Doggenzucht – offener Brief an den VDH

Doggennetz K. Burger & Kristin Beyer

Verband für das Deutsche Hundewesen
Westfalendamm 174

44141 Dortmund

06.02.2009

O F F E N E R B R I E F

Tätigkeiten Ihres Rassehunde-Zuchtvereins
Kynologische Gesellschaft für Deutsche Doggen (KyDD)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrer Eigenschaft als Doggen-Schützerinnen schreiben Ihnen Karin Burger und Kristin Beyer (Adresse aus Datenschutzgründen entfernt).

Dieses Schreiben ist ein „offener Brief“, d. h. er wird zeitgleich an verschiedenen Stellen (u. a. www.doggennetz.de, Rubrik „aktuell & kritisch) sowie in verschiedenen Doggen- und Tierschutz-Foren im Internet publiziert, da ein großer Teil der Hunde- und Doggenfreunde ein allgemeines und öffentliches Interesse an der Klärung dieser Fragen hat. Selbstverständlich wird eine Stellungnahme / Antwort des VDH dann auch an gleicher Stelle veröffentlicht.

In letzter Zeit erreichen uns aus dem Kreise interessierter Doggenfreunde verstärkt Hinweise auf die Umtriebe des Zuchtverbandes KyDD Kynologische Gesellschaft für Deutsche Doggen. Geht man den erhaltenen Hinweisen nach, kommt man zu recht eindrücklichen Ergebnisse, derer wir Ihnen hier einige mit der Bitte um Stellungnahme vortragen möchten.

Bitte beachten Sie (wichtiger Rechtshinweis!): Alle von uns hier vorgetragenen Daten und Zahlen stellen keine Tatsachenbehauptungen dar, sondern sind Argumente aufgrund der Daten, wie sie die Homepage (www.kydddoggen.net) und andere Veröffentlichungen des Rassehundezuchtvereins KyDD Kynologische Gesellschaft für Deutsche Doggen angeben und wie sie für jedermann als Information frei im Internet verfügbar und von uns zu den jeweiligen Publikationsdaten dokumentiert sind. Des Weiteren sind alle von uns durchgeführten Bewertungen (z. B. „Ausbeutung von Zuchthündinnen“) als von uns gestellte Fragen bzw. rechtlich als Ausdruck unserer persönlichen Meinung zu verstehen.

Die vorliegenden Kritikpunkte kategorisieren wir nachstehend wie folgt:

1. Ausbeutung von Zuchthündinnen?:

1a DER FALL BONITA
Name: Bonita vom Rabenwaldt; WT: 13.02.2006

Besitzer:
1. Zwinger vom Rabenwald; (Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfernt); Verband: KyDD
2. Zwinger vom Waldfrieden;(Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfern); Verband: KyDD
3. Yellow-Storm; (Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfernt); Verband: KyDD
4. vom Hause Wagner; (Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfernt); Verband: KyDD
5. von Schlesien; (Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfernt);Verband: KyDD

Würfe:
1. Wurf am 07.11.2007 mit 14 Welpen; gefallen im Yellow Storm
2. Wurf am 11.07.2008 mit 6 Welpen; gefallen im Hause Wagner
3. Wurf am 26.01.2009 mit 15 Welpen; gefallen im Zwinger von Schlesien

Bewertung:
Die Hündin hat mit jetzt noch nicht einmal 3 Jahren Lebensalter schon 35 Welpen in 14 Monaten produzieren müssen. Auffallend ist auch, wie diese Hündin innerhalb des Verbandes weitergereicht wird. Die Hündin befindet sich jetzt schon in der 5. Hand/beim 5. Züchter; 3 davon haben sie züchterisch auch sofort nach Übernahme verwendet.

Entspricht ein solches auch unter ethischen Gesichtspunkten problematisches Handling den Bestimmungen des VDH?

1b DER FALL LIMARA OF BACARDI

Name: Limara of Bacardi; WT: 19.09.2003

Besitzer: (Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfernt), Zwinger: Yellow Storm (KyDD)

Würfe:
1. Wurf am 13.10.2006 mit 9 Welpen; gefallen im Zwinger Yellow Storm (KyDD)
2. Wurf am 31.05.2007 mit 7 Welpen; gefallen im Zwinger Yellow Storm (KyDD)
3. Wurf am 04.01.2008 mit 7 Welpen; gefallen im Zwinger Yellow Storm (KyDD)

Bewertung:
Auch diese Hündin musste innerhalb von knapp 15 Monaten 3 Würfe abliefern mit total 23 Welpen.

1C DER FALL NEPHTYS VOM HAUSE WAGNER

Name: Nephtys vom Hause Wagner; WT: 05.07.2004

Besitzer: (Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfernt) Deutsche Doggen vom Hause Wagner (KyDD)

Würfe:
1. Wurf am 04.06.2006 mit 12 Welpen; gefallen im Zwinger vom Hause Wagner
2. Wurf am 29.07.2007 mit 9 Welpen; gefallen im Zwinger vom Hause Wagner
3. Wurf am 15.02.2008 mit 9 Welpen; gefallen im Zwinger vom Hause Wagner

Bewertung:
Diese Hündin durfte ihren Züchter in 20 Monaten mit 30 Welpen beglücken.

Wir gleichen die oben genannten Fälle mit der VDH-Zuchtordnung, hier Punkt 6 ab, die da lautet:

Die Rassehunde-Zuchtvereine müssen sicherstellen,
dass eine Ausbeutung der Zuchthunde verhindert wird.

Frage:
35 Welpen in 14 Monaten – keine Ausbeutung?
23 Welpen in 15 Monaten – keine Ausbeutung?
30 Welpen in 20 Monaten – keine Ausbeutung?

Interessant ist dabei natürlich auch, dass es in den Zuchtbestimmungen der KyDD keine Wurfbegrenzungen (wie etwa im Vergleich zum Deutschen Doggen Club DDC) gibt. Zynisch könnte man einwenden: solche wären bei dieser Art von Produktion, hier durchgeführt von den zwei Hauptverantwortlichen des Verbandes, auch eher hinderlich? Die in der VDH-Zuchtordnung nachgestellte Forderung:

Die Zucht-Ordnungen der Rassehunde-Zuchtvereine können in ihren Anforderungen ÜBER die des VDH hinausgehen. In den Zucht-Ordnungen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rasse angemessen zu berücksichtigen“ (VDH-ZO Punkt 5). (Hervorhebung K. B. und K. B.)

spricht davon, dass die dem VDH angeschlossenen Vereine „über“ diese Anforderungen hinausgehen können; sie sagt nichts dazu, wenn diese Vereine diese Anforderungen bei Weitem unterlaufen?

Für Rassehundevereine, die sich mit der Deutschen Dogge beschäftigen, ist es hierbei auch praktisch, dass diese Rasse aufgrund ihrer Größe zu extremen Wurfstärken – es gibt Fälle mit 18 Welpen – neigt!

Auch solche Fälle – mit extremer Welpenzahl – haben wir belegt:

Haribo vom Teufelsgrund, WT 26.01.2006
Wurf vom 26.03.2008: 16 Welpen (auf der KyDD-Website nachträglich auf 11 Welpen runterkorrigiert; ein Ausdruck von dem ursprünglichen Eintrag auf www.kyddoggen.net liegt uns vor; zu fragen ist in diesem Kontext auch, warum die Veröffentlichungen auf der KyDD-Website in mehreren Fällen nachträglich geändert werden; wir können verschiedene solcher Fälle belegen!)

Bonita vom Rabenwald; WT 13.02.2006
Wurf vom 13.02.2006: 14 Welpen
Wurf vom 26.01.2009: 15 Welpen

Nohly von der Bocksleite; WT: 12.12.2002
Wurf vom 22.04.2006: 15 Welpen

In den Zuchtbestimmungen des VDH für von keinem VDH-Mitgliedsverein betreute Rassen findet sich unter 4.1.5 die Bestimmung:

Grundsätzlich sind Würfe, deren Welpenzahl die durchschnittliche Wurfgröße von 8 Welpen erheblich überschreitet, vornehmlich mit Hilfe von intensiver Betreuung durch den Züchter und früher Zufütterung aufzuziehen. (…) Bei überdurchschnittlich großen Würfen darf die Hündin frühestens 365 Tage nach dem Wurfdatum wieder belegt werden.

1. Fall Bonita: Sie musste im Abstand von 6 – 7 Monaten ihre Würfe ablegen.
2. Fall Limara: Auch sie musste im Abstand von 6 – 7 Monaten ihre Würfe ablegen.
3. Fall Nephtys: Zwischen dem 1. und 2. Wurf wurde tatsächlich ein Jahr Abstand eingehalten. Danach war es aber schon wieder vorbei mit der Enthaltsamkeit und der 3. Wurf fällt 6 Monate nach dem 2.

Uns ist klar, dass die oben zitierten Bestimmungen für nicht durch einen Verein betreute Rassen gilt. Es fragt sich nur, warum Rassen, für die es Vereine gibt – hier die KyDD – so dermaßen krass gegen diese Leitorientierungen verstoßen dürfen?

Oder hat es einfach bisher noch niemand „bemerkt“? Okay, erschwerend kommt tatsächlich hinzu, dass bei der KyDD – ganz anders als bei anderen Rassenhundevereinen – die entscheidenden Verordnungen wie z. B. Kör- und Zuchtordnung via Internet nicht einsehbar sind (sondern von den Unterzeichneten auf fast konspirativem Wege erst beschafft werden mussten).

An dieser Stelle brechen wir die Dokumentation dessen, was nach unserer persönlichen Meinung und unserem ethischen Empfinden nur als Ausbeutung von Zuchthündinnen bezeichnet werden kann, ab. Wir haben aber jede Menge weiterer dokumentierter Fälle dieser Art. Bei Bedarf leiten wir Ihnen diese Dokumentationen gerne zu.

2. KOMMERZIELLE HUNDEZÜCHTER

Die VDH-Zuchtordnung sieht unter Punkt 6 vor:

Kommerziellen Hundehändlern und -züchtern ist
die Zucht in einem Mitgliedsverein des VDH nicht erlaubt.

FRAGE: Ab wann gilt bei Ihnen eine Zucht als kommerziell???

Nehmen wir einen illustrativen Beispiel-Fall, sagen wir mal aus der KyDD:

Deutsche Doggen von Schlesien; Besitzer: (Name/Adresse aus Datenschutzgründen entfernt)

Wurfstatistik der vergangenen 5 Jahre:

2005    5 Würfe mit 41 Welpen
2006    7 Würfe mit 57 Welpen
2007    9 Würfe mit 59 Welpen
2008    10 Würfe mit 75 Welpen
2009    NUR IM JANUAR (!!!): 5 Würfe mit 36 Welpen

(Von dieser „Produktivitätskurve“ können andere Unternehmen in Deutschland nur träumen!)

Sind solche „Produktionen“ nun gewerblich oder nicht?

Auch passen diese Zahlen so überhaupt nicht zu der aktuellen Zuchtordnung der KyDD selbst, heißt es dort doch unter § 2.1.5:

Ein Züchter darf in seinem Zwinger pro Jahr nicht mehr als 5 Würfe haben. Weitere Würfe dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung durch den Zuchtleiter gehalten werden. (Hervorhebung: K. B. und K. B.)

Jetzt fragen wir uns, ob (Name aus Datenschutzgründen entfernt) eine unbegrenzte „Ausnahmegenehmigung“ ihres Verbandes erhalten hat oder ob sie sich tatsächlich jedes Jahr wieder neu um eine solche kümmern muss; womöglich auch noch wurfweise? Aber vielleicht ist ihr beim Erringen dieser Ausnahmegenehmigung ihre Position als 2. Vorsitzende des Verbandes von Nutzen?

2006: mehr als 5 Würfe, nämlich 7
2007: mehr als 5 Würfe, nämlich: 9
2008: mehr als 5 Würfe, nämlich 10
2009: bereits im Januar die maximale Wurf-Zahl erreicht! (Die nächste Hündin ist schon wieder gedeckt!)

Wir, die Unterzeichneten, fordern den Verband für das Deutsche Hundewesen auf, nach seinen (formalen und juristischen) Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Tätigkeiten des Rassehundezuchtverband KyDD Kynologische Gesellschaft für Deutsche Doggen überhaupt den Rahmenbedingungen des VDH gerecht werden.

Wir, die Unterzeichneten, bitten den VDH diesbezüglich und in Stellungnahme zu den oben genannten Punkten um eine SCHRIFTLICHE Antwort.

Sollten Sie noch weitergehende Links, Kopien der Ausdrucke etc. von uns benötigen, so geben Sie uns bitte Bescheid. Wir haben eine umfassende Dokumentation der Tätigkeiten dieses Verbandes angelegt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karin Burger
www.doggennetz.de
gez. Kristin Beyer

Verteiler:

Deutscher Doggen Club DDC, Hr. Detlef Gügel, 90559 Burgthann-Mimberg
Deutscher Tierschutzbund, Bundesgeschäftsstelle, 53115 Bonn
Bund gegen den Missbrauch der Tiere, 80803 München