Hunde bis auf sechs und brachte sie anderweitig unter, wobei ein Hund mit zahlreichen offenen Wunden, die bis auf die Knochen reichten, zwischenzeitlich eingeschläfert werden musste. Weiterhin ordnete das Veterinäramt die Veräußerung der Hunde an, um die Unterbringungskosten so gering wie möglich zu halten.

Am 09. Dezember 2010 wurde der Betreiberin schließlich das Halten und Betreuen von Hunden auf Dauer untersagt mit der Maßgabe, die sechs verbliebenen Hunde in eine geeignete Haltung abzugeben.

In allen Fällen ordnete das Veterinäramt die sofortige Vollziehung der Verfügungen zum Schutz der Tiere an.

Die Anträge der Betreiberin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte das Verwaltungsgericht Hannover bereits am 15.03.2011 abgelehnt und die Anordnungen des Landkreises für rechtmäßig befunden. Die bestätigenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar. Allerdings sind beim Verwaltungsgericht die Klageverfahren der Betreiberin noch anhängig.

Quelle

  

              

 

 

 aua125katzehngt

Doggennetz-Senf:

 

Das Halten von Hunden auf Dauer untersagt

Die interessanteste Information dieser Pressemitteilung steckt im drittletzten Absatz. Schon im Dezember 2010 sei der Betreiberin das Halten und Betreuen von Hunden auf Dauer untersagt worden. Damit beschreibt das Verwaltungsdeutsch das, was umgangssprachlich mit „lebenslanges“ Hundehaltungsverbot bezeichnet wird. Gegen diesen Bescheid jedoch hatte die „Gnadenhof“-Betreiberin Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Doch die Verfügung als solche wurde bisher in dieser Klarheit gar nicht kommuniziert.

 

Landkreis mutig aus sicherer Deckung

So sehr es zu begrüßen ist, dass sich der Landkreis Diepholz zu diesem spektakulären Verfahren erklärt, so beschämend ist das Timing. NACH dem Vorliegen des OVG-Beschlusses vehement die Rückendeckung für die engagierte Veterinärin zu bekunden, das ist keine Heldentat. Zu einem früheren Zeitpunkt hätte man sich diese Loyalität des Dienstherrn gewünscht.